06/08/2025
Paukenschlagurteil:
Online-Coaching bezahlt? BGH-Urteil eröffnet Rückforderungsmöglichkeit – auch ohne Rechtsschutzversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie in den letzten Jahren ein hochpreisiges Online-Coaching oder Mentoring-Programm gebucht – etwa zur Persönlichkeitsentwicklung, finanziellen Freiheit, Immobilieninvestments oder Business-Erfolg?
Dann sollten Sie jetzt handeln.
Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit aktuellem Urteil (Az. III ZR 109/24) entschieden:
Ohne staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist der Coaching-Vertrag nichtig – und bereits gezahlte Beiträge können vollständig zurückgefordert werden.
Selbst Summen im fünfstelligen Bereich sind rückforderbar – unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Auch bei laufenden Verträgen können Sie noch ausstehende Zahlungen rechtssicher stoppen.
✅ Kostenlose Prüfung durch compare
Die Firma compare ist spezialisiert auf die rechtliche Aufarbeitung solcher Coaching-Fälle. Wir prüfen für Sie kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Coaching-Anbieter über die gesetzlich geforderte Zulassung verfügt – und ob Sie Ihr Geld zurückfordern können.
✅ Keine Rechtsschutzversicherung erforderlich
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglich:
compare tritt als Streit- und Prozesskostenfinanzierer auf.
Das bedeutet:
Sie tragen kein Kostenrisiko,
wir übernehmen alle Anwalts- und Verfahrenskosten,
und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung.
So einfach geht’s:
Senden Sie Ihre Coaching-Verträge oder Rechnungen zur kostenlosen Erstprüfung an:
📧 [email protected]
Je früher Sie sich melden, desto schneller können wir Ihre Ansprüche sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von compare
Rechtssicher. Risikoarm. Durchsetzungsstark.