17/05/2021
Als Antwort gilt wie so oft: Es kommt darauf an!!
· Es wird diskutiert, ob Unternehmen eine Impfung für ihre Beschäftigten verlangen können. Allerdings ist dies mit der Frage verknüpft, ob diese Daten vom Arbeitgeber überhaupt erhoben werden dürfen. Laut DSGVO handelt es sich nämlich bei den Gesundheitsdaten um sensible personenbezogene Daten- diese dürfen NUR unter bestimmten Ausnahmefällen verarbeitet werden!
· Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist in Art. 9 Abs. 2 DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG normiert. Die dort aufgezählten Punkte stellen allerdings nach heutigem Stand keine Rechtsgrundlage dar, wonach der Arbeitgeber diese sensible Daten verarbeiten darf.
· Fazit: Solange es in Deutschland keine Impfpflicht gegen Covid 19 gibt, ist es grundsätzlich die persönliche und private Angelegenheit eines Arbeitnehmers, ob dieser sich impfen lässt oder nicht und geht den Arbeitgeber nichts an. Ob es hierbei bleiben wird, ist jedoch abzuwarten.
#2021