05/11/2025
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung bei der Steuer entlasten – wir erklären, wie das funktioniert.
5 Fakten zum Behinderten-Pauschbetrag
1. Der Behinderten-Pauschbetrag entlastet Menschen mit Behinderung steuerlich, indem er typische, regelmäßige Mehrkosten wie Pflege- oder Wäscheaufwand pauschal abdeckt.
2. Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab und reicht von 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100 pro Jahr. Auch Personen mit einen Pflegegrad 4 oder 5 können den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
3. Blinde, hilflose oder taubblinde Menschen erhalten einen deutlich höheren Pauschbetrag von 7.400 Euro.
4. Der Pauschbetrag muss in der Steuererklärung über die Anlage „außergewöhnliche Belastungen“ beantragt werden; ein Nachweis wie der Schwerbehindertenausweis oder ein Bescheid über den Pflegegrad 4 oder 5 ist erforderlich.
5. Wer höhere tatsächliche Kosten hat, kann statt des Pauschbetrags sämtliche Ausgaben einzeln als außergewöhnliche Belastungen absetzen.