25/11/2021
Der Koalitionsvertrag der neuen "Ampel" Regierung wurde veröffentlich. Neben vielen "sinnvollen", fragwürdigen und nicht "sinnvollen" Ideen, betrifft die folgende Passage das Waffengesetz:
"Waffenrecht, Sicherheitsdienste
Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren
die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem
verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.
Private Sicherheitsdienste werden wir mit verbindlichen Standards in einem eigenen Gesetz regulieren."
Abgesehen vom "übertrieben Gendern" und vom abweichen des "Generisches Maskulinum" und den trotzdem Vorkommenden eigenen Schreibfehlern "Terroristen und Terroristen" sind die zu erwartenden Änderungen erst einmal wie folgt:
1. SRS Waffen dürfen nur mit vorhandenem KWS (Kleiner Waffenschein) erworben werden.
2. Verbesserung der kriminalstatistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen.
3. Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Behörden.
4. Evaluierung der bestehenden Gesetzesänderungen und Gestaltung besserer Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit Schützen- und Jagdverbänden.
5. Private Sicherheitsdienste werden in einem separaten Gesetz reguliert.
Erst einmal kein Verbot von bestimmten Waffen, Waffenteilen oder Zubehör.
Zu Punkt 1. Halte ich für sinnvoll. Der Besitzer von SRS Waffen sollte auch die rechtlichen Grundlagen, seine Rechte und Pflichten, Gefahren usw. kennen. Daher müßte m.M. nach auch eine "Sachkunde" gefordert sein. Vor allem damit nicht verallgemeinert werden kann. Sollte mit einer SRS Waffe eine Straftat erfolgen, ist das ein Problem des Besitzers dieser SRS Waffe und nicht der Sportschützen.
Zu Punkt 2. Eine bessere Erfassung würde deutlich machen, dass die meisten Straftaten nicht von Legalwaffenbesitzern erfolgt und eine Einschränkung keinen Sinn macht.
Zu Punkt 3. Einen besseren Informationsfluß bei den Behörden wünschen sich viele. Dann würden Beantragungen nicht mehr solange dauern.
Zu Punkt 4. Wird sich zeigen was dabei herauskommt.
Zu Punkt 5. Vermutlich wird es für private Sicherheitsunternehmen schwieriger werden einen Waffenschein zu bekommen. Welche Spätfolgen sich daraus ergeben wird man leider erst später sehen.