PARITÄTischer Arbeitgeberverband PATT e. V.

PARITÄTischer Arbeitgeberverband PATT e. V. Der PARITÄTische Arbeitgeberverband PATT e. V. wurde vor 25 Jahren von hat aktuell 161 Mitgliedsorganisationen in 6 Bundesländern.

Derzeit werden ca. 17.800 Beschäftigte von unserem Tarifwerk erfasst.

16/06/2026

Große Tarifkommission & Mitgliederversammlung 2026: Gemeinsam für eine starke Sozialwirtschaft – Rote Karte für die Reformvorhaben der Bundesregierung. 🟥

📍 Am 11.06.2026 kamen unsere Mitglieder zur Großen Tarifkommission und Mitgliederversammlung in der Marie-Seebach-Stiftung in Weimar zusammen. Ein wichtiger Tag für den PATT, seine Mitgliedsorganisationen, ihre Beschäftigten und die Paritätischen Landesverbände.

🗳️ Im Mittelpunkt standen der Abschluss der Tarifverhandlungen 2026 und die jährliche Mitgliederversammlung. Unsere Mitglieder haben die erzielte Tarifeinigung für 2027 angenommen. Gleichzeitig ging der Blick nach vorn: Mit dem Auftakt der Tarifverhandlungen 2027 in Vorbereitung auf die Tarifperiode ab 2028 setzen wir wichtige Schritte zur Weiterentwicklung unseres Tarifwerks.

🟥Die diesjährigen Tarifverhandlungen standen unter dem Einfluss geplanter Reformen der Bundesregierung. Aus aktuellem Anlass beteiligten sich die Anwesenden gemeinsam mit den Paritätischen Landesverbänden Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern an der Aktion „Rote Karte“ für die Bundesregierung.

Die Reformvorhaben betreffen u. a. die Aussetzung der Tarifbindung bei SGB XI-Leistungen sowie die nur teilweise zugesicherte Refinanzierung tariflicher Entgeltentwicklung für SGB V- und SGB XI-Leistungen. Unsere Haltung ist klar: Notwendige gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft dürfen nicht aus dem Blick geraten.

📌 In der anschließenden Mitgliederversammlung standen u. a. der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss 2025, der Bericht der Rechnungsprüferinnen sowie Beschlussfassungen auf der Tagesordnung.

🤝 Danke an alle Mitglieder und Beteiligten für den konstruktiven Austausch, das Vertrauen und die aktive Mitwirkung. Tarifentwicklung gelingt nur gemeinsam – mit klarer Haltung.

13/06/2026
Minijob & Rentenversicherung: Änderung ab Juli 2026 📝Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine Neuerung für Minijobber*innen:Wer ...
11/06/2026

Minijob & Rentenversicherung: Änderung ab Juli 2026 📝

Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine Neuerung für Minijobber*innen:
Wer sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diese Befreiung künftig einmalig wieder aufheben. Damit ist es möglich, in einem laufenden Minijob wieder rentenversicherungspflichtig zu werden und eigene Beiträge zu zahlen.

Für Arbeitgeber heißt das:
📌 Anträge dokumentieren
📌 Entgeltunterlagen entsprechend ergänzen
📌 Meldungen an die Minijob-Zentrale beachten
📌 interne Abläufe frühzeitig prüfen

Gerade in der Sozialwirtschaft spielen Minijobs in vielen Bereichen eine Rolle. Deshalb lohnt es sich, die Änderung rechtzeitig im Blick zu behalten und Personalabteilung, Lohnbuchhaltung sowie Führungskräfte gut vorzubereiten.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallprüfung oder Rechtsberatung.

BAG-Entscheidung zur Freistellung in der Kündigungsfrist: Standardklauseln in Arbeitsverträgen im Fokus.Mit einer standa...
09/06/2026

BAG-Entscheidung zur Freistellung in der Kündigungsfrist: Standardklauseln in Arbeitsverträgen im Fokus.

Mit einer standardisierten Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen hat sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Gemeint ist eine vorformulierte Regelung, nach der Arbeitgeber Beschäftigte nach einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einseitig freistellen können – bei fortlaufender Vergütung.

Das BAG hält eine solche Klausel für unwirksam.
Begründung: Das Interesse von Beschäftigten, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses tatsächlich beschäftigt zu werden, kann nicht pauschal durch eine Standardklausel zurückgedrängt werden.

Die Entscheidung zeigt, wie wichtig sorgfältig formulierte Arbeitsverträge und regelmäßig überprüfte Musterverträge sind. Denn neue Rechtsprechung kann dazu führen, dass bislang verwendete Klauseln künftig anders bewertet werden.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Vertragsmuster regelmäßig überprüfen und Entwicklungen im Arbeitsrecht im Blick behalten. So können klare und verlässliche Grundlagen für die Zusammenarbeit erhalten bleiben.

Die ausführlichere Einordnung finden Sie auf unserer Website.

Teilweise krank, teilweise arbeitsfähig?Im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird die Einführ...
04/06/2026

Teilweise krank, teilweise arbeitsfähig?

Im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird die Einführung einer sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit diskutiert.

Ab 2027 könnten bei längeren Erkrankungen Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit möglich werden. Voraussetzung: Beschäftigte und Arbeitgeber stimmen zu.

Für Einrichtungen in Pflege, Gesundheit und Sozialwirtschaft wirft das viele praktische Fragen auf:
Wie funktioniert das im Schichtdienst?
Welche Tätigkeiten sind möglich?

Was bedeutet das für Dienstplanung, Zeiterfassung, Entgeltabrechnung und BEM?
Eine teilweise Rückkehr kann hilfreich sein. Sie muss aber klar geregelt und im Alltag umsetzbar sein – für Beschäftigte, Teams und Arbeitgeber.

Quelle: Legal Tribune Online, 19.05.2026:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetzentwurf-gesundheitsministerium-krank-teilarbeitsunfaehig

Heute startet die Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen Vom 1. bis 7. Juni 2026 findet die Thüringer Woche der pfle...
01/06/2026

Heute startet die Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen

Vom 1. bis 7. Juni 2026 findet die Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen statt – mit zahlreichen Veranstaltungen, Beratungsangeboten und Austauschformaten in ganz Thüringen.
Im Mittelpunkt stehen Menschen, die Angehörige, Freundinnen, Freunde oder nahestehende Personen pflegen, begleiten und unterstützen – oft über lange Zeit, häufig zusätzlich zu Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen.

Die Aktionswoche macht sichtbar, wie wichtig diese Sorgearbeit ist. Gleichzeitig bietet sie konkrete Unterstützung im Pflegealltag.

Im Programm finden sich unter anderem:
Pflegeberatung und Informationsangebote
Austausch- und Begegnungsformate
Veranstaltungen vor Ort in Thüringen
Angebote für mehr Orientierung im Pflegealltag
Impulse zur Entlastung pflegender Angehöriger

Auch Träger und Einrichtungen aus der Sozialwirtschaft bringen ihre Erfahrung ein – mit Beratung, Begegnung, praktischen Hinweisen und offenen Räumen für Austausch.
Pflegeverantwortung endet nicht an der Haustür. Viele Beschäftigte vereinbaren Beruf, Familie und die Pflege nahestehender Menschen – auch in der Sozialwirtschaft. Umso wichtiger sind verlässliche Strukturen, Beratung und Rahmenbedingungen, die Entlastung ermöglichen.

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Enormes. Diese Arbeit verdient Sichtbarkeit, Anerkennung und verlässliche Unterstützung.

Mehr Informationen und das vollständige Programm:
www.twpa.de/programm/angebote

Weniger Kinder – weniger Kitas? Nicht automatisch.In Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gehen die Kinderzahle...
28/05/2026

Weniger Kinder – weniger Kitas?
Nicht automatisch.

In Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gehen die Kinderzahlen in der Kindertagesbetreuung zurück. Für viele Träger und Einrichtungen ist das eine große Herausforderung – organisatorisch, finanziell und personell.

Besonders deutlich ist die Lage aktuell in Sachsen: 2025 wurden sachsenweit 7.500 Kinder weniger in Kitas betreut als im Vorjahr. Gleichzeitig wird vor Schließungen, Arbeitsplatzverlusten und „weißen Flecken“ in der Versorgung gewarnt.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema präsent: Das Volksbegehren „Zukunftsplan Kita“ will sinkende Kinderzahlen nutzen, um Personalschlüssel in Krippen, Kitas und Horten zu verbessern.

In Thüringen stellt sich vor allem die Frage, wie kleine Kitas im ländlichen Raum erhalten oder sinnvoll weiterentwickelt werden können.

Weniger Kinder dürfen nicht automatisch weniger soziale Infrastruktur bedeuten. Sinkende Kinderzahlen können auch eine Chance sein: für bessere Betreuungsschlüssel, mehr pädagogische Qualität, Entlastung der Teams und stabile Angebote vor Ort.

Dafür braucht es Planungssicherheit, verlässliche Finanzierung und Rahmenbedingungen, die nicht nur kurzfristig auf Belegungszahlen reagieren.

Kitas zu sichern heißt, Familien, Beschäftigte und soziale Infrastruktur zu stärken.

Sozialabbau stoppen – soziale Infrastruktur sichernDer Paritätische Gesamtverband macht auf Kürzungsvorschläge aufmerksa...
26/05/2026

Sozialabbau stoppen – soziale Infrastruktur sichern

Der Paritätische Gesamtverband macht auf Kürzungsvorschläge aufmerksam, die zentrale Bereiche der Sozialwirtschaft betreffen: Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss.

Diskutiert werden unter anderem Einschränkungen individueller Rechtsansprüche, des Wunsch- und Wahlrechts sowie von Unterstützungsleistungen.
Was nach Fachdebatte klingt, kommt in der Praxis direkt bei Trägern, Einrichtungen, Teams und den Menschen an, die Unterstützung brauchen.
Denn soziale Infrastruktur bedeutet Schutz, Teilhabe, Beratung, Betreuung und verlässliche Hilfe im Alltag. Sie darf nicht zur Einsparposition werden.

Gerade Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe arbeiten bereits unter hohem Druck: steigende Kosten, Fachkräftemangel, hoher Personalbedarf und komplexe Anforderungen.
Wer Leistungen kürzt oder Personal- und Tarifkosten nicht ausreichend berücksichtigt, verschiebt Probleme nur weiter – zu den Menschen, die Unterstützung benötigen, und zu den Einrichtungen, die Verantwortung übernehmen.

Sozialabbau ist keine Lösung. Verlässliche soziale Arbeit braucht verlässliche Rahmenbedingungen.

Mehr Infos und Materialien:
www.stoppt-sozialabbau.de

Quelle: Paritätischer Gesamtverband, Argumentationspapiere Mai 2026 zu Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss.

Morgen ist der 23. Mai – der Geburtstag unseres Grundgesetzes📘Vor 77 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet. Es steht fü...
22/05/2026

Morgen ist der 23. Mai – der Geburtstag unseres Grundgesetzes📘

Vor 77 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet. Es steht für Werte, die auch unsere Arbeit in der Sozialwirtschaft prägen: Menschenwürde, Gleichberechtigung, Teilhabe, Freiheit und Zusammenhalt. 🤝

In diesem Jahr findet erstmals der Ehrentag statt – ein deutschlandweiter Mitmachtag zum Geburtstag des Grundgesetzes, angestoßen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. 🗓️

Unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ sind Vereine, Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen eingeladen, sich mit eigenen Aktionen zu beteiligen. 🌍

Die Idee: Für ein paar Stunden gemeinsam anpacken, Begegnung schaffen und unser gesellschaftliches Miteinander stärken. Ob Aufräumaktion, inklusives Sportturnier, Seniorenkaffee, Spielenachmittag oder Demokratiefest – jede Initiative zählt. 🧹⚽☕🎲🎉

Für uns als PATT ist klar: Demokratie lebt von Menschen und Organisationen, die Verantwortung übernehmen. Und genau das zeigt die Sozialwirtschaft jeden Tag – in Pflege, Beratung, Betreuung, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und vielen weiteren Bereichen. 💙👥

Mehr Infos und Aktionen:
🌐 www.ehrentag.de

Adresse

Juri-Gagarin-Ring 96/98
Erfurt
99084

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 13:00

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