26/04/2017
Offener Brief
zum Artikel in der Stimberg Zeitung vom 06.04.2017 bezüglich der Baumaßnahme:
Nußbaumweg 2 in 45739 Oer-Erkenschwick
erlauben wir uns folgende Stellungnahme:
Der am 06.04.2017 in der Stimberg Zeitung erschienene Artikel erfordert es, dass einige Dinge richtiggestellt werden.
Die in dem Artikel gemachten Aussagen (Zitat des Herrn Hanstein) sind ansonsten ohne Rücksprache mit uns verfasst worden. Sie sind unserer Meinung nach nicht neutral und entsprechen auch nicht in vollem Umfang der Realität und unseren wirklichen Plänen.
Zutreffend ist, dass unsererseits ursprünglich vorgesehen war, die am Standort „Nußbaumweg“ zu errichtenden Reihen-Eigenheime mit öffentlicher Förderung zu realisieren. Wobei wir hiermit darauf hinweisen, dass die Anträge auf öffentliche Förderung seit dem 14.12.2016 bei der Kreisverwaltung vorliegen und weiterbearbeitet werden. Der letzte Schriftwechsel zwischen der Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde und uns ist datiert vom 06.04.2017. Eigentümlicherweise ist an diesem Tag, auch der - zur Unsicherheit der Öffentlichkeit führende - Artikel in der Stimberg Zeitung erschienen.
Im Nachgang zur Abgabe am 14.12.2017 unseres Förderantrages haben wir dann mit dem Leiter „Technik“ bei der Bewilligungsbehörde telefoniert und nachgefragt, ob noch weitere Unterlagen benötigt würden. Dieser teilte uns mit, dass die noch einzureichenden weiteren Unterlagen schriftlich angefordert würden. Diese Anforderung ging am 22.01.2017 bei uns ein.
D.h. für die 1. Beantwortung unserer Förderanträge vergingen somit mehr als 5 Wochen. Jeder verantwortliche Unternehmer fragt dann nach, wie lange man bis zum Erhalt der Förderzusagen rechnen muss. Auf diese Frage bekamen wir bisher keine planbare Antwort, sondern im Schreiben vom 19.01.2017 nur vage folgende Aussage:
„Einen konkreten Zeitpunkt für die Berücksichtigung Ihres Antrages kann ich Ihnen noch nicht benennen. Als unverbindliche Einschätzung der Erfahrung der vergangenen Jahre wäre eine Förderung zu erwarten im Jahr 2017.“
Bei Bauvolumen von mehreren Millionen Euro hat wohl jeder Unternehmer das Recht auf finanzielle Planungssicherheit. Diese war nach Meinung der Geschäftsleitung – bei ausschließlicher Finanzierung mit Fördergeldern – nicht gegeben.
Selbstredend halten wir uns an unser Vorhaben eine Anzahl von Häuser – wie wir immer gesagt haben - öffentlich gefördert zu vermieten fest. Dieses setzt allerdings voraus, dass uns verbindliche Bearbeitungszeiträume für die Finanzierungszusagen der Bewilligungsbehörde zeitigst vorliegen.
Somit steht der Artikel vom 06.04.2017 teilweise im Widerspruch zu unseren Absichten.
Es steht fest, dass die Darstellung in dem Artikel, dass es sich um eine „rein unternehmerische Entscheidung“ unsererseits im wirtschaftlichen Sinne handeln würde, wenn wir beabsichtigen, diese Häuser nun und nur im freien Verkauf zu vermarkten, falsch ist.
Der Hintergrund ist vielmehr folgender:
In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2016 so viele preiswerte Wohnungen gebaut worden wie seit Jahren nicht mehr, denn es wurden insgesamt 11.149 Wohnungen gefördert. Die Landesregierung hatte das Programm wegen der hohen Nachfrage von Investoren im Juni 2016 von 800 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt.
Zum Zeitpunkt unserer Antragstellung konnte uns jedoch niemand verbindlich zusichern, dass das Programm auch im Jahr 2017 mit Fördergeldern in dieser Dimension fortgesetzt werden würde. Erfahrungen und zeitliche Abfolgen bei früheren Projekten im öffentlich geförderten Wohnungsbau konnten somit im Projekt „Nußbaumweg“ nicht eins zu eins übernommen werden.
Durch die verschiedenen Veröffentlichungen ist jedem Interessierten bekannt geworden, dass wir die 25 Reiheneigenheime in technisch höchstwertiger und anspruchsvollster Qualität als typische Fertighäuser, in seriell hergestellter Holzbauweise, erstellen wollen.
Nur wenn die Förderzusage in einem realistisch engen Zeitrahmen vorhersehbar ist, und damit die Häuser verbindlich bestellt werden können, ist auch sichergestellt, dass die Fertigstellungszeiten der Häuser, sich in den hoch komplexen Produktions- und Montageprozess des wohl größten
Fertighausherstellers Europas integrieren lassen.
Ein Realisation des Projektes „Nussbaumweg“, z.B. im Frühjahr oder vor Erteilung einer Förderzusage hätte auch nicht erfolgen dürfen, weil ohne Förderzusage generell kein Baubeginn stattfinden darf. Bei Verstoß gegen diese Regel wird der ganze Förderantrag ungültig.
Wir sind gezwungen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters die Häuser abrufen zu müssen. Geschieht dies nicht, ist die Konsequenz, dass wir automatisch aus der Produktionsfolge ausgegliedert werden. Dieses wiederum würde die Baumaßnahme nachhaltig gefährden und zu einer Anpassung der Preise und ggfls. des Baustandards führen.
Im Interesse einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Baumaßnahme können wir dieses Risiko nicht eingehen und haben daher nach Lösungen gesucht.
Da, wie o.g. die Förderanträge bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, ist immer noch die Gewähr gegeben, dass Häuser zu Sozialmieten abgegeben werden können. Unabhängig davon möchte ein Investor mehrere Häuser erwerben und vermieten. Für diesen Fall haben wir dem Investor zugesagt, Mietzuschüsse zu gewähren, die die Differenz zwischen der jeweils zu zahlenden Sozialmiete und der marktüblichen Miete (unter Einbeziehung der steuerlichen Angelegenheiten des Investors) ausgleichen.
Ganz sicher haben wir uns diese(s) Sponsoring / Entscheidung nicht leichtgemacht und sind davon überzeugt, im Interesse des Projektes und auch im Interesse der Mietinteressenten den bestmöglichen Weg gewählt zu haben. Wobei die Mietinteressenten wissen sollten, dass eine Finanzierung im Regelfall günstiger wäre, als die zuzahlende Miete.
Bei den Verantwortlichen und Mitarbeitern der Stadt Oer-Erkenschwick möchten wir uns noch einmal ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken und sind auch sicher, dass der Stadt durch diese neue Lösung keinerlei Nachteile entstehen. Im Gegenteil, die Stadt wird durch die Schlüsselzuweisungen des Landes für ihre Neubürger wirtschaftlich profitieren.
Bergisch Gladbach/Oer-Erkenschwick, den 24.04.2017
DOMUS KOMPAKT GmbH & Co. KG
Geschäftsleitung