30/08/2026
Es ist wirklich unverständlich, warum von diesem GG-Artikel nie Gebrauch gemacht wird.
🔥Link zur Unterzeichnung in den Kommentaren
Aufforderung des Landtags an die Landesregierung zu einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Björn Höcke auf Grundrechtsverwirkung sowie Aberkennung der Wählbarkeit und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Art. 18 GG)
Der Landtag möge beschließen,
die Landesregierung aufzufordern, einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 18 GG i.V.m. § 36 BVerfGG zu stellen. Dieser Antrag sollte insbesondere beinhalten, in Bezug auf den Antragsgegner Björn Höcke für einen bestimmten Zeitraum
- die Verwirkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Hinblick auf politische Äußerungen vor größeren Menschengruppen und in Massenmedien festzustellen und ihm entsprechende Beschränkungen aufzuerlegen (§ 39 Abs. 1 BVerfGG) sowie
- die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen (§ 39 Abs. 2 BVerfGG)