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Auch wenn Kindergeld ab 2027 in vielen Fällen automatisch starten soll:Die Mitteilungspflichten bleiben. Und genau hier ...
28/05/2026

Auch wenn Kindergeld ab 2027 in vielen Fällen automatisch starten soll:
Die Mitteilungspflichten bleiben. Und genau hier passieren die teuren Fehler – weil Eltern denken: „Das läuft jetzt alles von selbst.“

Diese Änderungen solltest du auch künftig sofort an die Familienkasse/Behörde melden, sonst drohen Rückforderungen:

💳 Kontowechsel / neue IBAN (Geld geht sonst ins Leere oder auf ein altes Konto)
🏠 Umzug / neue Adresse
👨‍👩‍👧 Trennung/Wechsel, wer das Kindergeld bekommt (z. B. Wechselmodell, anderes Elternteil soll beziehen)
🎓 Bei älteren Kindern: Ausbildungsende, Studienwechsel, Jobstart (weil sich der Anspruch ändern kann)

Kurz: Der Start wird einfacher – die Aktualität der Daten bleibt deine Verantwortung.

✅ Speichere den Post als Merker:
„Automatisch = weniger Papierkram. Aber Änderungen melden = Geld sichern.“

Damit Kindergeld ohne Antrag laufen kann, müssen die Behörden die wichtigsten Daten sicher zuordnen können. Laut aktuell...
26/05/2026

Damit Kindergeld ohne Antrag laufen kann, müssen die Behörden die wichtigsten Daten sicher zuordnen können. Laut aktuellen Infos soll es für Erstkinder ab Ende 2027 u. a. daran hängen, dass:

- mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt,
- eine IBAN eines Elternteils vorliegt (z. B. über bekannte Daten/Portale),
- und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

In Sonderfällen soll weiterhin ein Antrag nötig sein (z. B. Auslandskonstellationen oder wenn Daten nicht eindeutig sind).

Wenn du 2027 ein Kind erwartest: mach dir eine Notiz „IBAN & Daten aktuell?“ — das wird ein Schlüsselpunkt.

#2027

26/05/2026
Aktuell musst du Kindergeld beantragen. Das soll sich ändern: Die Bundesregierung plant, Kindergeld in vielen Fällen aut...
21/05/2026

Aktuell musst du Kindergeld beantragen. Das soll sich ändern: Die Bundesregierung plant, Kindergeld in vielen Fällen automatisch auszuzahlen – ohne klassischen Antrag.

Der Plan läuft in zwei Stufen:

ab März 2027: für Familien, die bereits Kindergeld beziehen (die Familienkasse hat die Daten schon).
ab November 2027: auch fürs erste Kind – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Das ersetzt nicht die Prüfung. Die Familienkasse prüft weiterhin, ob ein Anspruch besteht – nur die Daten sollen automatisch übermittelt werden.

Speichere den Post – das Thema wird für viele Familien ab 2027 richtig praktisch.

#2027

Gerade in Rheinland-Pfalz (aktuell 5,0% Grunderwerbsteuer) können zusätzliche Werte schnell mehrere tausend Euro ausmach...
12/05/2026

Gerade in Rheinland-Pfalz (aktuell 5,0% Grunderwerbsteuer) können zusätzliche Werte schnell mehrere tausend Euro ausmachen.

Mini-Beispiel (vereinfacht):
Kaufpreis 400.000 € → GrESt (5%) = 20.000 €

kapitalisierter Wert Wohnrecht/Nießbrauch 100.000 € → Bemessungsgrundlage 500.000 € → GrESt = 25.000 €
➡️ + 5.000 € nur durch das übernommene Recht.

Wichtig: Der „kapitalisierte Wert“ hängt vom Jahreswert und einem Kapitalisierungsfaktor ab (Einzelfall!). Der BFH sagt aber klar: Wenn du die Verpflichtung übernimmst, gehört dieser Wert grundsätzlich rein.

Speichere den Post und nimm ihn zum Notartermin mit: „Welche Rechte übernehme ich – und welcher Wert wird dafür angesetzt?“ Das ist genau der Hebel.

„Ist ja noch nicht eingetragen – also zählt es nicht.“Genau diese Annahme hat der BFH kassiert.In beiden Fällen (Wohnung...
07/05/2026

„Ist ja noch nicht eingetragen – also zählt es nicht.“
Genau diese Annahme hat der BFH kassiert.

In beiden Fällen (Wohnungsrecht und Nießbrauch) war das Recht beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragen. Trotzdem: Weil die Käuferseite die Verpflichtung zur Übernahme/Bestellung schon eingegangen ist, hat das einen Geldwert – und gehört zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung.

Das passt auch zur Systematik im Gesetz: Zur Gegenleistung zählen neben dem Kaufpreis auch „sonstige Leistungen“ und „vorbehaltene Nutzungen“.

Extra wichtig: Das BMF hat angekündigt, diese BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen – damit werden sie von den Finanzämtern allgemein angewendet.

Wenn du Rechte/Belastungen im Vertrag hast: Lass die GrESt-Bemessungsgrundlage vor Unterschrift einmal sauber berechnen (Notar/Steuerberatung) – damit es keine Überraschung gibt.

🔔 Wichtige Steuertermine im Mai nicht verpassen!Wenn du selbstständig bist, weißt du, wie schnell sich Fristen wie der 1...
05/05/2026

🔔 Wichtige Steuertermine im Mai nicht verpassen!
Wenn du selbstständig bist, weißt du, wie schnell sich Fristen wie der 11. Mai nähern – mit Umsatzsteuer, Lohnsteuer & Kapitalertragsteuer.
Und am 27. Mai stehen die Sozialversicherungsbeiträge an.

➡️ Wenn du dir wünschst, bei all dem endlich entlastet zu werden:
Wir übernehmen deine Lohn- & Gehaltsabrechnung – gründlich, digital & persönlich.

💼 Besonders für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen lohnt sich die Auslagerung – so bleibt der Fokus auf deinem Kerngeschäft.

📞 Ruf uns einfach an oder schreib uns eine E-Mail – wir sind für dich da.

📍 Kontakt:
Tel. 06359 / 9439818
E-Mail: [email protected]

Viele rechnen beim Immobilienkauf nur mit dem Kaufpreis – und wundern sich später über die Grunderwerbsteuer.Der BFH hat...
30/04/2026

Viele rechnen beim Immobilienkauf nur mit dem Kaufpreis – und wundern sich später über die Grunderwerbsteuer.

Der BFH hat am 22.10.2025 entschieden:
Übernimmst du als Käufer:in ein persönliches Wohnungsrecht oder verpflichtest dich zur Bestellung eines Nießbrauchs, dann zählt der kapitalisierte Wert dieses Rechts als Gegenleistung – und erhöht damit die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

Wichtig dabei: Es geht nicht nur um „eingetragene Rechte“, sondern auch um Verpflichtungen, die bereits im Kaufvertrag übernommen werden (mehr dazu im nächsten Post).

Speicher dir den Post und prüfe vor dem Notartermin: Stehen im Vertrag Wohnrecht/Nießbrauch/Erbbaurecht oder ähnliche Nutzungsrechte? Dann gehört das in deine Steuer-Kalkulation.

Viele Sanierungen kippen steuerlich nicht wegen „zu hoher Kosten“, sondern wegen der Einordnung:Erhaltungsaufwand vs. He...
28/04/2026

Viele Sanierungen kippen steuerlich nicht wegen „zu hoher Kosten“, sondern wegen der Einordnung:
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand vs. anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Ein Schwerpunkt des neuen BMF-Schreibens ist die Beschreibung von Gebäudestandards und der Gedanke der Zweckbestimmung – also: Welchen Standard willst du mit der Maßnahme erreichen?

Wichtig dabei: Das BMF stellt klar, dass eine (ggf. abweichende) handelsrechtliche Beurteilung steuerlich nicht entscheidend sein muss – z. B. auch bei energetischer Sanierung.

Praxis-Tipp:
Bevor du große Maßnahmen startest (besonders kurz nach Kauf), ist es sinnvoll, vorher einmal sauber zu planen:

Zielzustand/Standard festhalten

Maßnahmenpakete trennen (Wartung vs. Modernisierung vs. Erweiterung)

Zeitachse & 3-Jahres-Fenster im Blick behalten

Speichern & an den/die Vermieter:in im Freundeskreis schicken: „Bitte vorher einordnen – sonst wird aus Sofortabzug schnell AfA über Jahrzehnte.“

Adresse

Obersülzer Straße 28
Grünstadt
67269

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 15:00
Mittwoch 09:00 - 15:00
Donnerstag 09:00 - 15:00
Freitag 09:00 - 15:00

Telefon

+4963599439818

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