21/06/2022
Mit Inkrafttreten der EWGK 📜 zum 1. Juli 2022 müssen Hauseigentümer in Schleswig-Holstein beim Austausch ihrer Heizungsanlage eine geeignete Anlage verbauen, die den Anforderungen gerecht wird und mindestes 15 % erneuerbare Energien nutzen.
Wenn Sie jedoch Ihre Heizungsanlage vor dem 30.06.2022 bestellen, können Sie Ihre alte Gastherme noch einfach von uns austauschen lassen. Natürlich beraten wir Sie auch gern zu Wärmepumpen und Solarthermieanlagen und den entsprechenden Fördermitteln.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail 📧, oder rufen Sie uns einfach ☎️ an.
Aufgrund stark gestiegener Gas- und Ölpreise (gerade in Hinsicht auf den Ukraine Konflikt) empfiehlt es sich jedoch, die Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht zu ziehen 🌳. Hybridheizungen sind nicht nur umweltfreundlicher 🌱, sondern können auch Ihre Heizkosten senken, da Sie zusätzlich Ihre eigene Wärmeenergie erzeugen können.
Auch zu diesem Thema und vielem mehr beraten wir Sie auf www.willi-rathjen.de.
Oder telefonisch unter 04873/774.