13/02/2026
🕊️ Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
Das neue Bestattungsgesetz bringt mehr Selbstbestimmung für die persönliche Abschiedskultur. Eine wichtige Neuerung:
👉 Die Aufbewahrung einer Urne im privaten Zuhause ist künftig auch in Rheinland Pfalz OHNE Umwege möglich.
❗ Wichtig:
Diese Entscheidung muss zu Lebzeiten ausdrücklich vom Verstorbenen selbst festgelegt worden sein – zum Beispiel schriftlich in einer Bestattungsverfügung oder im Testament. Angehörige können dies nicht nachträglich entscheiden.
Anbei eine Vorlage:
https://mwg.rlp.de/fileadmin/15/Abteilung_2_Gesundheit/Bestattungsgesetz/Totenfuersorgeverfuegung.pdf
Das Gesetz schafft damit mehr Raum für individuelle Wünsche, verlangt aber auch klare Vorsorge.
🤍 Unser Rat: Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit Ihren Vorstellungen – für sich selbst und zur Entlastung Ihrer Angehörigen. Wir stehen für offene Fragen jederzeit zur Verfügung.