25/06/2021
Hagelschaden.
Der Hagel Schaden ist meist in der Teilkasko Versicherung abgedeckt. Leider wird hier die Wahl eines freien Sachverständigen nicht zugelassen bzw. die Sachverständigengebühren nicht bezahlt. Für sie als Geschädigter ist manchmal von Vorteil, das Gutachten selbst zu bezahlen. Es wird neutral und gerecht geschätzt. Diese Kosten sind überschaubar. Lassen sie sich unverbindlich von uns beraten. Ihr Sachverständigenbüro Fauser