16/03/2026
Da ist sie nun vorbei die „Fällsaison“ in der wir offiziell bedenkenloser fällen können.
Aber auch zwischen dem 01.03. und dem 01.10. sind Fällungen durch Fachbetriebe möglich, jedoch kann es hier erforderlich sein Artenschutzrechtliche Kontrollen vor der eigentlichen Fällung durchzuführen, um auszuschließen das hier Nistplätze oder Ruhestätten von Brut- und / oder Säugetieren gefährdet werden.