13/01/2022
Änderungen der EU-Vorschriften | 2022 in der Transportbranche
Mobilitätspaket 2022 kurz & knapp
Folgende Änderungen im Mobilitätspaket kommen ab Februar 2022 auf uns zu:
> Voller Mindestlohn für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr. Gilt für das Land, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
> Manueller vermerk: Verpflichtung zur Aufzeichnung von Grenzüberschreitungen im digitalen Fahrtenschreiber. Heißt: nach der Grenzüberschreitung ist der nächste geeignete Halteplatz anzuführen und der vermerk vorzunehmen (ab dem 02.02.22).
> Rückkehrpflicht: Alle 8 Wochen ist das Fahrzeug in das jeweilige Heimatland zurückzuführen (ab dem 21.02.22).
> Abkühlphase: Nach drei Kabotagebeförderungen gilt ein Kabotage-Verbot von 4 Tagen (ab dem 21.02.22).
> Genehmigung: Erlaubnis zur Ausübung als Kraftverkehrsunternehmen sowie eine Gemeinschaftslizenz für Güterkraftverkehre bei Grenzüberschreitenden Transporten mit Fahrzeugen deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt. Gilt nicht bei nationale Transporte. Trifft ab 20. Mai 2022 in Kraft.
> Anpassung bei Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für die Erlangung einer Transportgenehmigung (ab dem 21.04.22).
> Ab Juli 2022 gilt, Temperatur- und Reifendrucksensoren in neu zugelassenen Lkws und Auflieger bzw. Anhänger. Die Sicherheit im Straßenverkehr soll erhöht werden und der Kraftstoffverbrauch soll gesenkt werden. Des Weiteren werden somit die Kosten der Spediteure gesenkt. Diese EU-Verordnung soll zwei Jahre später erweitert werden und gilt dann für alle neu hergestellten schweren Fahrzeuge.
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