Kfz-Sachverständigenbüro Wörner

Kfz-Sachverständigenbüro  Wörner Als qualifiziertes Kfz-Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall.

13/05/2024

AUGEN AUF bei der Gutachter-Wahl!
Auswahlverschulden des Geschädigten, bei der Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen.
Rog Gal MiR

In jedem BGH-Urteil, das sich mit KFZ-Sachverständigen beschäftigt, wird ein Qualifizierter KFZ - Sachverständiger vorausgesetzt.
Nur woher soll der Geschädigte wissen….
……was ein Qualifizierter KFZ - Sachverständiger ist?
Die Allianz und andere Versicherer machen jetzt ernst. Sie haben die Nase voll von den ganzen selbsternannten KFZ-Sachverständigen und verlangen nun von jedem KFZ-Sachverständigen einen Qualifikationsnachweis.
Fällt die Führung von Berufsbezeichnungen auch generell unter den verfassungsrechtlich geschützten Bereich der freien Berufsausübung, kann dieser durch das wettbewerbsrechtliche Verbot, irreführenden sein. (§3 UWG) beschränkt werden.
So weckt die Bezeichnung “Kfz - Sachverständiger” und “Kfz - Unfallschäden und Fahrzeugbewertung” die Erwartung, dass er über ein uneingeschränkt fundiertes Fachwissen eines qualifizierten Sachverständigen verfügt, welches er sich nicht autodidaktisch, sondern nachprüfbar durch eine entsprechende Berufsausbildung angeeignet hat.
Wurde kein vergleichbarer Kenntnis- und Erfahrungsstand nachgewiesen, kann ein Verbot der Berufsbezeichnung “Sachverständiger” erfolgen, was konkludent bereits höchstrichterlich durch den BGH 1997 Az. I ZR 234/94 festgestellt wurde.

Der Tenor der eingesehenen Urteile lässt sich wie folgt zusammenfassen:

● Grundsätzlich die Bezeichnung als Kfz-Sachverständiger im geschäftlichen
Verkehr verstößt gegen § 3 (UWG) Gesetz zum Verbot unlauterer
geschäftlicher Handlungen gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn
derjenige, der sich als Kfz- Sachverständiger bezeichnet, nicht Kfz-Meister
oder Diplomingenieur ist oder aber über eine vergleichbar qualifizierte
Ausbildung verfügt.

Rechtlich wird die Allianz und Co. beim Auftraggeber, dem Geschädigten damit nicht durchkommen, da dieser nicht im Stande ist, dies einzuschätzen.
Aber in der Sache haben die Versicherer völlig Recht, da der Geschädigte hierdurch zum Opfer von rechtlichen und finanziellen Nachteilen werden kann.
Es ist einem Geschädigten nicht zu viel zuzumuten, jedoch einen Kfz-Sachverständigen zu wählen, der entweder dem Berufsverband VKS e.V., dem Berufsverband BVSK e.V. oder den Öffentlich bestellte und Vereidigten der entsprechenden Kammern angehört, dürfte vertretbar sein und bringt Sicherheit mit sich.
Mit diesem einfachen Prüfprozedere einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ausgewählt zu haben, gewährleistet in jedem Fall die optimalen Voraussetzungen in der Schadenregulierung.

Theoretisch könnte morgen ungestraft ein Bäcker sich Kfz-Sachverständiger nennen, da die Einhaltung des Berufsbildes für Kfz-Sachverständige staatlich nicht überwacht, noch geahndet wird.
Das ist besonders tragisch, weil die qualifizierten KFZ-SV ihre Fortbildungsrichtlinien haben. Die Selbsternannten machen weder eine Fortbildung, noch wird dessen Qualifizierung überwacht und geprüft.

Wir können nur jedem Geschädigten den guten Rat geben:

Fragen Sie den Sachverständigen vorher, bei welchem Berufsverband er Mitglied ist und lassen Sie sich die Anerkennungen zeigen. Dann sind sie auch sicher, dass der vom Sachverständigen festgestellte Schaden auch Gegenstand der Regulierung sein wird.

30/11/2023

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

wenn das immer gleiche Gericht wegen der immer gleichen schrägen Rechtsauffassung den immer gleichen Versicherer, der vom immer gleichen Anwalt vertreten wird, verurteilen muss, ist der Richter regelmäßig not amused.

Wir erinnern uns noch schmunzelnd an das AG Coburg, das mitgezählt hatte und in einen Hinweisbeschluss schrieb, das sei doch jetzt „tausendfach (!)“ durch.

In einem Urteil des AG Siegburg lesen wir nun: „Auch die Kosten des Sachverständigen H., der nach BVSK abgerechnet hat, sind dem Kläger von der Beklagten vollständig zu erstatten. Von der Wiedergabe der Gründe mittels der bekannten Textbausteine wird abgesehen. Sie würden den Beklagtenvertreter eh nur langweilen.“ (AG Siegburg, Urteil vom 18.09.2023, Az. 123 C 46/22, Abruf-Nr. 238377, eingesandt von Sachverständiger Alexander Held, Bonn).

Nun denn, da warten wir doch mal ab, ob solche Verschwendung an Zeit und Energie bald aufhört, weil Versicherer einsehen, dass auch so etwas zu den Umständen gehört, die sie im Hinblick auf die kaum noch zu bewältigende Regulierungsarbeit vor die Wand fahren ließen.

Zum Ende dieses doch sehr aufreibenden Jahres mit all seinen kleinen und großen Katastrophen wünschen wir Ihnen nun ein geruhsames Weihnachtsfest und einen erfreulichen Übergang in das neue Jahr.

Manches kann nur besser werden. Hoffentlich wird auch manches besser!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Otting | Schriftleiter

14/07/2023
28/04/2023

Liebe Leserinnen und Leser,

die sog. „Prüfberichte“, mit denen sich eine darauf spezialisierte Firma im Auftrag von Versicherern über Gutachtenrechnungen hermacht, werden immer origineller.

Dass viele der Argumente dort überwiegend Heiterkeit erzeugen, ist nicht neu.

Nun wird aber stets die Ökologie und die CO²-Einsparung bemüht: Ein zweiter Ausdruck des Gutachtens sei insoweit nicht mehr zeitgemäß, die Kosten dafür könnten deshalb auch nicht mehr erstattet werden.

Wenn das nun wirklich ein Kriterium sein soll, muss wohl auch gelten: Die Produktion solcher Prüfberichte ist ökologisch hoch bedenklich. Auch wenn sie nicht gedruckt werden, brauchen sie doch eine Menge Strom.

Schluss damit …

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Otting | Schriftleiter

04/11/2022

In UE hat Rechtsprechung dazu breiten Raum eingenommen, dass der Geschädigte nach der Fahrzeugreparatur gegen Attacken des gegnerischen Haftpflichtversicherers gut geschützt ...

22/09/2022

Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn ...

01/07/2022

Liebe Leserinnen und Leser,
die Textbausteine, die Unfallregulierung effektiv regelmäßig für die vorgerichtliche Korrespondenz wie auch für die Prozessschriftsätze zur Verfügung stellt, werden fleißig genutzt.

So fleißig, dass hierher schon durchgesickert war: Dem Versicherer, der am häufigsten Werkstätten im Regresswege auf Rückzahlung von Teilbeträgen der Reparaturrechnung verklagt, die durch anwaltliche Unterstützung erfolgreich als Schadenersatz durchgesetzt wurden, bereitet es heftiges Unwohlsein, dass er aus allen Ecken Deutschlands auf die Klage eine im Kern identische Klageerwiderung bekommt.

Die Erfolgsquote der Klageerwiderungsargumentation ist dabei bisher drastisch höher als die der Argumentation der Klagen des Versicherers.

Nun hat auf Seiten des Versicherers ein Anwalt seinem Frust schriftsätzlich Luft gemacht:

„Soweit die Beklagte die Begründung der Klage in Zweifel zieht und dazu auf den Inhalt ihres Premiumsabos bei der naturgemäß werkstattfreundlichen Organisation IWW abzielt, verfängt dies nicht.“

Wir fühlen uns geehrt und bestätigt. Aber auch ein wenig missverstanden: Das Attribut „werkstattfreundlich“ würden wir lieber als „rechtsprechungskonform“ sehen.

Über den Ausgang dieses Verfahrens werden wir berichten.

Joachim Otting | Schriftleiter

Am Regulierungsverhalten der Versicherungen ändert sich nichts ...
06/05/2022

Am Regulierungsverhalten der Versicherungen ändert sich nichts ...

Wer unverschuldret einen Autounfall hat, kann oft viel mehr Geld fordern, als der Versicherer zahlt, so Stiftung Warentest.

04/05/2022

𝙽𝚎𝚞𝚎 #𝚂𝚙𝚘𝚛𝚝𝚊𝚞𝚜𝚜𝚝𝚊𝚝𝚝𝚞𝚗𝚐 𝚏𝚞̈𝚛 𝚍𝚒𝚎 #𝚃𝚞𝚛𝚗𝚒𝚎𝚛𝚐𝚛𝚞𝚙𝚙𝚎𝚗 𝚍𝚎𝚜 KulturSport 1979 Höchst/Nidder


Nach dem die Tanzabteilung des KulturSport Vereins im November 2021 vorsorglich das Training eingestellt hatte ging es nun für alle 4 Kinder- & Jugendgruppen endlich wieder los.

MK1-Immobilienaus Altenstadt & Nidderau , Kfz-Sachverständigenbüro Wörner aus Schöneck , und REWE Limeshain Rewe Meserjakov oHG sorgen für die passende Bekleidung.

Die 32 Tänzerinnen der Jugendgruppe Magic Generation bekamen von den genannten Sponsoren einen Satz neuer Trainingsjacken und Hosen.
Außerdem sponserte Rewe Meserjakov oHG den 25 Tänzerinnen ,der Kindergruppe „Sternchen“ einen Satz neuer Tshirts.
Die Gruppen hoffen sehr die neue Trainingsbekleidung , Zeitnah bei verschiedenen Auftritten und Turnieren präsentieren zu können,
denn immer noch hat Corona die Gruppen fest im Griff und das Training ist jede Woche eine neue Herausforderung.
Wir bedanken uns ganz herzlichst nochmal bei allen Sponsoren & besonders bei Fam. Vasilij Meserjakov.

08/12/2021
20/04/2021

Reklamiert der gegnerische Versicherer die Höhe der Wertminderung im Schadengutachten und fordert er „die Offenlegung der Berechnung“ an, darf der Geschädigte den ...

26/03/2021

Erleidet das Fahrzeug bei einem Haftpflichtschaden fernab seines üblichen Standorts einen Totalschaden, ist es vernünftig, dass der Geschädigte es dort belässt. Denn die ...

Adresse

Schöneck
Büdesheim
61137

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00
Samstag 11:00 - 13:00

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