24/05/2025
Balkonkraftwerk
Die Anfragen bezüglich der Balkonkraftwerke reissen nicht ab.
Es gibt nach wie vor drei Punkte in der öffentlichen Diskussion fehlen, jedoch ebenfalls zu bedenken sind.
1. Üblicherweise sind die Steckdosen auf Balkonen in Wohnungen und Mehrfamilienhäusern am Endstromkreis des angrenzenden Zimmers angeschlossen. Während ein Steckersolargerät elektrische Energie einspeist, wird gleichzeitig Energie aus diesem Stromkreis von angeschlossenen Verbrauchern entnommen. Das nennt man Mischbetrieb. Beim Mischbetrieb besteht das Problem, dass bei einem eventuellen Fehler eines Verbrauchers die Schutzmaßnahmen im Mischstromkreis nicht wirken können und man einen Stromschlag bekommen könnte.
2. Beim Betrieb eines Steckersolargerätes handelt es sich um eine Nutzungsänderung des bestehenden Stromkreises. Ursprünglich wird die Elektroinstallation nur zur Entnahme bzw. dem Betrieb von Verbrauchsmitteln (Geräte) errichtet, so dass der Endstromkreis ausschließlich zur Versorgung dieser verwendet werden darf. Der Betrieb eines Steckersolargerätes mit Schukostecker stellt eine Nutzungsänderung dar.
3. Im Schadenfall könnte der Versicherungsschutz wegfallen, da der Mischbetrieb, also die Entnahme von Energie durch Verbraucher und die Einspeisung über einen Schukostecker zur gleichen Zeit, dem entgegen stehen, dass die E-Anlage und der Endstromkreis bestimmungsgemäß und sachgerecht verwendet werden.
Um alle Sicherheitsgrundsätze einzuhalten, müsste unserer Ansicht nach für eine Mini-PV-Anlage auf einem Balkon ein extra Stromkreis installiert werden. Damit wären alle auf der sicheren Seite.
Wir werden bei Interesse der Eigentümer bei zukünftigen Sanierungen der E-Anlage gleich einen Stromkreis für ein Balkonkraftwerk mit anbieten.
Foto: iStock.com/DragonImages