MAS Kerscher GmbH & Co. KG

MAS Kerscher GmbH & Co. KG Unternehmensberatung, Buchhaltungsbüro (DATEV) und freier Mitarbeiter bei verschiedenen Steuerberatern in Deutschland.

12/09/2017

Wer möchte sich noch ein kleines Taschengeld vor Weihnachten verdienen :-)

- Tipp- bzw. Vermittlungsprovisionen bis 256 € jährlich sind steuerfrei

WANN DER EMPFÄNGER NICHT VERSTEUERN MUSS

Ein Geschäftsfreund, Verwandter oder Bekannter hat Ihnen durch einen Tipp ein gutes Geschäft oder Auftrag vermittelt. Fremden müssten Sie dafür eine stattliche Provision bezahlen. Ihrem Vermittler möchten Sie auch etwas vergüten, allerdings sollte er nicht auch dafür noch Steuern bezahlen müssen. Ein Geschenk, dass ja bekanntlich maximal bis 35 € pro Geschäftspartner und Jahr absetzbar ist, ist viel zu mickrig.

Zahlen Sie einmalige Tippprovisionen mit einem Scheck oder in Form eines Essengutscheines. Nach § 22 Nr. 3 EStG sind Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen bis zu 256 € im Jahr steuerfrei, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit gehören. Der Empfänger muss diese Einnahme also nicht versteuern, wenn er im Jahr nicht mehr als 256 € für gelegentliche Vermittlungen erhält. Bei Ehegatten hat jeder diesen Freibetrag.

Diese Provisionszahlung ist als Betriebsausgabe absetzbar. Vermerken Sie auf einer Kopie des Schecks oder Rechnung für das Geschenk oder den Gutschein die vermittelte Leistung, den wirtschaftlichen Zusammenhang bzw. die Glaubhaftmachung. Eine schlüssige Begründung sichert den Betriebsausgabenabzug. Der BFH hat in diesem Zusammenhang entschieden, eine Leistung liegt auch dann vor, wenn für eine Tätigkeit, die Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann, nachträglich ein Entgelt gezahlt und vom Leistenden als angemessene Gegenleistung für die von ihm erbrachte Tätigkeit angenommen wird.

Unternehmensberatung, Buchhaltungsbüro (DATEV) und freier Mitarbeiter bei verschiedenen Steuerberatern in Deutschland.

06/09/2017

Die folgenden Tätigkeiten werden von uns angeboten. Eventuell ist ja etwas für eure Firma dabei.
- Unternehmensberatung
- Kontierungsbüro (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Lohnabrechnung gem. § 6 Nr. 4 StBerG)
- Freie Mitarbeit bei verschiedenen Steuerberatern
- Existenzgründungsberatungen und Schulungen
- Betriebswirtschaftliche Abschlüsse
- Budgetierung und Reporting
- Liquiditätsplanung und Überwachung
- Controlling
- Urlaubsvertretung Buchhaltung / Leitung Rechnungswesen

17/08/2017

Unsere Unternehmensgruppe wurde im Juni 2004 gegründet. Seitdem haben wir mehrere mittelständische Unternehmen für einige Jahre begleitet, verschiedene deutsche Venture-Capital Funds betreut, erfolgreich Bonussysteme in Firmen eingeführt, mehrmals zeitlich befristete Vertretung als Leiter Rechnungswesen (CFO) in Firmen in NRW übernommen, Kooperationen mit fünf Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer geschlossen. Viele unserer Mandanten betreuen wir bereits seit 2004. Bei einzelnen Mandanten ist Frank Kerscher als einzelvertretungsberechtigter Prokurist oder per Einzelkontovollmacht für die Abläufe in den Unternehmen mit verantwortlich.

17/08/2017

Die ersten 10 neuen Mandanten bekommen von uns einen Dauerrabatt. Gleiches gilt für die Vermittlung von neuen Mandanten. Hierfür gewähren wir immer eine einmalige Vergütung in Höhe von 10% des vereinnahmten Nettoumsatzes im 1. Jahr und in den Jahren 2-3 entsprechend noch 5% des vereinnahmten Nettoumsatzes.

Adresse

Wiedbach
Essen
45357

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

+4915202052718

Webseite

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