17/06/2026
Naturschutzgebiet. Nie bebaubar. Trotzdem vom Finanzamt mit Millionenwert bewertet.
Seit der Grundsteuerreform passiert genau das regelmäßig. Das Finanzamt bewertet pauschal, ohne den tatsächlichen Zustand oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks zu kennen.
In diesem Fall: ein nicht bebaubares Grundstück im Naturschutzgebiet. Trotzdem zum vollen Bodenrichtwert angesetzt.
Mit unserem Gegengutachten kamen wir vom Millionenbereich auf einen kleinen sechsstelligen Betrag.
Das Finanzamt selbst empfiehlt in solchen Fällen einen ISO 17024-zertifizierten Sachverständigen hinzuzuziehen. Wir sind genau das.
Wenn du das Gefühl hast, dass dein Grundstück zu hoch bewertet wurde, dann buche dein kostenloses Erstgespräch. Wir klären, ob sich ein Gegengutachten für dich lohnt.