14/06/2026
Bei der Begutachtung für den Pflegegrad werden 6 Bereiche (Module) geprüft und unterschiedlich stark gewichtet.
Das heißt: Manche Fähigkeiten zählen stärker als andere.
So setzt sich die Bewertung zusammen:
1️⃣ Mobilität (10 %)
z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Umlagern im Bett
2️⃣ Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Erinnern, Verstehen, Gespräche führen
3️⃣ Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
z. B. Unruhe, Ängste, Weglauftendenzen, nächtliche Unruhe
👉 Wichtig: Modul 2 und 3 werden zusammengefasst. Nur der Bereich mit dem höheren Unterstützungsbedarf zählt – mit 15 % Gewichtung.
4️⃣ Selbstversorgung (40 %) – am wichtigsten!
Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang
5️⃣ Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %)
Medikamente, Verbände, Blutzucker messen, Arztbesuche organisieren
6️⃣ Alltagsleben & soziale Kontakte (15 %)
Tagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte pflegen
💡 Entscheidend:
Die Fragen werden nicht nur mit Ja/Nein beantwortet.
Es gibt Abstufungen wie:
✔️ selbstständig
✔️ überwiegend selbstständig
✔️ überwiegend unselbstständig
✔️ unselbstständig
Beispiel:
Kann sich jemand noch alleine waschen, braucht aber Hilfe beim Duschen? → überwiegend selbstständig, nicht komplett unselbstständig.
Diese Unterschiede machen am Ende viele Punkte aus und können über den Pflegegrad entscheiden.
Wir empfehlen daher sich mit der Begutachtung zu beschäftigen und darauf detailliert vorzubereiten, um den richtigen Pflegegrad zu erhalten.
Gerne unterstützen wir dich dabei!