Sachverständigenbüro Menebröcker

Sachverständigenbüro Menebröcker Gutachter für das Kraftfahrzeugwesen
Fahrzeugbewertung
Oldtimerbewertung
Technische Beratung

25/01/2023
17/11/2022

Neben allen hinreichend bekannten Argumenten gegen die Relevanz von Prüfberichten wie „Fahrzeug nicht besichtigt“, „vermutlich auf Basis künstlicher Intelligenz ...

04/11/2022

In UE hat Rechtsprechung dazu breiten Raum eingenommen, dass der Geschädigte nach der Fahrzeugreparatur gegen Attacken des gegnerischen Haftpflichtversicherers gut geschützt ...

01/11/2022

Zahlung der Versicherung nach einem Unfall - in diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen. Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie haben!

07/10/2022

Hallo beisammen,
bei allen Honorarfragen und/ oder -streitigkeiten darf ich Euch die nunmehr ebenfalls von meinem Verband (VKS e.V.) anerkannte Expertise als 'Anerkannter Sachverständiger für Kfz.-Sachverständigen-Honorare' in Form von Beratungen, Begutachtungen und sachverständigen Prüfungen anbieten.
Beste Grüße aus Frankfurt & drive carefully! 😁

Eure A-CC

06/10/2022

Deutliche Worte vom Landgericht Berlin:

Der HUK ist es nicht gestattet, nach GUTDÜNKEN, die Kosten des Sachverständigen zu kürzen! 😀

02/10/2022
01/10/2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Autos sind teuer, junge Autos sind in großer Zahl finanziert.

Immer häufiger versuchen Versicherer daher, bei der Regulierung zu konstruieren, wegen des Sicherungseigentums komme es auf die Verhältnisse der Bank an. Denn die sei einerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt, andererseits sei sie mit Sonderwissen in der Schadenregulierung ausgestattet, also als Profi nur halb so schutzwürdig wie der Geschädigte als Amateur.

Beides ist nicht richtig. Banken sind zumeist gar nicht, bezogen auf Fahrzeuge aus ihrem Sicherungsbestand aber ganz sicher nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das ergibt sich aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE )vom 01.10.2010 (BStBl I 2010, 846, aktuelle Version: Stand 01.09.2022, Abruf-Nr. 231377): Rund um Kreditvergaben unterliegen Banken nicht der Umsatzsteuer, 4.8.2 UStAE. Alles, was mit Sicherheiten für das Darlehen zu tun hat, gilt als unselbstständiges Nebengeschäft zur Darlehensgewährung, das umsatzsteuerlich dem Hauptgeschäft folgt.

Egal also, auf wen man abstellt, muss brutto reguliert werden.

Sonderwissen der Bank kann auch nicht unterstellt werden. Warum das so ist, lesen Sie in dem Restwertbeitrag auf Seite 9 in dieser Ausgabe.

Also: Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wissen ist Macht!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Otting | Schriftleiter

06/09/2022

Liebe Leserinnen und Leser,
immer wieder schön: Der Geschädigte reicht einen Kostenvoranschlag ein für die fiktive Abrechnung eines Unfallschadens. Die Grundlagen für das Zahlenwerk sind die Preise für Teile und Lohn der freien Werkstatt, in der das ältere und nicht mehr scheckheftgepflegte Fahrzeug regelmäßig betreut wird.
Der Versicherer kommt mit einem Prüfbericht daher und rechnet die Preise herunter auf die Stundenverrechnungssätze seiner Verweisungswerkstatt mit der Behauptung, die genannten Preise seien die Jedermann-Preise dieser Werkstatt und nicht etwa ein Sonderpreis für Versicherer.
Was der Versicherer nicht gesehen hat: Er benannte dieselbe Werkstatt.
So offensichtlich ist der betrügerische Vortrag eines Versicherers selten.

Schauen wir mal, was die Justiz dazu sagen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Otting | Schriftleiter

07/08/2022

Das Spotten kleiner Lackschäden ist heute in vielen Werkstätten an der Tagesordnung. Jedoch kann die zeit- und kostengünstige Methode auch Mehraufwand und somit erhöhte Kosten verursachen, wenn es nach der Reparatur beispielsweise Klarlackabrisse oder Farbtonunterschiede gibt. Fahrzeuglackiererm...

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