26/04/2023
Die Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft empfiehlt das Auferlegen von Verwaltungsstrafen für Vermieter, die Beamte bei der Feststellung der Unbewohnbarkeit einer Wohnung hindern.
Ein Bürger beantragte eine Umzugs-Mietbeihilfe. Diese wird nur gewährt, wenn die Wohnung, die er räumt, als unbewohnbar anerkannt wird. Das Ministerium beauftragte den zuständigen Dienst mit der Feststellung der Unbewohnbarkeit. Der Vermieter weigerte jedoch den Zutritt zu der Wohnung. Aus diesem Grund wurde die Mietbeihilfe nicht gewährt.
Die zuständige Behörde hatte die Möglichkeit Vermieter, zu sanktionieren. Im Kontext der Mietbeihilfe wird jedoch zurzeit vom Verhängen von Verwaltungsstrafen abgesehen. Der Vermieter hat nichts zu befürchten. Der Mieter ging leer aus.
Diese und weitere Empfehlungen der Ombudsperson an das Parlament, die Regierung und Behörden sind zurückzufinden im Jahresbericht 2022 der Ombudsperson. Dieser wurde am Montag 24. April 2023 während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse des Parlaments vorgestellt.
Siehe Jahresbericht 2022 der Ombudsperson auf