27/10/2026
Du haftest nicht dafür, dass ein Rohr altert. Du haftest dafür, was du damit gemacht hast.
Klingt nach einem kleinen Unterschied und entscheidet im Ernstfall alles. Eine Verwaltung schuldet keine verschleißfreien Leitungen. Sie schuldet: kontrollieren oder kontrollieren lassen, den Erhaltungsbedarf den Eigentümern mitteilen, ihre Entscheidung herbeiführen. Was beschlossen wird, entscheidet die Versammlung – nicht du.
Und die Rechtsprechung zieht eine klare Grenze: Kontrollpflichten enden dort, wo eine fachliche Beurteilung nicht möglich ist. Für innenliegende Abwasserleitungen heißt das nicht „dann eben nicht", sondern: prüfen lassen.
Das ist Grund 5, und er ist der unspektakulärste von allen: Handlungssicherheit. Eine Kamerabefahrung macht aus einer Vermutung einen Befund – datiert und vorlagefähig. Und wenn saniert wird: von innen im pipeprinting-Verfahren, ohne Aufstemmen von Wänden und Böden, alle bleiben wohnen.
Handlungssicherheit ist kein Gefühl. Es ist ein Vorgang mit Datum.
5/5 – die Reihe ist komplett.
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