30/03/2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Frühling kommt, die Spielplätze erwachen aus dem Winterschlaf und werden wieder ausgiebiger genutzt.
Sie als Verwalter / Spielplatzbetreiber unterliegen der Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB für diese Anlagen.
Die geforderten regelmäßigen Inspektionen der Spielplatzanlagen und Spielplatzgeräte dienen nicht nur der Sicherheit der spielenden Kinder.
Die Dokumentation regelmäßig und sachkundig durchgeführter Kontrollen beweisen, dass Sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen als Betreiber nachgekommen sind.
Ich biete Ihnen an, die geforderten Inspektionen zeitnah, flexibel und kostengünstig durchzuführen und die Ergebnisse in übersichtlichen Protokollen an Sie zu versenden.
Die DIN EN 1176-7: 2017-12 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fordert:
visuelle Routine Inspektion: 1 mal wöchentlich (mindestens)
operative Inspektion: alle 3 Monate
jährliche Hauptinspektion: alle 12 Monate
Je regelmäßiger Sie Ihre Spielplätze kontrollieren lassen, umso preiswerter wird es für Sie.
* Zum einen können Schäden vermieden oder frühzeitig behoben werden,
* Zum anderen kann ich günstigere Pauschalen anbieten, wenn ich die Spielgeräte und Spielplatzanlagen in den geforderten Intervallen für Sie inspiziere.
Je mehr Spielplätze ich für Sie inspiziere, desto preiswerter wird es für Sie.
* Immobilienverwaltungen, Träger von Kindergärten, Schulen etc… erhalten bei mir spezielle „Großkunden-Pauschalen“.
Lassen Sie sich ein kostenloses Angebot zu den geforderten Inspektionen von mir erstellen.
Ich würde mich freuen, Ihnen zu einem (rechts-) sicheren Spielplatz verhelfen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bornowski - IHR-SPIELPLATZPRÜFER
-spielplatzpruefer.de
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