04/03/2026
Grünhelden in luftiger Höhe ⬆️
Bei der hier durchgeführten Schnittmaßnahme stand vor allem eines im Fokus: Sturmprävention und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Durch die Entfernung geschwächter, überlanger oder instabiler Äste wird das Risiko von Astbruch bei Starkwind deutlich reduziert.
So schützen wir nicht nur den Baum, sondern auch Menschen, Fahrzeuge und Gebäude im Umfeld. 🌬️
📣Wichtiger Hinweis:
Ab dem 01.03. gelten gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz besondere Regelungen zum Vogelschutz: In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind stärkere Schnittmaßnahmen grundsätzlich nicht erlaubt, um brütende Vögel zu schützen.
Schonende Pflege- und Formschnitte bleiben, unter Berücksichtigung des Artenschutzes, weiterhin möglich.
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Schäckermann - Gärten sind unsere Leinwand 🎨