23/03/2026
Vielen ist nicht bewusst, dass Eigentümer bei fehlender Absturzsicherung zur Verantwortung gezogen werden können. Bei Todesfall oder körperliche Beeinträchtigung, z.B. einer Lähmung müssen Eigentümer gar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung. Das Gesetz ist streng und wird ständig erweitert. Leider werden Eigentümer oder wir als Arbeitgeber nicht über neue Gesetze informiert. Das Gesetz sagt, man müsse sich über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Nicht Wissen, schützt vor Strafe nicht. Da wir an Weiterbildungen teilgenommen haben wie "Absturzsicherungen in privaten Gärten" oder Grundkurs gegen Absturz (PSAgA), können wir Sie über die Vorschriften beraten.
Anschlagpunkte Flachdächer
Bei einigen Flachdächer benötigt es keinen Zaun als Absturzsicherung, hier reichen sogenannte "Anschlagpunkte". Für den Unterhalt dieser Flachdächer benötigen die Handwerker zwingend den PSAgA Grundkurs, ein Rettungskonzept und zwei Absturzsicherungs-Set, was Helm mit Kinnriemen, Seil, Auffanggurt beinhaltet. Zwei mal, weil Alleinarbeit verboten ist bzw. jemand für die Rettung unter 20 Minuten verfügbar sein muss. Alles was länger geht, endet wegen dem Hängetrauma tödlich, da alles abgedrückt wird. Es ist also nicht zu unterschätzen.
Lösung
Für die Montage von Anschlagpunkte arbeiten wir mit einem Partner zusammen. Sie erhalten eine detaillierte Montagedokumentation, was übrigens gesetzlich vorgeschrieben ist. Es benötigt eine einmalige Investition, sichert Sie aber schlussendlich ab. Sie können nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, insofern Sie die jährliche Kontrolle in Auftrag geben. Fragen Sie uns an, gerne Beraten wir Sie und erstellen ein Angebot.
Weitere Absturzsicherungen in privaten Aussenräumen
Private Aussenräume (ausgenommen Flachdächer), sind aktuell noch in einer Grauzone, es gibt Empfehlungen, aber keine klare Vorschriften, wie es umgesetzt werden muss. Aber Vorsicht! Durch die "Haftung des Werkeigentümers" (OR Art. 58) können Sie trotzdem zur Verantwortung gezogen werden. Wer einen gefährlichen Zustand schafft, muss die zur Vermeidung eines Schadens notwendigen und zumutbaren