Domus Kompakt GmbH & Co. KG

Domus Kompakt GmbH & Co. KG Grundstücke, Architektur, Planung, Finanzierung und Bau aus einer Hand! Schon heute können wir 150 Häuser des Typs Domus 66 pro Monat liefern.

Unsere Erfahrung:

In den 1990er Jahren haben wir mit einem Team von Architekt, Bauleiter und einer kleinen, aber sehr effektiven Vertriebsmannschaft über 500 Kompakthäuser, für die Unterbringung von Flüchtlingen an Kommunen in NRW verkauft, aufgebaut und voll möbliert schlüsselfertig übergeben. Nunmehr haben wir die Produktion dieser kleinen Kompakthäuser unter dem Markennamen:

Domus – Kompakt

mit den Typennamen: Domus 66 wieder aufgenommen.

66 ist das Synonym für die Wohnfläche. Die Häuser werden - selbstredend nach dem " Neuesten Stand " der Technik produziert und geliefert. Produziert wird unser Lieferprogramm von einem der größten Fertighaushersteller in der EU. Da niemand weiß, ob sich das Asylgesetz ändern wird oder kann, wir aber dennoch sichere und dauerhafte Vertrags- und/oder Arbeitsverhältnisse anbieten wollen, haben wir unsere Produktions- und Angebotspalette erweitert. Nunmehr sind wir in der Lage auch 1 bis 3 zügige Kindertagesstätten und mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser fertigen zu lassen. Ab sofort können Sie verkaufen. Domus 66 = kleine Kompakthäuser für die Unterbringung für "Menschen auf der Flucht"
Domus Kita 1 = einzügige Kindertagesstätte
Domus Kita 2 = zweizügige Kindertagesstätte
Domus Kita 3 = dreizügige Kindertagesstätte
Domus MFH = bis 2 ½ geschossige Mehrfamilienhäuser

Wir bieten:
- Leistungsorientierte Vergütung
- Freie Zeiteinteilung
- Aus- und Weiterbildung
- angenehmes harmonisches Betriebsklima
- hohe soziale Kompetenz
- Sicherheit für Ihre Zukunft - da Absatzmarkt die öffentliche Hand ist
- erfahrene Partner in der Geschäftsleitung
- vergünstigte Konditionen beim Bau von eigenen Projekten

Unser Anspruch an Sie:
Sie sollten technisches Verständnis mitbringen, werden aber natürlich von uns bezüglich Baurecht, Planungsrecht sowie aller technischen Grundlagen geschult. Kenntnisse im Entwurfsbereich oder der Bauphysik sowie den dazugehörenden gesetzlichen Vorschriften sind nicht Voraussetzung für Ihre Tätigkeit. Sie sollten allerdings in der Lage sein, technische Zusammenhänge nach Schulung durch uns erfassen zu können und gegenüber "Laien" in den kommunalen Verwaltungen verständlich darzustellen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter
www.domus-kompakt.de

Ab sofort ist unser Beratungsbüro in der Stimbergstraße in Oer-Erkenschwick JEDEN MITTWOCH von 10:00 Uhr bis ca. 15:30 U...
06/06/2017

Ab sofort ist unser Beratungsbüro in der Stimbergstraße in Oer-Erkenschwick
JEDEN MITTWOCH
von 10:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr
auch ohne Terminabsprache geöffnet.
In dieser Zeit können Interessenten völlig unverbindlich Informationen zum Bauprojekt im Nußbaumweg in Oer-Erkenschwick erhalten und ihre Fragen rund um das Projekt stellen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!!!

26/04/2017

Offener Brief

zum Artikel in der Stimberg Zeitung vom 06.04.2017 bezüglich der Baumaßnahme:
Nußbaumweg 2 in 45739 Oer-Erkenschwick


erlauben wir uns folgende Stellungnahme:

Der am 06.04.2017 in der Stimberg Zeitung erschienene Artikel erfordert es, dass einige Dinge richtiggestellt werden.

Die in dem Artikel gemachten Aussagen (Zitat des Herrn Hanstein) sind ansonsten ohne Rücksprache mit uns verfasst worden. Sie sind unserer Meinung nach nicht neutral und entsprechen auch nicht in vollem Umfang der Realität und unseren wirklichen Plänen.

Zutreffend ist, dass unsererseits ursprünglich vorgesehen war, die am Standort „Nußbaumweg“ zu errichtenden Reihen-Eigenheime mit öffentlicher Förderung zu realisieren. Wobei wir hiermit darauf hinweisen, dass die Anträge auf öffentliche Förderung seit dem 14.12.2016 bei der Kreisverwaltung vorliegen und weiterbearbeitet werden. Der letzte Schriftwechsel zwischen der Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde und uns ist datiert vom 06.04.2017. Eigentümlicherweise ist an diesem Tag, auch der - zur Unsicherheit der Öffentlichkeit führende - Artikel in der Stimberg Zeitung erschienen.

Im Nachgang zur Abgabe am 14.12.2017 unseres Förderantrages haben wir dann mit dem Leiter „Technik“ bei der Bewilligungsbehörde telefoniert und nachgefragt, ob noch weitere Unterlagen benötigt würden. Dieser teilte uns mit, dass die noch einzureichenden weiteren Unterlagen schriftlich angefordert würden. Diese Anforderung ging am 22.01.2017 bei uns ein.

D.h. für die 1. Beantwortung unserer Förderanträge vergingen somit mehr als 5 Wochen. Jeder verantwortliche Unternehmer fragt dann nach, wie lange man bis zum Erhalt der Förderzusagen rechnen muss. Auf diese Frage bekamen wir bisher keine planbare Antwort, sondern im Schreiben vom 19.01.2017 nur vage folgende Aussage:

„Einen konkreten Zeitpunkt für die Berücksichtigung Ihres Antrages kann ich Ihnen noch nicht benennen. Als unverbindliche Einschätzung der Erfahrung der vergangenen Jahre wäre eine Förderung zu erwarten im Jahr 2017.“

Bei Bauvolumen von mehreren Millionen Euro hat wohl jeder Unternehmer das Recht auf finanzielle Planungssicherheit. Diese war nach Meinung der Geschäftsleitung – bei ausschließlicher Finanzierung mit Fördergeldern – nicht gegeben.
Selbstredend halten wir uns an unser Vorhaben eine Anzahl von Häuser – wie wir immer gesagt haben - öffentlich gefördert zu vermieten fest. Dieses setzt allerdings voraus, dass uns verbindliche Bearbeitungszeiträume für die Finanzierungszusagen der Bewilligungsbehörde zeitigst vorliegen.

Somit steht der Artikel vom 06.04.2017 teilweise im Widerspruch zu unseren Absichten.

Es steht fest, dass die Darstellung in dem Artikel, dass es sich um eine „rein unternehmerische Entscheidung“ unsererseits im wirtschaftlichen Sinne handeln würde, wenn wir beabsichtigen, diese Häuser nun und nur im freien Verkauf zu vermarkten, falsch ist.

Der Hintergrund ist vielmehr folgender:

In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2016 so viele preiswerte Wohnungen gebaut worden wie seit Jahren nicht mehr, denn es wurden insgesamt 11.149 Wohnungen gefördert. Die Landesregierung hatte das Programm wegen der hohen Nachfrage von Investoren im Juni 2016 von 800 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt.
Zum Zeitpunkt unserer Antragstellung konnte uns jedoch niemand verbindlich zusichern, dass das Programm auch im Jahr 2017 mit Fördergeldern in dieser Dimension fortgesetzt werden würde. Erfahrungen und zeitliche Abfolgen bei früheren Projekten im öffentlich geförderten Wohnungsbau konnten somit im Projekt „Nußbaumweg“ nicht eins zu eins übernommen werden.

Durch die verschiedenen Veröffentlichungen ist jedem Interessierten bekannt geworden, dass wir die 25 Reiheneigenheime in technisch höchstwertiger und anspruchsvollster Qualität als typische Fertighäuser, in seriell hergestellter Holzbauweise, erstellen wollen.

Nur wenn die Förderzusage in einem realistisch engen Zeitrahmen vorhersehbar ist, und damit die Häuser verbindlich bestellt werden können, ist auch sichergestellt, dass die Fertigstellungszeiten der Häuser, sich in den hoch komplexen Produktions- und Montageprozess des wohl größten
Fertighausherstellers Europas integrieren lassen.
Ein Realisation des Projektes „Nussbaumweg“, z.B. im Frühjahr oder vor Erteilung einer Förderzusage hätte auch nicht erfolgen dürfen, weil ohne Förderzusage generell kein Baubeginn stattfinden darf. Bei Verstoß gegen diese Regel wird der ganze Förderantrag ungültig.

Wir sind gezwungen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters die Häuser abrufen zu müssen. Geschieht dies nicht, ist die Konsequenz, dass wir automatisch aus der Produktionsfolge ausgegliedert werden. Dieses wiederum würde die Baumaßnahme nachhaltig gefährden und zu einer Anpassung der Preise und ggfls. des Baustandards führen.
Im Interesse einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Baumaßnahme können wir dieses Risiko nicht eingehen und haben daher nach Lösungen gesucht.

Da, wie o.g. die Förderanträge bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, ist immer noch die Gewähr gegeben, dass Häuser zu Sozialmieten abgegeben werden können. Unabhängig davon möchte ein Investor mehrere Häuser erwerben und vermieten. Für diesen Fall haben wir dem Investor zugesagt, Mietzuschüsse zu gewähren, die die Differenz zwischen der jeweils zu zahlenden Sozialmiete und der marktüblichen Miete (unter Einbeziehung der steuerlichen Angelegenheiten des Investors) ausgleichen.

Ganz sicher haben wir uns diese(s) Sponsoring / Entscheidung nicht leichtgemacht und sind davon überzeugt, im Interesse des Projektes und auch im Interesse der Mietinteressenten den bestmöglichen Weg gewählt zu haben. Wobei die Mietinteressenten wissen sollten, dass eine Finanzierung im Regelfall günstiger wäre, als die zuzahlende Miete.





Bei den Verantwortlichen und Mitarbeitern der Stadt Oer-Erkenschwick möchten wir uns noch einmal ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken und sind auch sicher, dass der Stadt durch diese neue Lösung keinerlei Nachteile entstehen. Im Gegenteil, die Stadt wird durch die Schlüsselzuweisungen des Landes für ihre Neubürger wirtschaftlich profitieren.

Bergisch Gladbach/Oer-Erkenschwick, den 24.04.2017

DOMUS KOMPAKT GmbH & Co. KG

Geschäftsleitung

Neubauprojekt in Oer-ErkenschwickIm Nußbaumweg in Oer-Erkenschwick, im wunderbaren Ruhrgebiet, entstehen in den nächsten...
31/03/2017

Neubauprojekt in Oer-Erkenschwick

Im Nußbaumweg in Oer-Erkenschwick, im wunderbaren Ruhrgebiet, entstehen in den nächsten Monaten 25 schöne Reiheneigenheime in schöner Lage.

Am Dienstag, den 04.04.2017 öffnet unser Beratungs- und Verkaufsbüro vor Ort. Zentral und gut erreichbar, in der Stimbergstraße 103 in Oer-Erkenschwick.
Dort beraten wir Sie gerne und beantworten alle Fragen rund um die Baumaßnahme und Ihre Finanzierungsmöglichkeiten.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns oder teilen Sie uns einen Terminvorschlag direkt über unsere Facebookseite mit.

Adresse

Am Stadion 18-24
Bergisch Gladbach
51465

Öffnungszeiten

Montag 09:30 - 17:30
Dienstag 09:30 - 17:30
Mittwoch 09:30 - 17:30
Donnerstag 09:30 - 17:30
Freitag 09:30 - 14:00

Telefon

+4922049878570

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