VLH Beratungsstelle Grossostheim Stefan Müller

VLH Beratungsstelle Grossostheim Stefan Müller Steuerfachwirt
Bilanzbuchhalter IHK

In meiner Beratungsstelle berate und erstelle ich Steuererklärungen für Mitglieder nach § 4 Nr.11 Satz 4 StBerG.

01/04/2025
Unterhaltszahlungen und Steuern - Was du ab 2025 beachten musst
25/03/2025

Unterhaltszahlungen und Steuern - Was du ab 2025 beachten musst

17/03/2025

09/11/2024
19/10/2024

Schulgeld von der Steuer absetzen

-Eltern können das Schulgeld für private Bildungseinrichtungen zu 30% und bis maximal 5.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, vorausgesetzt sie erhalten Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
-Normale Schulmaterialien wie Bücher und Hefte können nicht steuerlich abgesetzt werden, unabhängig von der besuchten Schule.
-Das Schulgeld für private, kirchliche oder europäische Schulen kann abgesetzt werden, wenn die Schule zu einem allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt, der in Deutschland anerkannt ist.
-Kosten für Unterkunft und Verpflegung können nicht steuerlich abgesetzt werden, nur die eigentlichen Unterrichtskosten wie Lehrer/innengehälter und Gebäudeinstandhaltung zählen.
-In besonderen Fällen, etwa bei einem therapeutisch notwendigen Schulbesuch, kann das Schulgeld als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, ohne auf 5.000 Euro pro Jahr begrenzt zu sein, wenn die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.

16/08/2024
13/06/2024

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1️⃣ Start: Beantworte einige wenige Fragen zum Steuerjahr und zu deiner Lebenssituation.
2️⃣ Einnahmen: Mit deiner Steuer-ID können wir diese automatisch beim Finanzamt abrufen und brauchen nur noch wenige zusätzliche Angaben.
3️⃣ Ausgaben: Welche Kosten hattest du? Diese Infos helfen uns, für dich eine möglichst hohe Steuerrückerstattung zu erzielen.
4️⃣ Abschluss: Nun brauchen wir noch einige persönliche Angaben von dir. Anschließend erhältst du ein kostenloses Angebot mit der Höhe deiner möglichen Steuerrückerstattung.
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10/06/2024

Steuertipps für Lehrkräfte
· Lehrer/innen können diverse Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen, darunter Aufwendungen für das Arbeitszimmer, Material und Fortbildungen.
· Arbeitszimmerkosten bis 2022 können mit bis zu 1.250 Euro jährlich als Werbungskosten angegeben werden (wenn kein Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung stand), ab 2023 kann nur die Homeoffice-Pauschale genutzt werden.
· Fortbildungskosten können abgesetzt werden, wenn sie dem Beruf dienen, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.
· Klassenfahrten gelten als Dienstreisen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand können somit als Werbungskosten geltend gemacht werden (abzüglich etwaiger Erstattungen durch den Arbeitgeber).

07/06/2024

Adresse

Lessingsstrasse 23
Großostheim
63762

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