01/07/2026
🚨 Wichtige Änderung im EU-Zollrecht ab dem 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150-€-Zollfreigrenze für Warensendungen aus Drittländern in die Europäische Union.
Was bedeutet das?
✅ Jede Importsendung benötigt künftig eine vollständige Zollanmeldung – unabhängig vom Warenwert.
Für B2C-Sendungen:
Pauschalzoll von 3 € je HS-Code-Position
Vollständige Zollanmeldung
Drei Produktkennungen je Artikel erforderlich
Kundenidentifikation notwendig
Für B2B-Sendungen:
Die regulären Zollsätze (Ad-valorem) gelten weiterhin.
Freihandelsabkommen bleiben anwendbar.
Auch hier sind vollständige und korrekte Zolldaten entscheidend.
Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten
Für eine reibungslose Zollabfertigung werden künftig unter anderem benötigt: ✔ detaillierte Warenbeschreibungen ✔ korrekte HS-Codes ✔ Ursprungsland ✔ Warenwert ✔ EORI- bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ✔ vollständige Positionsdaten
Je besser die Datenqualität, desto geringer das Risiko von Verzögerungen an der Grenze.
Unser Tipp: Prüfen Sie bereits heute Ihre Prozesse und Stammdaten. Die neuen Anforderungen betreffen nahezu alle Importe aus Drittländern.
📩 Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Unser Team von OCIS Customs Service GmbH unterstützt Sie gerne.