05/04/2022
Guten Tag,
zunächst möchte ich mich beim ALLEN bedanken, die bisher meine neue Facebook - Seite geliked haben oder / und dieser Folgen - über weiteres Teilen bzw. Weiterempfehlungen jeglicher Art würde ich mich ebenso sehr freuen, vielen Dank!
Nun soll das ganze ja auch mit Leben erfüllt werden und ich möchte das gern mit einer Art Exkurs tun, wobei jeder nachfolgende Artikel wieder ein anderes Thema haben soll.
Ziel soll dabei sein, dass letztlich jeder der irgendwann in seinem Leben mal einen Sachverständigen benötigt, hier zunächst die wichtigsten Grundinformationen von mir erhält, egal ob Verbraucher, privater oder öffentlicher Häuslebauer, Firmen und auch öffentliche Institutionen aller Art.
Dabei möchte ich auch versuchen, manche Mythen die so im Allgemeinen kursieren aufzulösen, vielleicht auch die eine oder andere typische Fehlinformation zu korrigieren - aber keine Angst, ich bemühe mich selbstverständlich, dieses allgemeinverständlich und praxisnah wieder zugeben!, also los geht’s…
1. Der Sachverständige, das unbekannte Wesen…
Grundsätzlich darf sich in Deutschland jeder als Sachverständiger bezeichnen - sogar unabhängig von seinem Beruf oder Tätigkeit da die Bezeichnung ohne weiteren Zusatz nicht geschützt ist. Dieses kann bei Nichtbeachten natürlich zu sehr großen Problemen und Schwierigkeiten führen, da dieser „Sachverständige“ auch in keiner Weise für seine getätigten Aussagen, Feststellungen, Empfehlungen usw. haften muss.
Ganz anders ist das Dasein des sogenannten “öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ - auf diese Bezeichnung und den damit verbundenen Nachweis ist zunächst einmal grundsätzlich zu achten!
Die komplette Bezeichnung ist an meiner Tätigkeit zum Beispiel: „Von der Handwerkskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tischlerarbeiten“
Dabei ist es uns sogar untersagt diese lange Bezeichnung zu kürzen, um sie beispielsweise praktikabler zu machen (selbst wenn das viele Kollegen trotzdem tun, z.B. " ö.b.u.v.") Dem Nutzer soll schlichtweg von Anfang an und unbedingt erkenntlich sein, um was für eine Art Sachverständigen es sich genau handelt und welches seine sogenannte „Bestellkörperschaft“ ist.
Für Sachverständige des Handwerkes ist dieses in der Regel die örtliche Handwerkskammer, für die der industriellen Dinge die örtliche Industrie -und Handelskammer.
Um von der Bestellkörperschaft bestellt zu werden und letztlich diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, muss der später öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige seine ganz besondere Sachkunde nicht nur anhand seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit nachweisen, sondern dieses auch letztlich mit einer speziellen Prüfung belegen.
Dabei weist er seiner Bestellkörperschaft nicht nur die berufliche Sachkunde, sondern auch die in vorangegangenen Seminaren erworbene Sachkunde in anderen Bereichen nach: welche das im speziellen sind Wirte hier zu weit führen und wird von mir in einem weiteren Exkurs beschrieben!
Im Rahmen seiner Bestellung leistet der später öffentlich bestellter vereidigte Sachverständige eben einen entsprechend hinterlegten Eid ab und verpflichtet sich damit zum Beispiel auch haftungsbezogen entsprechend der vom Sachverständigenwesen vorgegebenen strengen Regeln zuarbeiten.
Wie erkenne ich nun einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen??
Jeder Sachverständige besitzt einen entsprechenden Sachverständigenausweis - was dieser beinhaltet könnt ihr an den zwei Fotos meines Ausweises ersehen1 Sachverständige sind verpflichtet den Ausweis bei ihrer Tätigkeit mitzuführen und mindestens auf Verlangen vorzuzeigen - die meisten machen das auch schon selbstständig vor dem Beginn ihrer Tätigkeit!
Ebenso führt der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige einen auf dem Ausweis ebenso abgebildeten Rundstempel, mit dem er zum Beispiel seine gefertigten Sachverständigengutachten oder auch andere schreiben am Ende kennzeichnet und damit die Echtheit dokumentiert.
Dem Sachverständigen werden mit der Bestellung eine ganze Reihe von zwingenden Pflichten auferlegt, nach denen er stets handeln muss und für deren Missachtung er auch haftet. Da auch dieses eine ganze Reihe von möglichen Fällen sein kann, werde ich in einem weiteren Exkurs darauf eingehen – seid also gespannt!
Eine Hauptvepflichtung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen - und auch hier unterscheidet er sich maßgeblich - ist die fortlaufende Weiterbildung: diese muss er der Bestell - Körperschaft anhand eines Punktesystems für jedes Jahr der Bestellung nachweisen, tut er dieses nicht, so riskiert er, dass seine Bestellung erlischt.
Ebenso wird vor jeder Bestellung und auch vor jeder weiteren Bestellung bzw. fortlaufend kontrolliert, ob der Sachverständige auch persönlich geeignet ist. Dieses geschieht anhand seines polizeilichen Führungszeugnisses bzw. anhand dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Gibt es hier schwerwiegende Einträge - z.b. Vorstrafen so alter Sachverständiger unter Umständen keine Bestellung oder diese erlischt.
Im Handwerk führen die Sachverständigen in der Regel selbst ein entsprechendes Unternehmen oder sind in einem leitend angestellt: die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen arbeiten mithin an der tatsächlichen Basis und verfügen über einen eigenen, vieljährigen Erfahrungschatz in ihrem Bestellgebiet!
Vielen von euch sind ja sich schon einmal Sachverständige begegnet - am bekanntesten und üblichsten ist dabei sicherlich der Kfz – Sachverständige, der meistens nach einem Unfallschaden die Höhe dessen feststellt.
Bitte lasst euch da aber nicht von der sehr hohen Arbeitsgeschwindigkeit dieser Sachverständigen täuschen: diese Arbeiten mit entsprechenden Programmen und können nur deshalb diese Leistung in sehr kurzer Zeit erbringen. Bei Sachverständigen aus anderen Gewerken ist der zeitliche Aufwand ganz wesentlich höher und nicht zuletzt deshalb hört man in den Medien des Öfteren von sehr langen Zeiten, wenn beispielsweise ein großes Baugutachten erstellt wird.
Hinzu kommt, dass es am Markt - insbesondere auch oftmals für spezielle Dinge - zu wenige Sachverständige gibt oder diese bereits überlastet sind, was dann folgerichtig zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Grundsätzlich sind uns aber beispielsweise für Gerichtsgutachten auch entsprechende Bearbeitungsfristen vorgegeben und der Sachverständige darf die Gutachtenerstellung nur mit ganz wenigen, gewichtigen Gründen ablehnen - auch hierzu in einem anderen Exkurs einmal mehr!
Zusammenfassung: achtet bei eurer Inanspruchnahme also immer darauf, dass es sich auch tatsächlich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt!! - Lasst euch dem Sachverständigenausweis zeigen auf der auch - wie in der offiziellen Bezeichnung - die Bestellkörperschaft ausgewiesen wird, an die ihr euch bei Problemen wenden könnt.
Grundsätzlich kann ich euch da aber beruhigen: Sachverständige handeln und arbeiten in der Regel sehr zuverlässig und unparteiisch!
Zu guter Letzt: wenn ihr einen Sachverständigen sucht, dann findet ihr auf den Webseiten einer jeden Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer ein Verzeichnis der dort aktuell bestellten öffentlichen vereidigten Sachverständigen der verschiedenen Bereiche!
Solltet ihr hingegen einen Sachverständigen für Tischlerarbeiten suchen, kommt ihr natürlich gleich zu mir…
Mit diesem Schlusssatz möchte ich mich für heute Bereich verabschieden, ich hoffe es war nicht zu lang und nicht zu trocken: vielleicht schreibt ihr mir mal ein kleines Feedback in die Kommentare - natürlich könnt ihr auch sehr gern Fragen stellen!
Viele Grüße und kommt so gut wue möglich durch diese so schwierige Zeit, euer Sachverständiger Thomas Loch