Treeworxs UG

Treeworxs UG Experte für Baum & Boden

Natur & Artenschutz / Baumschutz
Dendrologische Baubegleitung
Baum-, Boden und Standortsanierungen mit Geoinjektionstechnik
Pflanzberatung und Pflanzenimport
Großbaumverpflanzungen

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTENIT-Forensischer Nachweis eines planerischen Vollzugsdefizits mittels OS-INT (Open Source Intell...
16/06/2026

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
IT-Forensischer Nachweis eines planerischen Vollzugsdefizits mittels OS-INT (Open Source Intelligence)

Bauvorhaben: Ertüchtigung der Wehranlage Stadtgraben, Hansestadt Herford

Verfahrensbezug: BA/22/2026 - 1. Ergänzung vom 29.05.2026:

Nachtrag zu den eingereichten ökologischen und förderungsrechtlichen Machbarkeitsstudien für die Bau- und Umweltausschusssitzung am 25.06.2026

Gutachter: Dirk G. Weichselsdorfer | Ökologischer Umweltbaubegleiter | SachUBB
________________________________________

1. Veranlassung und methodischer Hintergrund:
Der Unterzeichner hat im Vorfeld der anstehenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.06.2026 eine Ökologische sowie eine Förderrechtliche Machbarkeitsstudie zum geplanten Wehrausbau vorgelegt. Die dort hergeleiteten Bedenken hinsichtlich eines Verlustes von Fördermitteln und rechtlicher Haftungsrisiken warfen zwingende Fragen nach dem Zustand der amtlichen Fachplanung auf.
Infolgedessen wurden am heutigen Tage, dem 16.06.2026, die behördlichen Fachgutachten der Stadt Herford (Statik, Materialprüfung und Baumschutz) erstmals forensisch gesichtet und abgeglichen (Anlage_1_G... p. 1, Anlage_2_V... p. 1, Vorlage_BA... p. 1). Dieser strukturelle Abgleich der amtlichen Dokumente mit der offiziellen Verwaltungsvorlage (BA/22/2026 1. Ergänzung) veranschaulicht eine fundamentale Faktenkollision, die den formellen Nachweis eines gravierenden planerischen Vollzugsdefizits erbringt (Vorlage_BA... p. 1).
________________________________________

2. Forensische OS-INT-Analyse der amtlichen Gutachten vs. Verwaltungsvorlage:
Die Auswertung der behördeneigenen Fachunterlagen zeigen deutlich, dass die Stadtverwaltung Herford wesentliche Kernaussagen und Vorgaben der von ihr selbst beauftragten Gutachten im Rahmen der Beschlussvorlage unberücksichtigt lässt oder dem Gremium vorenthält (Vorlage_BA... p. 1).

2.1 Das forensich ermittelte Sanierungs-Dilemma der bröckelnden Ufermauer:
Die Verwaltungsvorlage empfiehlt die Option B (kurzfristige, konventionelle Instandsetzung) (Vorlage_BA... p. 9). Die dazugehörige Bauwerkserkundung der G.U.B. Ingenieur AG legt jedoch offen, dass die Ufermauer im Inneren einen materialtechnischen Totalschaden aufweist (Anlage_1_G... p. 1). Der Füllbeton besitzt bereichsweise keinerlei Bindung mehr zum Sandstein, und das Fundament ist auf eine ungenügende Druckfestigkeit von 12,5 MPa zerbröselt (Anlage_1_G... pp. 11, 14).
Die statische Nachrechnung der Tractebel Hydroprojekt GmbH belegt folgerichtig, dass konventionelle Sanierungsverfahren (wie Schräganker oder Rucksack-Auflasten) die Grundbruchsicherheit rechnerisch nicht nachweisen können oder das marode Mauergefüge zerstören würden (Anlage_2_V... pp. 10-11). Eine bloße Sanierung im Bestand ist somit technisch ausgeschlossen (Anlage_2_V... p. 16).

2.2 Mögliche Verschleierung der statisch machbaren Spundwand-Alternative:
Während die Verwaltungsvorlage das zerstörerische Trockenbauverfahren als alternativlos darstellt, liefert ihr eigener Statiker im Tractebel-Gutachten (Seite 12) den direkten Gegenbeweis (Anlage_2_V... p. 16, Vorlage_BA... p. 1). Dort wird schriftlich festgehalten, dass das Hinter- oder Vorsetzen einer neuen Wand (Spundwand oder Pfahlwand) aus statischer Sicht ausdrücklich möglich und zielführend ist (Anlage_2_V... p. 16). Diese baumschonende Kernoption wurde im Text der Verwaltungsvorlage komplett unterschlagen (Vorlage_BA... p. 1).

2.3 Verletzung der biologischen Vorgaben und der DIN 18920:
Die Verwaltungsvorlage deklariert den Totalverlust der zwei 100-jährigen, historisch wertvollen Feldulmen als zwingende Bauwerksnotwendigkeit (Vorlage_BA... pp. 5-6). Dem widerspricht das amtliche Baumschutzgutachten des Sachverständigenbüros Fischer, Dr. Scherer und Partner GmbH fundamental (Anlage_5_S... p. 1).
Dr. Walter bescheinigt den vitalen Großbäumen eine langfristige Erhaltungsperspektive von über 10 Jahren und fordert die zwingende Einhaltung der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) (Anlage_5_S... pp. 2-3). Das von der Stadt geplante, konventionelle Abgraben der Böschung im Trockenbau verletzt diese Schutznorm vorsätzlich (Anlage_5_S... p. 3).
________________________________________

3. Technische Deckung mit dem vorgeschlagenen Integral-Konzept:
Der forensische Abgleich zeigt, dass das vom Umweltbüro TREEWORXS UG projektierte Integral-Verfahren (Einsatz eines Menzi Muck-Schreitbaggers im nassen Betrieb direkt im fließenden Gewässer) die einzige technische Schnittmenge darstellt, die alle amtlichen Fachgutachten gleichzeitig erfüllt (Wehr_Besch... p. 1, Wehr_Besch... p. 2):

1. Es bringt die von Tractebel geforderte und statisch freigegebene, permanente Spundwand als neue Ufermauer ein (Wehr_Besch... p. 1, Anlage_2_V... p. 16).

2. Es verhindert das wurzelzerstörende Abgraben der Böschung und erfüllt somit die zwingenden Vorgaben der DIN 18920 aus dem städtischen Baumgutachten (Wehr_Besch... p. 1, Anlage_5_S... p. 3).

3. Es nutzt diese Spundwand zeitgleich als Leitwand für den gesetzlich geforderten Fischaufstieg und sichert damit die 80-prozentige Kopplungsförderung des Landes NRW (Wehr_Besch... p. 1, Wehr_Besch... p. 2).
________________________________________

4. Fazit und Nachweis des Vollzugsdefizits:
Die Stadtverwaltung Herford legt dem Ausschuss eine Beschlussvorlage vor, die im eklatanten Widerspruch zu den Ergebnissen ihrer eigenen Fachplaner steht (Vorlage_BA... p. 1). Sie ignoriert die materialtechnischen Warnungen der G.U.B., unterschlägt die bautechnische Spundwand-Alternative von Tractebel und bricht die biologischen Schutzvorgaben von Dr. Scherer (Anlage_5_S... p. 1, Anlage_1_G... p. 1, Anlage_2_V... p. 1).

Bringt das Gremium die Vorlage BA 22/2026 in der aktuellen Fassung zur Abstimmung, beschließt es möglicherweise die forensich analysierte, fehlerhafte Planung, die den Herforder Steuerzahler mit ungedeckten Kosten belastet und die Verantwortlichen in eine persönliche Haftungsfalle manövriert (Wehr_Besch... p. 1, Wehr_Besch... p. 1).

Ein sofortiger Prüf- und Beratungsbedarf ist unumgänglich (Wehr_Besch... pp. 1-2).
________________________________________

5. Quellenverzeichnis und Arbeitsgrundlagen:

• (Wehr_Besch... p. 1) Dringlicher Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI / UBB Herford zur Beschlussvorlage BA 22/2026 (15.06.2026)
• (Anlage_5_S... p. 1) Baumschutzfachliche Stellungnahme, Sachverständigenbüro Fischer, Dr. Scherer und Partner GmbH, Gütersloh (30.11.2025)
• (Anlage_1_G... p. 1) Gutachten zur Bauwerkserkundung: Ufermauer Stadtgraben Herford, G.U.B. Ingenieur AG, Niederlassung Bochum (22.08.2025)
• (Anlage_2_V... p. 1) Statisches Gutachten: Stadtgraben – Ufermauer Nachrechnung/Verstärkung LP 1/2, Tractebel Hydroprojekt GmbH, Weimar (05.09.2025)
• (Vorlage_BA... p. 1) Offizielle Verwaltungsvorlage BA/22/2026 (1. Ergänzung), Hansestadt Herford, Die Bürgermeisterin (29.05.2026)
• (Wehr_Besch... p. 1) Förderrechtliche Machbarkeitsstudie (Nachtrag zu BA 22/2026), TREEWORXS UG, Herford (15.06.2026)
________________________________________

6. Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer):

Dieses Sachverständigengutachten stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar (rdg).

Die vorgenommenen Bewertungen, technischen Abgleiche und bauverfahrensbezogenen Einordnungen entsprechen der fachlichen Expertise und der Berufspraxis des personenzertifizierten Sachverständigen für Ökologische Umweltbaubegleitung.

Sie sind als rein technische, ingenieurbiologische und verfahrensbezogene Handreichung für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Hansestadt Herford zu verstehen.

Sie dienen der Vorbereitung einer politischen und planerischen Abwägung.

Für eine rechtsverbindliche Beratung in juristischen Einzelfragen ist bei Bedarf die Rechtsabteilung der Kommune oder eine hierfür zugelassene Rechtsanwaltskanzlei zu konsultieren...

Bildquellenverweis:
Baustopp! - Patenbrigade Wolff / Der Generalmajor fährt zur Arbeit!
https://www.youtube.com/watch?v=_2alzqSknTE&list=PLYkqg_39ISOdRGFVWRlThMWZJS184k6sP&index=3

Hattrick der Formfehler: Verwaltung zerlegt eigene Aussetzungsatzung vor Sondersitzung!Liebe Leser,beim Sichten der fris...
15/06/2026

Hattrick der Formfehler: Verwaltung zerlegt eigene Aussetzungsatzung vor Sondersitzung!

Liebe Leser,

beim Sichten der frisch hochgeladenen Ausschuss-Unterlagen zum Verfahren BA/37/2026 hat die Verwaltung glatt den Hattrick der Eigentore perfekt gemacht.

Wer so eilig das kommunale Recht im Strafraum fault, zerlegt seine eigene „Defense“ bevor das Spiel offiziell angepfiffen wird!

Hier ist die sportliche Analyse des 3:0-Etappensiegs für das Sachverständigenwesen:

• 1. Traineraufall in der Aufwärmphase: Der personellee Satzungs-Wechselfehler:
Ein klassischer Abstimmungsfehler in der Abwehr. Im Vorblatt (BA/37/2026) kündigt die Bürgermeisterin an, die Satzung in der aktuell gültigen Fassung vom 28.09.2023 vom Platz zu stellen. Im eigentlichen Beschlusstext (Art. I) grätscht das Amt aber dazwischen und hebt plötzlich die veraltete Fassung vom 15.06.2022 auf. Rechtlich gesehen schießt der Rat hier also ein Phantom-Tor in der Aufwärmphase: Er beschließt die Aufhebung eines Dokuments, das durch die Neufassung von 2023 überhaupt nicht mehr auf dem Spielfeld steht. Ein klarerm juristischer Formfehler.

• 2. Strafstoß gegen die Präambel: Der formelle Zitier-Verstoß:
Die Verwaltung stürmt ungebremst nach vorne und beruft sich in der Einleitung auf das Gesetz zur Neuordnung von Landesoberbehörden vom 11.03.2025. Das Problem: Die dort genannte Änderung des Landesnaturschutzgesetzes wurde vom Schiedsrichter (dem Land NRW) laut Gesetzblatt erst zum 1. April 2025 angepfiffen. Die Stadt stützt ihre Satzung also auf eine Rechtsgrundlage, die zum angegebenen Zeitpunkt noch in der Kabine saß. Das verletzt das Bestimmtheitsgebot.

• 3. Die Jahrhundert-Flanke über 300620222 Meter: Die bürokratische Zeitreise:
Unter dem enormen Fristdruck haben die Stürmer im Rathaus in Zeile 15 komplett den Ball aus den Augen verloren. Das Inkrafttreten der alten Satzung wurde kurzerhand auf das utopische Jahr 30.06.20222 datiert. Ein herrlicher Querschläger aus der Zukunft.

Sachverständiger Hinweis:

Das Team „PFUSCH-AM-BAU“ stolpert mit der überalterten, kommunalen „KREISLIGA-DEFENSE“ noch vor dem Anpfiff zur 2. Halbzeit in‘s nahe gelegene Stadtgrabenwehr – Schuld war natürlich die einsturzgefährdete Stadtwehrmauer, die man seit Wochen –womöglich zur Ablenkung von der eigenen, bröckelnden Abwehrmauer, untermauert.

Fazit:

Wer so unkonzentriert durch die eigenen Gesetzestexte grätscht, liefert der Presse nebst Opposition die perfekte Steilvorlage, um das gesamte Verfahren am 25. Juni wegen juristischer Formfehler direkt mit drei „Arsch-Karten“ in die Verlängerung am 10.07.2026 zu schicken.

Viel Spaß beim sportlichen Zerlegen dieser Steilvorlagen und "Gute Nacht" ! ;-)

Förderungsrechtliche Machbarkeitsstudie (Nachtrag zu BA 22/2026)Thema: Prüfung der zeitlichen und förderrechtlichen Rahm...
15/06/2026

Förderungsrechtliche Machbarkeitsstudie (Nachtrag zu BA 22/2026)

Thema: Prüfung der zeitlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für den integralen, baumschonenden Umbau der Wehranlage Stadtgraben in der Hansestadt Herford

Status: Offizielle Handreichung / Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI / UBB

1. Visueller Einstieg und Referenzfall: Das Praxisbeispiel Werse-Wehr in Drensteinfurt

Das KI-generierte Foto dient als direkter visueller Beleg für die landesweite Praxis im modernen, geförderten Wasserbau:

1: Das Stauwehr an der Werse in Drensteinfurt:
Dieses Praxisbeispiel aus Nordrhein-Westfalen verdeutlicht das aktuelle kommunale Spannungsfeld im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Auch an der Werse zwingt der gesetzliche Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Behörden dazu, die ökologische Durchgängigkeit von Querbauwerken zwingend herzustellen.
Für solche integralen Modernisierungen gewährt das Land NRW erhebliche Fördersätze von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Das Beispiel zeigt für die Hansestadt Herford unmissverständlich: Eine künstliche Trennung von baulicher Mauersanierung und ökologischem Fischaufstieg widerspricht der gängigen, hochgeförderten Genehmigungspraxis in Nordrhein-Westfalen. Wer, wie die Verwaltung in Herford, auf ein rein isoliertes Trockenbauverfahren ohne Kopplung an die Fischtreppe setzen möchte, verzichtet womöglich leichtfertig auf etablierte Zuschüsse des Landes und belastet den kommunalen Haushalt vorsätzlich mit vermeidbaren Eigenmitteln.

2. Ausgangslage und Zielsetzung für Herford:
Die Stadtverwaltung Herford begründet das präferierte Trockenbauverfahren (Totalabriss der Ufermauern nebst Fällung der zwei historischen Feldulmen) mit einer akuten zeitlichen Sanierungsdringlichkeit.
Die vorliegende ergänzende Untersuchung prüft die Vereinbarkeit dieser Dringlichkeit mit den bestehenden Fristen der relevanten Fördertöpfe. Ziel ist es aufzuzeigen, dass eine verfahrenstechnische Umplanung auf das baumschonende Integral-Verfahren (nasser Spezialtiefbau) ohne zeitlichen oder finanziellen Nachteil für den städtischen Haushalt umsetzbar ist.

3. Analyse der förderrechtlichen Rahmenbedingungen und Fristen:
Eine Überprüfung der aktuellen Förderperioden des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zeigt, dass für die Hansestadt Herford kein vorzeitiger Fristablauf droht. Die relevanten Programme sind für den Zeitraum bis Ende 2027 vollumfänglich gesichert.

• Fördertopf 1: Landesförderung (FöRL HWRM/WRRL NRW):
Die Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig. Der offizielle Stichtag für die Einreichung von Anträgen bei der Bezirksregierung Detmold für das Folgejahr ist der 30. Oktober. Eine Zurückverweisung der Vorlage im Ausschuss zwecks Prüfung bis zum 10. Juli lässt somit ein ausreichendes Zeitfenster, um den modifizierten Integral-Antrag (Kopplung von Mauersanierung und Fischtreppe) fristgerecht einzureichen.

• Fördertopf 2: Bundesförderung Klimaanpassung (ZUG / BMUV):
Das Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ läuft über die ZUG gGmbH ebenfalls stabil bis Ende 2026 / 2027. Die entsprechenden Antragsfenster für Kommunen öffnen sich regelmäßig im Sommerbereich (Mitte Mai bis Mitte August). Ein Einstieg in das Verfahren zur Förderung des Erhalts der städtischen Baumüberschirmung ist somit aktuell gegeben.

• Fördertopf 3: Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF):
Die europäische Förderperiode ist bis zum 31. Dezember 2027 festgeschrieben. Für Körperschaften des öffentlichen Rechts ist eine ganzjährige Antragstellung über die Landwirtschaftskammer NRW für die Wiederherstellung der aquatischen Durchgängigkeit (Wanderbarrierenrückbau an der Aa) zulässig.

4. Technische und zeitliche Abwägung der Bauverfahren:
Das von der Verwaltung möglicherweise angeführte Argument des Zeitverlusts durch eine Umplanung hält einer baubetrieblichen Überprüfung nicht stand:

• Verzögerungsfaktoren des Trockenbauverfahrens:
Die konventionelle Sanierung erfordert regelmäßig das Einbringen eines temporären, massiven Spundwand-Kasten im Gewässerbett sowie eine wochenlange, energie- und kostenintensive Überwachung der Baugruben-Trockenlegung mittels Hochleistungspumpen. Diese komplexen Vorarbeiten verzögern den eigentlichen Baubeginn erheblich.

• Zeitvorteil des nassen Integral-Verfahrens:
Das vorgeschlagene, baumschonende Spezialverfahren mittels eines Schreitbaggers (System Menzi Muck) agiert direkt im fließenden Gewässer. Der vollständige Wegfall der temporären Wasserhaltung und der komplexen Restwasserentsorgung kompensiert den zeitlichen Vorlauf einer kurzen planerischen Modifikation vollständig. Der eigentliche Kernbau kann schneller aufgenommen werden.

5. Rechtliche Brückenlösung: Vorzeitiger Maßnahmebeginn:
Um dem haushaltsrechtlichen Prinzip der Sparsamkeit gerecht zu werden und gleichzeitig den akuten Sanierungsbedarf zu bedienen, bietet das Förderrecht ein etabliertes Werkzeug:

• Beantragung nach VwV zu § 44 LHO:
Die Hansestadt Herford kann zeitgleich mit der Einreichung des modifizierten Integral-Konzepts bei der Bezirksregierung Detmold den „Vorzeitigen Maßnahmebeginn“ beantragen.

• Wirkung:
Nach Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde darf die Stadt unverzüglich mit den Bauarbeiten im nassen Verfahren beginnen. Der Baustart erfolgt somit ohne zeitliche Verzögerung, während der finale Förderbescheid rechtssicher erlassen wird. Das Risiko eines Fördergeldausschlusses wird damit vollständig eliminiert.

6. Fazit der Sachverständigenprüfung:
Ein Verzicht auf die Kopplung der Baumaßnahmen, wie seitens der Verwaltung präferiert, führt haushaltsrechtlich mutmaßlich zu einer reinen, ungeförderten Unterhaltungsmaßnahme und im Nachgang zu einer wirtschaftlich unvernünftigen Zweitbaustelle für den gesetzlich gebotenen Fischpass.
Durch die Ausnutzung der bestehenden Fristen bis Ende 2027 und das Instrument des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist aufgezeigt, dass ein Wechsel auf die nachhaltige Integral-Variante jederzeit möglich und im Sinne der kommunalen Haushaltsführung geboten ist. Ein planerischer oder zeitlicher Engpass existiert de facto nicht.

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer):

Diese förderungsrechtliche Machbarkeitsstudie stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.

Die vorgenommenen Bewertungen, Fristenprüfungen und rechtlichen Einordnungen (insb. zur VwV zu § 44 LHO, zum BNatSchG und zu den Richtlinien des Landes NRW) entsprechen der fachlichen Expertise und der Berufspraxis des Sachverständigen für Ökologische Umweltbaubegleitung.

Sie sind als rein technische, wirtschaftliche und verfahrensbezogene Handreichung für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Hansestadt Herford zu verstehen.

Sie dienen der Vorbereitung einer politischen und planerischen Abwägung.

Für eine rechtsverbindliche Beratung in juristischen Einzelfragen ist bei Bedarf die Rechtsabteilung der Kommune oder eine hierfür zugelassene Rechtsanwaltskanzlei zu konsultieren...

„Werte Fluggäste, hier spricht leider nicht ihr Kapitän, aber ein erfahrener Flug- und Umweltbaubegleiter!“Wir befinden ...
14/06/2026

„Werte Fluggäste, hier spricht leider nicht ihr Kapitän, aber ein erfahrener Flug- und Umweltbaubegleiter!“

Wir befinden uns auf einer turbulenten Reise, für die wir eigentlich mal ein First-Class-Ticket mit Rückfug gelöst haben, um sicher zurück an's Ziel zu kommen.

Doch aktuell haben wir berechtigterweise das mulmige Gefühl, dass unsere flugunerfahrene Crew im Cockpit die Sicherheitsanweisungen nicht ganz verstanden hat.

Die Triebwerke stottern, das Kerosin wird knapp und im Passagierraum ist die Stimmung, gelinde gesagt, aufgeheizt.

Erinnern Sie sich noch an die Sicherheitseinweisung?

„Setzen Sie zuerst Ihre eigene Maske ab, bevor Sie auf "Sauerstoff" an anderer Leut’s Masken rumfummeln.“

Ein logisches Prinzip, oder?

Eigentlich nur dazu gedacht, dass man nicht vor lauter Sauerstoff übermütig wird, während man versucht, seinen Sitznachbarn im verstrickten Lianensalat des Paragrafendschungels einzuwickeln.

Unsere leider noch übende Crew da vorne scheint das Prinzip der Selbsterhaltungsjustiz allerdings falsch verstanden zu haben, denn statt die Sauerstoffzufuhr für die eigene Kabine zu sichern, werfen sie unsere Notvorräte, das Bord-Inventar, wie Kompass, veraltete Fly-by-Wire-Seilschaften und die letzte Reserve an Kerosin großzügig aus dem Fenster und verteilen die eigenen Masken planlos im taktischen Luftraum , während die eigenen Passagiere in Business, wie Economy Class vergeblich versuchen, mit den blau eingefärbten Lippen die letzten Züge aus den leeren Sauerstoffschläuchen zu saugen.

Ganz getreu dem Motto, wir retten die Welt, während bei uns in der Kabine das Licht ausgeht und darum könnte man fast meinen, das Ziel dieser Reise ist nicht das Erreichen eines sicheren Hafens, sondern ein möglichst heldenhafter, da von Anfang an verlorener Kampf in der Luft?

Hauptsache, die Durchsagen klingen dabei nach Mama Merkels, „Wir schaffen das“, während uns die nicht mehr zu verhindernde Bauchlandung auf heimischem Boden möglicherweise in rasender Geschwindigkeit entgegenkommt.

Vielleicht sollte jemand der flugerfahrenen Nachbarn mal vorne im Cockpit anklopfen und daran erinnern, dass ein Flugzeug, in dem die Passagiere keine Luft mehr bekommen, am Ende in der Kanzel niemanden mehr unterstützen kann… auch nicht die hochthronenden Bomber und Nachbetanker im benachbarten lippischen oder mühlengekreisten Flugraum!

Schließlich gilt im europäischen Flugraum kein Kommunales Satzungsrecht, oder habe ich da schusseligerweise etwas verpasst?

Lehnen sie sich also zurück, schnallen sie sich vorsichtshalber an und genießen Sie die angenehme Ruhe vor dem anstehenden Sturm!

Wir erwarten definitiv Turbulenzen, Scherwinde, Fallböen, Microbursts und das thermische Schutzschild des Cockpits könnte verglühen vor der dann butterweichen Landung, leider erst in ein paar Wochen, in Düsseldorf, Berlin oder…na….wer kommt drauf……..am Sportflughafen in Bielefeld am Sennepark, wo leider seit Wochen mit kollateralem Vogelschlag durch massiv gestörte Saatkrähen am Bildungscampus Herford gerechnet werden muss? – You never know! 😉

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN  Ökologische Machbarkeitsstudie / Kostenaufstellung Projekt: Neubau und Ertüchtigung der Wehra...
13/06/2026

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN

Ökologische Machbarkeitsstudie / Kostenaufstellung

Projekt: Neubau und Ertüchtigung der Wehranlage Stadtgraben, Hansestadt Herford

Verfahrensbezug: Beschlussvorlage BA 22/2026 (Option B) für die Bau- und Umweltausschusssitzung am 25.06.2026

Besteller: Stadtrat Herr Stefan Kannegiesser (Die PARTEI Herford)

1. Anlass und Aufgabenstellung

Auf Anfrage des Stadtratsmitglieds Herrn Stefan Kannegiesser wird die aktuelle Planung der Stadtverwaltung Herford zur Sanierung der maroden Ufermauern am Stadtgraben bewertet.

Dieses Dokument dient als sachverständige Expertise und offizielle Anlage zur kommenden Ausschusssitzung.

Ziel ist es, den von der Stadtverwaltung favorisierten konventionellen Ausbau kritisch zu prüfen und ein innovatives, baubegleitendes Erhaltungskonzept für die Natur und die Stadtkasse vorzulegen.

2. Grundlagen und Datenbasis

Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine finale, tiefgehend ausformulierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorliegt, basiert diese Machbarkeitsstudie auf vorläufigen Daten und fachlichen Schätzungen:

 Vorläufiger Planungsentwurf der Stadtverwaltung Herford inklusive des dort skizzierten Beispielbilds für eine optionale, aber nicht eingeplante Fischaufstiegsanlage.

 Die Antrags- und Debattenlage im Ratsinformationssystem (Änderungsantrag vom 7. Mai 2026, vertagt auf den 10. Juli 2026).

 Pressemitteilungen an die NW Herford sowie Fachberichte des Planungs- und Umweltbüros TREEWORXS UG | Experten für Baum & Boden.

 Das im Ratsinformationssystem hinterlegte Baumgutachten des Dr. Scherer, Gütersloh.

 Normative Vorgaben der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) und der RSBB 2023.

 Rechtliche Rahmenbedingungen der unmittelbar geltenden EU
Wiederherstellungsverordnung (EU-VO 2024/1991) sowie die ganzjährig geltenden Zugriffsverbote der §§ 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

3. Kritische Analyse der aktuellen Verwaltungsplanung

Die Stadtverwaltung präferiert eine konventionelle Sanierung im Trockenverfahren unter erheblichem Zeitdruck.

Dies begründet den Verdacht auf einen hausgemachten
Sanierungsstau.

Aus Sicht der ökologischen Umweltbaubegleitung ergeben sich dadurch massive Konfliktpunkte:

 Vernichtung von geschütztem Baumbestand: Für das konventionelle Verfahren muss die Böschung weiträumig abgegraben werden. Dies führt zum Totalverlust von zwei knapp 100 Jahre alten, stadtbildprägenden Feldulmen.

 Mögliches Widerholen von Planungsfehlern: Das Vorgehen zeigt deutliche Parallelen zum Großprojekt an der Mindener Straße. Auch dort wurden moderne, förderfähige Radverkehrs- und Schwammstadtelemente zugunsten beschleunigter Verfahren blockiert. Vitaler Baumbestand musste weichen.

4. Ökonomische Risiken und Verlust von Fördermitteln

Ein zentraler, oft unterschätzter Kostenfaktor des von der Verwaltung favorisierten Sanierungsverfahrens ist die temporäre Wasserhaltung.

Um die Ufermauer konventionell abzugraben und im Trockenen zu sanieren, muss nach dem aktuellen Stand der Technik ein temporärer Spundwand-Kasten in das Bett der Aa gerammt und die Baugrube mittels leistungsstarker Pumpenanlagen über Wochen vollständig trockenbelegt werden.

 Verlorene Investitionen: Die Errichtung einer temporären Wasserhaltung verursacht immense Kosten für das Einbringen, Vorhalten, die laufende Energie für die Pumpen sowie
den späteren Rückbau des Kastens. Diese Aufwendungen sind nach Abschluss der Maßnahme bauwirtschaftlich komplett verloren.

 Ausgeklammerte Fischtreppe als Kostenfalle: Obwohl die Verwaltung ein Beispielbild zu einer Fischtreppe in die Zeichnung aufgenommen hat und sich der rechtlichen Verpflichtung zur
Wiederherstellung der Durchgängigkeit bewusst ist, bleibt diese Komponente in der aktuellen Beschlussvorlage unberücksichtigt.

Wird die ökologische Durchgängigkeit nach EU-Recht
ausgeklammert, blockiert die Stadt den Zugang zu den Fördertöpfen des Landes NRW (Förderrichtlinie HWRM/WRRL).

Eine reine Mauersanierung im Trockenen bietet keinen
ökologischen Mehrwert und muss voraussichtlich rein aus kommunalen Eigenmitteln getragen werden.

5. Rechtliche Haftungs- und Regressrisiken

Die geplante Fällung der Großbäume verstößt indirekt gegen geltendes Recht.

Die seit August 2024 unmittelbar wirksame EU-Wiederherstellungsverordnung (EU-VO 2024/1991)
verbietet einen Nettoverlust an städtischer Baumüberschirmung strikt.

Unabhängig von kommunalen Satzungen gelten zudem die ganzjährigen Zugriffsverbote nach §§ 39 und 44 BNatSchG.

 Rechtliche Folgen: Ein alternativloser Einschlag der Großbäume kann offizielle Meldewege an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auslösen.

 Langfristige Haftung: Spätestens ab dem Jahr 2027 können erhebliche Haftungs- und Regressrisiken wegen der Verletzung staatlicher Schutzpflichten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) greifen.

6. Das ingenieurbiologische Alternativkonzept (Integral-Variante):

Das vorgeschlagene Alternativkonzept veranschaulicht, dass moderner Baum- und Hochwasserschutz im urbanen Raum bautechnisch vereinbar sind.

Durch den Einsatz moderner Tiefbautechnologie lässt sich die Sanierung baumschutzkonform und ökonomisch vorteilhaft umsetzen:

1. Einsatz eines Schreitbaggers (System Menzi Muck):

Die Verwendung eines wendigen Schreitbaggers erfolgt direkt im fließenden Gewässer. Durch unabhängig steuerbare Stelzen-Laufwerke kann das Gerät im Flussbett positioniert werden.

Ein Befahren und die damit verbundene Bodenverdichtung des sensiblen Wurzelraums auf der Erdzunge unterbleiben komplett.

2. Erschütterungsarmes Spundwandverfahren mit Vorbohrung:

Mittels einer dem Schreitbagger vorgeschalteten Anbaubohrschnecke oder Lanzen-Spülung wird der Boden im
statischen Nahbereich der Ulmen vorab gelockert.

Das anschließende Einbringen der Spundbohlen erfolgt über ein hochfrequenzgesteuertes, radial schwingungsarmes Verfahren.

Das statische Haupt- und Feinwurzelwerk wird gemäß DIN 18920 geschont.

3. Dauerhafter Verbau als Ufersicherung:

Die Spundwand verbleibt als permanente, vorgesetzte Ufersicherung im Kanalbett. Die marode Altmauer dient als innerer Stützkörper im Erdreich.

Ein weitreichendes, wurzelzerstörendes Abgraben der Böschung entfällt.

4. Hydrologische Kompensation und Erhalt der Fischtreppe:

Während der schmale Zwischenraum zwischen neuer Spundwand und Altmauer verfüllt wird, verhindert eine sensorgestützte, baubegleitende Bewässerung (Wurzelvorhang-Konditionierung) eine Dehydration des Standorts. Zugleich dient die permanente Spundwand von vornherein als bauliche Grundlage für die Fischtreppe, was das Gesamtprojekt voll förderfähig nach EU-
und Landesrecht macht.

7. Fazit und Beschlussempfehlung:

Die konventionelle Planung der Verwaltung stellt möglicherweise ein finanzielles und rechtliches Risiko dar.

Rechnet man die Kosten für die temporäre Wasserhaltung, eine
komplexe Fällung im Gewässerbereich, die spätere rechtlich unausweichliche Nachrüstung der Fischtreppe sowie die massiven Ausgleichszahlungen für den Verlust an Überschirmungsfläche (nach der Methode Koch) ein, bietet das hier zur Prüfung
vorgetragene, alternative Integral-Konzept mehrere Vorteile.

Nach vorliegenden fachlichen Schätzungen sichert das Alternativkonzept am Stadtwehr der Stadt Herford einen langfristigen wirtschaftlichen Vorteil von geschätzt 400.000 €.

Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher dringend empfohlen, den vorliegenden Beschlussvorschlag BA 22/2026 der Verwaltung in der aktuellen Fassung abzulehnen.

Die Verwaltung ist zu beauftragen, vor der finalen Abstimmung am 10. Juli eine umfassende und transparente Vergleichsrechnung unter Einbeziehung des förderfähigen Integral-Konzepts
(inklusive Spundwandtechnik und integriertem Fischpass) vorzulegen.

Gez. Dirk G. Weichseldorfer | CEO | ETW | ETT | FAW | SachBaHa | SachUBB

Bildquelle: NW Herford
https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/24321935_Wehr-im-Stadtgraben-Die-Stadt-Herford-muss-jetzt-schnell-handeln.html

Textquellen:
https://www.flussgebiete.nrw.de/foerderrichtlinie-hwrm-und-wrrl
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/dez51_umwelt_und_naturschutz_fischerei.pdf
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-54/wasserrahmenrichtlinie-wrrl
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/5.54_foerderung_wasserwirtschaft_b_foerderrichtlinie_hwrm_wrrl_2024.pdf
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-54/foerderungen-wasserwirtschaft
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15872/foerderrichtlinie-hochwasserrisikomanagement-und-wasserrahmenrichtlinie-foerl-hwrmwrrl.html -03
https://www.fischer-teamplan.de/nachrichten/hochwasserrisikomanagement-und-wasserrahmenrichtlinie

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer):

Diese Machbarkeitsstudie stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.

Die vorgenommenen Bewertungen, Fristenprüfungen und rechtlichen Einordnungen (insb. zur VwV zu § 44 LHO, zum BNatSchG und zu den Richtlinien des Landes NRW) entsprechen der fachlichen Expertise und der Berufspraxis des Sachverständigen für Ökologische Umweltbaubegleitung.

Sie sind als rein technische, wirtschaftliche und verfahrensbezogene Handreichung für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Hansestadt Herford zu verstehen.

Sie dienen der Vorbereitung einer politischen und planerischen Abwägung.

Für eine rechtsverbindliche Beratung in juristischen Einzelfragen ist bei Bedarf die Rechtsabteilung der Kommune oder eine hierfür zugelassene Rechtsanwaltskanzlei zu konsultieren...

Adresse

Vlothoer Straße 50
Herford
32049

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 15:00
Mittwoch 09:00 - 15:00
Donnerstag 09:00 - 15:00
Freitag 09:00 - 15:00

Telefon

+4915229284401

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Treeworxs UG erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Treeworxs UG senden:

Teilen

Kategorie