23/10/2025
Wenn Bausachverständige versagen – Gefährliche Fehlgutachten und ihre Folgen
Dass ein bautechnisches Gutachten über die wirtschaftliche Existenz ganzer Unternehmen entscheiden kann, ist allgemein bekannt. Umso erschütternder ist es, wenn ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger ein Gutachten vorlegt, das fachlich nicht nur mangelhaft, sondern in weiten Teilen schlicht falsch ist – und dadurch dramatische finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Genau ein solcher Fall trug sich aktuell vor Gericht zu. Als öffentlich bestellter und vereidigter Fachsachverständiger war ich damit beauftragt, ein vorliegendes Gutachten zu bewerten. Das Ergebnis war alarmierend: massive fachliche Fehler, unzulässige Berechnungsmethoden, tendenziöse Darstellungen und Schlussfolgerungen, die den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten in keiner Weise entsprachen. Hätte das Gericht nicht bereits Zweifel entwickelt und eine zweite Expertise eingefordert, wäre ein ausführender Unternehmer – völlig zu Unrecht – in die Insolvenz getrieben worden. Ein Vorgang, der fassungslos macht und grundlegende Fragen aufwirft.
Wie kann so etwas passieren?
Sachverständige besitzen vor Gericht eine enorme Autorität. Häufig wird ihren Aussagen mehr Gewicht beigemessen als jeder anderen Beweisquelle. Genau deshalb ist die Sorgfaltspflicht besonders hoch. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen, in denen
• unkritisch Behauptungen anstelle von Tatsachen übernommen werden,
• falsche technische Annahmen getroffen werden,
• Baurecht und Normen unvollständig oder falsch ausgelegt werden,
• wirtschaftliche Schäden fahrlässig in Kauf genommen werden.
Ob hier Inkompetenz, Überforderung oder – im schlimmsten Fall – bewusste Parteilichkeit die Ursache war, bleibt zu hinterfragen. Das Ergebnis jedoch bleibt dasselbe: Ein falsches Gutachten kann Existenzen vernichten, langjährige Geschäftsbeziehungen zerstören und das Vertrauen in den Rechtsstaat schwer beschädigen.
Was muss sich ändern?
Der aktuelle Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Qualitätssicherung im Sachverständigenwesen zu stärken. Dazu gehören:
1. Konsequente Überprüfung und Sanktionierung fehlerhafter Gutachten
2. Mehrfachbegutachtung in besonders folgenschweren Fällen
3. Transparente Anforderungen an Methoden und Nachweise
4. Fortbildungspflichten, die tatsächlich kontrolliert werden
Gerichte reagieren inzwischen sensibler, doch das reicht nicht aus. Solange ein einziges schlampiges Gutachten ausreicht, um Existenzen zu zerstören, besteht dringender Handlungsbedarf.