Mag. Martin Lux, öffentlicher Notar

Mag. Martin Lux, öffentlicher Notar Wir sind Ihr Partner und begleiten Sie bei persönlichen und rechtlich bedeutsamen Situationen im Leben.

Am 01.07. war es soweit: wir feiern 10 Jahre Notariat Mag. Martin Lux. Wir dürfen auf viele tolle Ereignisse, tägliche Ü...
02/07/2024

Am 01.07. war es soweit: wir feiern 10 Jahre Notariat Mag. Martin Lux. Wir dürfen auf viele tolle Ereignisse, tägliche Überraschungen, aber auch Herausforderungen zurückblicken, die uns gestärkt haben und an denen wir in unserer fachlichen und persönlichen Kompetenz wachsen durften. Zuletzt war unser Standortwechsel ein großer Meilenstein auf unserem Weg!

Wir bedanken uns bei all unseren langjährigen Klienten für die Treue und unserem Team für die Zusammenarbeit, das Engagement und die Professionalität, welche sie jeden Tag unter Beweis stellen.

Auf weitere 10 Jahre Mag. Martin Lux, öffentlicher Notar

17/05/2024
Wir suchen Verstärkung für unser Team!
14/02/2024

Wir suchen Verstärkung für unser Team!

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Danke an die Raiffeisenbank Graz-St. Peter für die tolle Organisation des Events. Wir freuen uns schon auf die Herausfor...
22/08/2023

Danke an die Raiffeisenbank Graz-St. Peter für die tolle Organisation des Events. Wir freuen uns schon auf die Herausforderung 😎🏐!

Wir suchen Verstärkung für unser Team und freuen uns auf DEINE Bewerbung!
17/04/2023

Wir suchen Verstärkung für unser Team und freuen uns auf DEINE Bewerbung!

Job zu vergeben: Kanzleiassistent/in (Front Office / Empfang) in Graz bei der Firma Mag. Lux Martin. Jetzt bewerben und Arbeit finden. Weitere Stellenangebote auf karriere.at.

08/03/2023

VORSORGE ist keine Frage
des Alters! „Sobald man etwas besitzt, sollte man ein Testament erstellen, um seinen Besitz abzusichern.
Zu unvorhergesehen Situationen, wie etwa einem medizinischen Zwischenfall, kann es immer kommen.
Das zeigt unsere Erfahrung”, betont Martin Lux,
Vizepräsident der Notariatskammer für Steiermark.

(c) Marija Kanizaj

22/01/2023

Tag 3 bei der Häuslbauermesse startet! Zeit, um schon einmal Danke zu sagen. Allen bisherigen Besuchern an unserem Stand aber auch den Medien, die fleißig berichten! Danke an die Kleine Zeitung und der Grazer für die Artikel! Und jetzt? Freuen wir uns auf das restliche Messewochenende…

Einfache Fragen, einfach beantwortet: Erbrecht in der Partnerschaft!Nach der derzeitigen Rechtslage erbt der Ehegatte/ei...
27/12/2022

Einfache Fragen, einfach beantwortet: Erbrecht in der Partnerschaft!

Nach der derzeitigen Rechtslage erbt der Ehegatte/eingetragene Partner ohne Errichtung einer letztwilligen Verfügung neben eigenen Nachkommen des Verstorbenen ein Drittel. Nur neben den beiden Eltern des Verstorbenen beträgt die gesetzliche Erbquote hingegen zwei Drittel. Sind neben einem Ehegatten/eingetragenen Partner noch Großeltern oder Geschwister des Verstorbenen vorhanden, steht diesen kein gesetzliches Erbrecht mehr zu.

Lebensgefährten steht unter gewissen Umständen ein „außerordentliches“ Erbrecht zu, welches jedoch allen (sonstigen) gesetzlichen Erben nachgeht. Wenn somit Ihr Lebensgefährte nach Ihnen erben soll, ist es jedenfalls notwendig, diesen in einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, da in der Regel zumindest weitschichtige Verwandte ausfindig gemacht werden können.

Wir wünschen bereits heute besinnliche Feiertage und bedanken uns bei all unseren Klienten und Geschäftspartnern für die...
23/12/2022

Wir wünschen bereits heute besinnliche Feiertage und bedanken uns bei all unseren Klienten und Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine ruhige Zeit, viel Gesundheit und die Möglichkeit sich vom Alltagsstress zu erholen und zu neuen Kräften zu kommen.

Wir sind nach den Weihnachtsfeiertagen am Dienstag, 27.12.2022 wieder für Sie da.

Schwierige Fragen, einfach beantwortet: was ist das Erwachsenenschutzrecht? Für eine volljährige Person, die aufgrund ei...
15/12/2022

Schwierige Fragen, einfach beantwortet: was ist das Erwachsenenschutzrecht?

Für eine volljährige Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung nicht mehr voll entscheidungsfähig ist, gibt es unterschiedliche Formen der Erwachsenenvertretung.

War etwas noch vom Sachwalter die Rede, wird nunmehr vom *gerichtenlichen Erwachsenenvertreter* gesprochen. Seine Befugnisse sind auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt, welche der gerichtlichen Kontrolle unterliegen und endet die Wirkungsdauer spätestens nach drei Jahren.

Adresse

Neutorgasse 57
Graz
8010

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+4331680690

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