Lohnservice Wendel

Lohnservice Wendel Ihr Unternehmen ist zu GROSS, die Lohnabrechnung so "nebenbei" zu bewältigen, aber zu KLEIN, um ein

Ihr Unternehmen ist zu GROSS, die Lohnabrechnung so "nebenbei" zu bewältigen, aber zu KLEIN, um eine eigene Arbeitskraft dafür zu beschäftigen?

Ein Hoch auf alle Buchhalter, schön, dass es Euch gibt!
10/11/2025

Ein Hoch auf alle Buchhalter, schön, dass es Euch gibt!

10/11/2025

Weihnachtsgeld – verstehen

Viele freuen sich aufs Weihnachtsgeld, und das zu Recht! 🎁

Für Arbeitgeber ist wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung – es sei denn, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag regeln etwas anderes.

Wird es über Jahre regelmäßig gezahlt, kann eine betriebliche Übung entstehen. Das lässt sich vermeiden, wenn man bei der Zahlung auf die Freiwilligkeit hinweist.

📊 Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gilt:
Weihnachtsgeld ist steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn – in der Sozialversicherung allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

✨ Fazit:
Ein schönes Dankeschön an die Crew – aber bitte mit steuerlichem Kompass.

🚢 Lohnservice Wendel eG – Wir halten Ihren Kurs auch zum Jahresende.

07/11/2025

Halloween im Büro - bei uns wird viel gelacht... 😅

06/11/2025

Weihnachtsfeier – schön feiern, clever planen!

🎄 Gemeinsam feiern stärkt das Team – aber Achtung ist geboten!
Damit die Stimmung nicht kippt, gilt: Bleiben die Kosten unter 110 € brutto pro Person, ist alles steuer- und sozialversicherungsfrei.

Alles, was darüber hinausgeht, zählt als Arbeitslohn. Auch die Kosten für Begleitpersonen müssen mitgerechnet werden.

👉 Wichtig: Über 110 € entfällt der Vorsteuerabzug!

💡 Unser Tipp:
Sorgfältig planen, Belege sammeln, pro Kopf rechnen. Dann bleibt die Feier rundum gelungen – steuerlich und menschlich.

🎅 Lohnservice Wendel eG – wir bringen Klarheit in Lohn & Feierlaune.

10/09/2025

NEWS - WISSENSWERTES - TIPPS -

Ab dem 05. Oktober 2025 sind Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet, beim Online-Banking eine Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“) vorzunehmen.
Das bedeutet:
• Banken gleichen künftig den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN ab.
• Weichen Name und Kontoinhaber voneinander ab, wird der Zahlende sofort gewarnt.
• Bei Sammelüberweisungen gilt: Ist auch nur ein Konto fehlerhaft angegeben, wird der gesamte Auftrag abgelehnt – eine Teilfreigabe ist nicht möglich (kein Mitarbeiter erhält sein Entgelt).

WICHTIG: Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig, ob die hinterlegten Kontodaten Ihrer Mitarbeiter korrekt sind und die Konten auch wirklich auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters lauten. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Zahlungen reibungslos ausgeführt werden.

Die Maßnahme soll Fehlbuchungen verhindern und die Sicherheit beim Online-Banking insgesamt erhöhen.

Ihr Lohnservice Wendel

Wir haben heute unseren neuen AZUBI begrüßt. Herzlich Willkommen!
10/09/2025

Wir haben heute unseren neuen AZUBI begrüßt. Herzlich Willkommen!

Die Lohnservice Wendel eG bietet Ihnen präzise und pünktliche Lohnabrechnungen nach verschiedenen Tarifen, einschließlic...
01/09/2025

Die Lohnservice Wendel eG bietet Ihnen präzise und pünktliche Lohnabrechnungen nach verschiedenen Tarifen, einschließlich TVL und TVöD.

Vertrauen Sie uns Ihre Baulohnabrechnung an – wir sind für Sie da!

Mit unserer professionellen Unterstützung bei der SFN-Abrechnung können Sie sich entspannt um Ihr Kerngeschäft kümmern. Kontaktieren Sie uns für individuelle Beratung und umfassenden Service!

12/09/2022
Es gibt demnächst viele Neuigkeiten bei uns - alles zum Wohle meiner tollen Mitarbeiter, denn ihnen gebührt mein Dank !!...
15/07/2022

Es gibt demnächst viele Neuigkeiten bei uns - alles zum Wohle meiner tollen Mitarbeiter, denn ihnen gebührt mein Dank !! Es bleibt spannend. Gern würden wir auch ein neues Teammitglied bei uns begrüßen - vielleicht DICH??? Bewirb Dich unter wendel(at)lohnservice.de

Adresse

Storkower Str. 115A
Berlin
10407

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00

Telefon

030 420 17 310

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