15/09/2025
Welche Warmwasser-Temperatur sollte eigentlich eine Wohnungsstation (ugs. "Frischwasserstation") liefern können?
Um diese Frage beantworten zu können, müssen zunächst einige Rahmenbedingungen erläutert werden.
Gemäß DVGW W 551 (A) handelt es sich nur dann um eine sog. Kleinanlage, wenn
- sich die gegenständliche Anlage in einem 1- oder 2-Familienhaus befindet oder
- die Trinkwassererwärmungsanlage einen Inhalt ≤ 400 l aufweist und
- das Leitungssystem für Trinkwasser (warm) in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und der hydraulisch ungünstigsten Entnahmestelle einen Inhalt von ≤ 3 l nicht überschreitet.
Für Kleinanlagen wird gem. DVGW W 551 (A) Pkt. 6.2 die Einstellung der Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer auf 60 °C empfohlen. Betriebstemperaturen unter 50 °C sollen aber in jedem Fall vermieden werden. Allerdings sollte der Auftraggeber oder Betreiber im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle Gesundheitsrisiko (Legionellenwachstum) informiert werden.
Auch die DIN 1988-200 definiert im Zusammenhang mit zentralen Trinkwassererwärmern in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Durchflusssystemen mit nachgeschalteten Leitungsvolumen > 3 l unter Pkt. 9.7.2.3 inhaltlich gleich:
"Die Einstellung der Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer ist auf 60 °C vorzusehen. Wird im Betrieb ein Wasseraustausch in der Trinkwasser-Installation für Trinkwasser warm innerhalb von 3 d sichergestellt, können Betriebstemperaturen auf ≥ 50 °C eingestellt werden. Betriebstemperaturen < 50 °C sind zu vermeiden. Der Betreiber ist im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle Gesundheitsrisiko (Legionellenvermehrung) zu informieren."
Anmerkung: „Betriebstemperatur“ definiert absolute Toleranzgrenzen, jenseits deren ein Betrieb ausgeschlossen ist bzw. Gefährdungen drohen.
Beide Regelwerke definieren demnach übereinstimmend zunächst eine Betriebstemperatur < 50 °C als mögliches Gesundheitsrisiko auf Grund einer Legionellenvermehrung.
Werden bei Durchfluss-Trinkwassererwärmungsanlagen systembedingt die erforderlichen Temperaturen des Trinkwassers nicht erreicht, ist auch gem. VDI 2072 "Wärmeübergabestationen" durch eine Nacherwärmung der trinkwasserhygienisch einwandfreie Betrieb sicherzustellen.
In Kleinanlagen mit Rohrleitungsinhalten > 3 l sind gem. DVGW W 551 (A) zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle sowie in Großanlagen Zirkulationssysteme einzubauen.
Gem. Pkt. 10.5.2 der DIN 1988-200 heißt es ebenso generell (ohne Ausnahme), dass bei Rohrleitungsinhalten > 3 l zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und entferntester Entnahmestelle (längster Fließweg) Zirkulationssysteme einzubauen sind. Stockwerks- und/oder Einzelzuleitungen mit einem Wasservolumen ≤ 3 l je Fließweg können ohne Zirkulationsleitungen gebaut werden.
Insbesondere gem. VDI 6023-1 Pkt. 5.3.5 sind jedoch für die Anbindung von Entnahmestellen grundsätzlich möglichst kurze Rohrleitungen mit geeigneten Rohrdurchmessern zu wählen. Das Volumen dieser Leitungen soll so gering wie möglich sein und darf für Trinkwasser (warm) und (kalt) jeweils die benannten 3 l nicht überschreiten.
§ 37 Abs. 1 IfSG stellt die rechtliche Grundanforderung auf, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch generell so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Diesem Gedanken folgend urteilte auch der Bundesgerichtshof (BGH) sinngem. bereits im Jahr 2012, dass die Gefahr einer mikrobiologischen Verkeimung in einer Trinkwasserinstallation ein dem Auftraggeber nicht zumutbares Risiko darstellt.
Es ist nicht nur normativ definiert, sondern es kann wohl auch als allgemein bekannt unterstellt werden, dass bei Betriebstemperaturen < 50 °C PWH ein Wachstum von gesundheitsschädlichen Bakterien (z.B. Legionellen) möglich ist.
Bei Trinkwassererwärmungsanlagen, die der „wohnungszentralen Gruppenversorgung“ dienen, mit einem Leitungsinhalt von ≤ 3 l PWH zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmungsanlage und der ungünstigsten Entnahmestelle, sollten gem. den vorgenannten Erläuterungen nach Ablauf von 3 l eine Temperatur an der Entnahmestellen von min. 50 °C entnommen werden können.
Betriebstemperaturen < 50 °C stellen eine mögliche Gesundheitsgefährung dar, die gem. IfSG nicht zu besorgen sein darf und einem Nutzer gem. BGH auch nicht zumutbar ist.
Bei Trinkwassererwärmungsanlagen, die der „wohnungszentralen Gruppenversorgung“ dienen, mit einem Leitungsinhalt von > 3 l PWH zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmungsanlage und der ungünstigsten Entnahmestelle, ist demnach ein Zirkulationssystem vorzusehen. Es gelten dann die Anforderungen nach DVGW W 551 (A), d.h. min. 60 °C am Austritt der TWE, max. 5 K Temperaturverlust bis zum Wiedereintritt der Zirkulation und nach Ablauf von max. 3 Litern eine Entnahmetemperatur von ≥ 55 °C an der Auslaufstelle.
Bild: AI-generiert