23/06/2026
Erwerbsminderungsrente für Versicherte der KZVK
Als KZVK-Versicherte oder Versicherter bist du bei uns auch im Falle von Erwerbsminderung abgesichert. Ob eine Erwerbsminderung bei dir vorliegt, stellt die Deutsche Rentenversicherung fest.
Sie unterscheidet hier zwischen
🕔 Teilweiser Erwerbsminderung (wenn du noch in der Lage bist, drei bis sechs Stunden täglich zu arbeiten) und
🕑 Voller Erwerbsminderung (wenn du weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst).
Wenn die Deutsche Rentenversicherung einen der beiden Fälle bei dir festgestellt hat, musst du zusätzlich bei der KZVK eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
💡 Voraussetzung hierfür ist, dass seit mindestens 60 Monaten Zahlungen in deine Betriebsrente „GrundWert“ erfolgt sind (Erfüllung der sogenannten „Wartezeit“). Wenn deine Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, gilt die Wartezeit automatisch als erfüllt.
Hast du in der freiwilligen Zusatzrente „MehrWert“ die Erwerbsminderungsversorgung nicht ausgeschlossen, wird dir eine Zusatzrente auch ohne Erfüllung der Wartezeit ausgezahlt.