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🚨 𝗦𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 – Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘀𝗲𝗶𝘁 𝟮𝟬𝟮𝟲Die Sofortmeldung ist für Arbeitgeber in bestimmten Branche...
06/03/2026

🚨 𝗦𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 – Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘀𝗲𝗶𝘁 𝟮𝟬𝟮𝟲

Die Sofortmeldung ist für Arbeitgeber in bestimmten Branchen Pflicht: Beschäftigte müssen 𝘀𝗽ä𝘁𝗲𝘀𝘁𝗲𝗻𝘀 𝗯𝗲𝗶 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗮𝘂𝗳𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲 𝗲𝗹𝗲𝗸𝘁𝗿𝗼𝗻𝗶𝘀𝗰𝗵 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗹𝗱𝗲𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻 . Ziel ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Seit 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲 gibt es wichtige Änderungen beim Branchenkatalog:

✅ 𝗡𝗲𝘂 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁𝗺𝗲𝗹𝗱𝗲𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁:
• Friseur- und Kosmetikgewerbe
• Plattformbasierte Lieferdienste (z. B. Essenslieferdienste)

❌ 𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗺𝗲𝗹𝗱𝗲𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴:
• Forstwirtschaft
• Fleischerhandwerk

Die Sofortmeldung muss 𝘃𝗼𝗿 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝘀𝗽ä𝘁𝗲𝘀𝘁𝗲𝗻𝘀 𝗺𝗶𝘁 𝗕𝗲𝗴𝗶𝗻𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗧ä𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 erfolgen. Sie ersetzt nicht die reguläre Anmeldung zur Sozialversicherung.

⚠️ Wichtig: Eine fehlende oder verspätete Meldung kann mit 𝗕𝘂ß𝗴𝗲𝗹𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗯𝗶𝘀 𝘇𝘂 𝟮𝟱.𝟬𝟬𝟬 € geahndet werden.

👉 Unser Tipp: Prüfen Sie bei Neueinstellungen frühzeitig, ob Ihr Betrieb unter die Sofortmeldepflicht fällt – besonders bei kurzfristigen Beschäftigungen oder Aushilfen.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.

📌 𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟲 – 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿Seit 2026 gibt es mit der 𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲  eine neue Möglichke...
05/03/2026

📌 𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟲 – 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿

Seit 2026 gibt es mit der 𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲 eine neue Möglichkeit für Arbeitnehmer im Rentenalter: Wer die 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝘀𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝗲𝗿𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗵𝗮𝘁 , kann bis zu 𝟮.𝟬𝟬𝟬 € 𝗺𝗼𝗻𝗮𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗵𝗶𝗻𝘇𝘂𝘃𝗲𝗿𝗱𝗶𝗲𝗻𝗲𝗻 .

Das Ziel der Regelung:
Mehr Anreize schaffen, freiwillig weiter zu arbeiten – und gleichzeitig Unternehmen helfen, 𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻𝗲 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗸𝗿ä𝗳𝘁𝗲 𝗹ä𝗻𝗴𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯 𝘇𝘂 𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 .

👉 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴 𝗳ü𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿:

Damit die Beschäftigung korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden kann, benötigt das Lohnbüro einige Unterlagen:

📄 Rentenbescheid oder Nachweis der Regelaltersrente
📄 Stammdaten des Arbeitnehmers (Steuer-ID, SV-Nummer, Krankenkasse etc.)
📄 Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (Beginn, Vergütung, Arbeitszeit)

Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗮𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗼𝗵𝗻𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗮𝗯𝘇𝘂𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗿ü𝗰𝗸𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻.

💡 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽:
Wenn Sie planen, Mitarbeiter im Rentenalter weiter zu beschäftigen oder neu einzustellen, stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Lohnbüro ab.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Aktivrente in der Lohnabrechnung.

👉 Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel auf unserer Website. https://lohnexpert24.de/blog/aktivrente-ab-2026/

💶 𝗪𝗮𝗻𝗻 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗧𝗿𝗶𝗻𝗸𝗴𝗲𝗹𝗱 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶? 💶Für viele Mitarbeitende in Gastronomie, Dienstleistung und Service ist Trinkgeld ei...
01/03/2026

💶 𝗪𝗮𝗻𝗻 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗧𝗿𝗶𝗻𝗸𝗴𝗲𝗹𝗱 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶? 💶

Für viele Mitarbeitende in Gastronomie, Dienstleistung und Service ist Trinkgeld eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle – und in vielen Fällen 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶 ! In Deutschland gilt gemäß § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz: Trinkgeld 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶 , wenn es 𝗳𝗿𝗲𝗶𝘄𝗶𝗹𝗹𝗶𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗚𝗮𝘀𝘁/𝗘𝗻𝗱𝗸𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 gegeben wird, 𝘇𝘂𝘀ä𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 zum vereinbarten Entgelt und 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗮𝗻𝘀𝗽𝗿𝘂𝗰𝗵. Das gilt unabhängig von der Höhe des Betrags – solange es dem üblichen Trinkgeldverständnis entspricht.

📌 Wichtiger Hinweis: Trinkgelder, die pflichtig auf der Rechnung stehen, als Arbeitgeberleistung ausgezahlt werden oder von Selbstständigen/Unternehmern als Betriebseinnahmen eingehen, sind nicht steuerfrei.

👉 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗗𝗲𝘁𝗮𝗶𝗹𝘀 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝗳𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁 𝗱𝘂 𝗶𝗻 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗺 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗕𝗹𝗼𝗴𝗮𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹
https://lohnexpert24.de/blog/wann-bleibt-trinkgeld-steuerfrei/



Disclaimer: Dieser Beitrag ist allgemein informiert und ersetzt keine steuerliche Beratung.

𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗲 𝗟𝗼𝗵𝗻𝗮𝗯𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝗽𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝗹𝗼𝘀𝗲 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀𝗲.Unsere Lohnabrechnungsprozesse sind vollständig digital or...
21/02/2026

𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗲 𝗟𝗼𝗵𝗻𝗮𝗯𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝗽𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝗹𝗼𝘀𝗲 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀𝗲.

Unsere Lohnabrechnungsprozesse sind vollständig digital organisiert – strukturiert, revisionssicher und effizient.

Das ermöglicht:

✔ Bundesweite Zusammenarbeit – standortunabhängig
✔ Sicheren Datenaustausch nach DSGVO-Standards
✔ Klare, transparente Workflows
✔ Fristgerechte Meldungen an Krankenkassen, Finanzämter und Behörden
✔ Schnelle Reaktionszeiten bei Rückfragen

Gerade in der Lohn- und insbesondere Baulohnabrechnung sind Präzision und Termintreue entscheidend. Digitale Prozesse schaffen hier nicht nur Effizienz, sondern vor allem Sicherheit.

So entlasten wir Unternehmen nachhaltig – unabhängig vom Standort.

21/11/2025
24/10/2025

Warum wir eine Petition gestartet haben, die fordert, dass auch Selbstständige wie Angestellte ab 1.1.2026 künftig 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen können?

Deshalb: ->

Zeichne auch du mit: openpetition.de/aktivrente

03/10/2025

👥 𝗔𝗻𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝘀 𝗺𝗶𝘁 𝟱𝟬 % 𝗕𝗲𝘁𝗲𝗶𝗹𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 – 𝘄𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝘀𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘇𝘂 𝗯𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻?

Viele denken: 𝟱𝟬 %-𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿 = 𝗮𝘂𝘁𝗼𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝘀𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗿𝗲𝗶. Doch so einfach ist es nicht!

Entscheidend ist, ob der Gesellschafter 𝗺𝗮ß𝗴𝗲𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝗳𝗹𝘂𝘀𝘀 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗶𝗲 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵𝗶𝗰𝗸𝗲 der GmbH hat. Hat er keine beherrschende Stellung und unterliegt er in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer oder Angestellter den 𝗪𝗲𝗶𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁, gilt er als 𝗮𝗯𝗵ä𝗻𝗴𝗶𝗴 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝗶𝗴𝘁 — und ist damit 𝘀𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴 .

📝 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗞𝗿𝗶𝘁𝗲𝗿𝗶𝗲𝗻:

◾ Kann der Gesellschafter allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern Entscheidungen verhindern (Sperrminorität)?
◾ Besteht eine stimmbindende Vereinbarung?
◾ Ist er in die betriebliche Organisation eingegliedert und unterliegt er Weisungen?

𝗢𝗵𝗻𝗲 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗘𝗶𝗻𝗳𝗹𝘂𝘀𝘀𝗺ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗱𝗿𝗼𝗵𝘁 𝘃𝗼𝗹𝗹𝗲 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

✅ 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽: Zur Klärung empfiehlt sich ein 𝗦𝘁𝗮𝘁𝘂𝘀𝗳𝗲𝘀𝘁𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 (𝗗𝗥𝗩). Das sorgt für Rechtssicherheit und schützt vor teuren Nachzahlungen.

⚠️ 𝗗𝗶𝘀𝗰𝗹𝗮𝗶𝗺𝗲𝗿: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für eine persönliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

02/10/2025

🧓💼 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗻𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗠𝗶𝗻𝗶𝗷𝗼𝗯: 𝗗𝗮𝘀 𝗺𝘂𝘀𝘀𝘁 𝗱𝘂 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻!

Viele Rentner bleiben auch nach Renteneintritt beruflich aktiv – oft im Minijob. Doch Achtung:

👉 Die 𝗩𝗲𝗿𝗱𝗶𝗲𝗻𝘀𝘁𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝗹𝗶𝗲𝗴𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝟱𝟮𝟬 € 𝗺𝗼𝗻𝗮𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 .
👉 𝗔𝗹𝘁𝗲𝗿𝘀𝘃𝗼𝗹𝗹𝗿𝗲𝗻𝘁𝗻𝗲𝗿 𝗮𝗯 𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝘀𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.
👉 𝗙𝗿ü𝗵𝗿𝗲𝗻𝘁𝗻𝗲𝗿 müssen Hinzuverdienstgrenzen beachten und ihren Job der Rentenversicherung melden.
👉 Es besteht 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 mit einem Eigenanteil von 𝟯,𝟲 % , es sei denn, der Rentner lässt sich befreien.
👉 Die 𝗔𝗻𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗿𝗳𝗼𝗹𝗴𝘁 ü𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗶𝗻𝗶𝗷𝗼𝗯-𝗭𝗲𝗻𝘁𝗿𝗮𝗹𝗲 .

📖 𝗔𝗹𝗹𝗲 𝗗𝗲𝘁𝗮𝗶𝗹𝘀, 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝗙𝗮𝗹𝗹𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸𝗲 𝗳𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁 𝗱𝘂 𝗶𝗻 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗺 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗕𝗹𝗼𝗴𝗮𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹:
https://lohnexpert24.de/blog/rentner-im-minijob-was-ist-zu-beachten/

Unternehmen aufgepasst!
30/09/2025

Unternehmen aufgepasst!

🔒 𝗔𝗯 𝟵. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟱: 𝗘𝗺𝗽𝗳ä𝗻𝗴𝗲𝗿ü𝗯𝗲𝗿𝗽𝗿ü𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁!

Die neue 𝗘𝗨-𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗶𝗳𝗶𝗰𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗼𝗳 𝗣𝗮𝘆𝗲𝗲 (𝗩𝗼𝗣) verändert den Zahlungsverkehr in Europa:

Künftig müssen Banken und Zahlungsdienstleister bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob 𝗡𝗮𝗺𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗕𝗔𝗡 des Empfängers zusammenpassen.

👉 𝗙ü𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀:

✅ Stammdaten & Bankverbindungen aktuell halten
✅ Firmennamen in Rechnungen & Systemen korrekt führen
✅ Prozesse für „Close Match“ und „No Match“-Fälle einrichten
✅ Kunden & Geschäftspartner rechtzeitig informieren

💡 𝗭𝗶𝗲𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗨: Mehr Sicherheit, weniger Betrug, Schutz vor Fehlüberweisungen.

Mehr Infos und konkrete Tipps gibt es in unserem aktuellen Blogartikel auf der Website. Schaut vorbei! 👇

https://bcf-unternehmensberatung.de/blog/verification-of-payee-vop-2025

📌 Disclaimer: Dieser Beitrag dient nur der Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

29/09/2025

📢 𝗕𝗮𝘂𝗵𝗮𝘂𝗽𝘁𝗴𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲 𝗮𝘂𝗳𝗴𝗲𝗽𝗮𝘀𝘀𝘁! 📅 𝗔𝗯 𝟬𝟭.𝟬𝟳.𝟮𝟬𝟮𝟱 ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝘀ä𝘁𝘇𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗦𝗢𝗞𝗔-𝗕𝗮𝘂!

👉 Der 𝗚𝗲𝘀𝗮𝗺𝘁𝗯𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝘀𝗮𝘁𝘇 steigt im Bauhauptgewerbe (West) 𝘃𝗼𝗻 𝟮𝟴,𝟲𝟱 % 𝗮𝘂𝗳 𝟮𝟵,𝟯𝟬 %.

𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗳ü𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿?
✅ Höhere Lohnnebenkosten
✅ Anpassung der Lohnabrechnung erforderlich
✅ Neue Sätze gelten ab dem Beitragsmonat Juli 2025

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴: Die Beiträge für Urlaubs-, Zusatzversorgungs- und Berufsbildungsverfahren trägt weiterhin der Arbeitgeber allein.

🔍 Jetzt prüfen, ob eure Lohnsoftware und Abrechnungsprozesse bereit sind!

👉 Weitere Informationen auf unserer Website
https://lohnexpert24.de/blog/bauhauptgewerbe-soka-bau-beitragssaetze-2025/

13/09/2025

🔒 𝗔𝗯 𝟵. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟱: 𝗘𝗺𝗽𝗳ä𝗻𝗴𝗲𝗿ü𝗯𝗲𝗿𝗽𝗿ü𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁!

Die neue 𝗘𝗨-𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗶𝗳𝗶𝗰𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗼𝗳 𝗣𝗮𝘆𝗲𝗲 (𝗩𝗼𝗣) verändert den Zahlungsverkehr in Europa:

Künftig müssen Banken und Zahlungsdienstleister bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob 𝗡𝗮𝗺𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗕𝗔𝗡 des Empfängers zusammenpassen.

👉 𝗙ü𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀:

✅ Stammdaten & Bankverbindungen aktuell halten
✅ Firmennamen in Rechnungen & Systemen korrekt führen
✅ Prozesse für „Close Match“ und „No Match“-Fälle einrichten
✅ Kunden & Geschäftspartner rechtzeitig informieren

💡 𝗭𝗶𝗲𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗨: Mehr Sicherheit, weniger Betrug, Schutz vor Fehlüberweisungen.

Mehr Infos und konkrete Tipps gibt es in unserem aktuellen Blogartikel auf der Website. Schaut vorbei! 👇

https://bcf-unternehmensberatung.de/blog/verification-of-payee-vop-2025

📌 Disclaimer: Dieser Beitrag dient nur der Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Adresse

Kirchstr. 9
Haldensleben
39340

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
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