01/07/2022
Sind auch Sie von der Grundsteuerreform betroffen?
Ja, wenn Sie Grund und Boden und/oder eine oder sogar mehrere Immobilie/n besitzen! Alle Eigentümer:innen von Grundbesitz, ob bebaut oder unbebaut, sind verpflichtet, eine einmalige Grundsteuererklärung abzugeben
Die Frist zur Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung läuft ab dem 1. Juli bis 31. Oktober 2022
Mit MyGrundsteuer-2022 ganz einfach digital und ohne ELSTER-Zugangs erfassen. www.mygrundsteuer-2022.de