16/06/2026
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
IT-Forensischer Nachweis eines planerischen Vollzugsdefizits mittels OS-INT (Open Source Intelligence)
Bauvorhaben: Ertüchtigung der Wehranlage Stadtgraben, Hansestadt Herford
Verfahrensbezug: BA/22/2026 - 1. Ergänzung vom 29.05.2026:
Nachtrag zu den eingereichten ökologischen und förderungsrechtlichen Machbarkeitsstudien für die Bau- und Umweltausschusssitzung am 25.06.2026
Gutachter: Dirk G. Weichselsdorfer | Ökologischer Umweltbaubegleiter | SachUBB
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1. Veranlassung und methodischer Hintergrund:
Der Unterzeichner hat im Vorfeld der anstehenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.06.2026 eine Ökologische sowie eine Förderrechtliche Machbarkeitsstudie zum geplanten Wehrausbau vorgelegt. Die dort hergeleiteten Bedenken hinsichtlich eines Verlustes von Fördermitteln und rechtlicher Haftungsrisiken warfen zwingende Fragen nach dem Zustand der amtlichen Fachplanung auf.
Infolgedessen wurden am heutigen Tage, dem 16.06.2026, die behördlichen Fachgutachten der Stadt Herford (Statik, Materialprüfung und Baumschutz) erstmals forensisch gesichtet und abgeglichen (Anlage_1_G... p. 1, Anlage_2_V... p. 1, Vorlage_BA... p. 1). Dieser strukturelle Abgleich der amtlichen Dokumente mit der offiziellen Verwaltungsvorlage (BA/22/2026 1. Ergänzung) veranschaulicht eine fundamentale Faktenkollision, die den formellen Nachweis eines gravierenden planerischen Vollzugsdefizits erbringt (Vorlage_BA... p. 1).
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2. Forensische OS-INT-Analyse der amtlichen Gutachten vs. Verwaltungsvorlage:
Die Auswertung der behördeneigenen Fachunterlagen zeigen deutlich, dass die Stadtverwaltung Herford wesentliche Kernaussagen und Vorgaben der von ihr selbst beauftragten Gutachten im Rahmen der Beschlussvorlage unberücksichtigt lässt oder dem Gremium vorenthält (Vorlage_BA... p. 1).
2.1 Das forensich ermittelte Sanierungs-Dilemma der bröckelnden Ufermauer:
Die Verwaltungsvorlage empfiehlt die Option B (kurzfristige, konventionelle Instandsetzung) (Vorlage_BA... p. 9). Die dazugehörige Bauwerkserkundung der G.U.B. Ingenieur AG legt jedoch offen, dass die Ufermauer im Inneren einen materialtechnischen Totalschaden aufweist (Anlage_1_G... p. 1). Der Füllbeton besitzt bereichsweise keinerlei Bindung mehr zum Sandstein, und das Fundament ist auf eine ungenügende Druckfestigkeit von 12,5 MPa zerbröselt (Anlage_1_G... pp. 11, 14).
Die statische Nachrechnung der Tractebel Hydroprojekt GmbH belegt folgerichtig, dass konventionelle Sanierungsverfahren (wie Schräganker oder Rucksack-Auflasten) die Grundbruchsicherheit rechnerisch nicht nachweisen können oder das marode Mauergefüge zerstören würden (Anlage_2_V... pp. 10-11). Eine bloße Sanierung im Bestand ist somit technisch ausgeschlossen (Anlage_2_V... p. 16).
2.2 Mögliche Verschleierung der statisch machbaren Spundwand-Alternative:
Während die Verwaltungsvorlage das zerstörerische Trockenbauverfahren als alternativlos darstellt, liefert ihr eigener Statiker im Tractebel-Gutachten (Seite 12) den direkten Gegenbeweis (Anlage_2_V... p. 16, Vorlage_BA... p. 1). Dort wird schriftlich festgehalten, dass das Hinter- oder Vorsetzen einer neuen Wand (Spundwand oder Pfahlwand) aus statischer Sicht ausdrücklich möglich und zielführend ist (Anlage_2_V... p. 16). Diese baumschonende Kernoption wurde im Text der Verwaltungsvorlage komplett unterschlagen (Vorlage_BA... p. 1).
2.3 Verletzung der biologischen Vorgaben und der DIN 18920:
Die Verwaltungsvorlage deklariert den Totalverlust der zwei 100-jährigen, historisch wertvollen Feldulmen als zwingende Bauwerksnotwendigkeit (Vorlage_BA... pp. 5-6). Dem widerspricht das amtliche Baumschutzgutachten des Sachverständigenbüros Fischer, Dr. Scherer und Partner GmbH fundamental (Anlage_5_S... p. 1).
Dr. Walter bescheinigt den vitalen Großbäumen eine langfristige Erhaltungsperspektive von über 10 Jahren und fordert die zwingende Einhaltung der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) (Anlage_5_S... pp. 2-3). Das von der Stadt geplante, konventionelle Abgraben der Böschung im Trockenbau verletzt diese Schutznorm vorsätzlich (Anlage_5_S... p. 3).
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3. Technische Deckung mit dem vorgeschlagenen Integral-Konzept:
Der forensische Abgleich zeigt, dass das vom Umweltbüro TREEWORXS UG projektierte Integral-Verfahren (Einsatz eines Menzi Muck-Schreitbaggers im nassen Betrieb direkt im fließenden Gewässer) die einzige technische Schnittmenge darstellt, die alle amtlichen Fachgutachten gleichzeitig erfüllt (Wehr_Besch... p. 1, Wehr_Besch... p. 2):
1. Es bringt die von Tractebel geforderte und statisch freigegebene, permanente Spundwand als neue Ufermauer ein (Wehr_Besch... p. 1, Anlage_2_V... p. 16).
2. Es verhindert das wurzelzerstörende Abgraben der Böschung und erfüllt somit die zwingenden Vorgaben der DIN 18920 aus dem städtischen Baumgutachten (Wehr_Besch... p. 1, Anlage_5_S... p. 3).
3. Es nutzt diese Spundwand zeitgleich als Leitwand für den gesetzlich geforderten Fischaufstieg und sichert damit die 80-prozentige Kopplungsförderung des Landes NRW (Wehr_Besch... p. 1, Wehr_Besch... p. 2).
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4. Fazit und Nachweis des Vollzugsdefizits:
Die Stadtverwaltung Herford legt dem Ausschuss eine Beschlussvorlage vor, die im eklatanten Widerspruch zu den Ergebnissen ihrer eigenen Fachplaner steht (Vorlage_BA... p. 1). Sie ignoriert die materialtechnischen Warnungen der G.U.B., unterschlägt die bautechnische Spundwand-Alternative von Tractebel und bricht die biologischen Schutzvorgaben von Dr. Scherer (Anlage_5_S... p. 1, Anlage_1_G... p. 1, Anlage_2_V... p. 1).
Bringt das Gremium die Vorlage BA 22/2026 in der aktuellen Fassung zur Abstimmung, beschließt es möglicherweise die forensich analysierte, fehlerhafte Planung, die den Herforder Steuerzahler mit ungedeckten Kosten belastet und die Verantwortlichen in eine persönliche Haftungsfalle manövriert (Wehr_Besch... p. 1, Wehr_Besch... p. 1).
Ein sofortiger Prüf- und Beratungsbedarf ist unumgänglich (Wehr_Besch... pp. 1-2).
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5. Quellenverzeichnis und Arbeitsgrundlagen:
• (Wehr_Besch... p. 1) Dringlicher Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI / UBB Herford zur Beschlussvorlage BA 22/2026 (15.06.2026)
• (Anlage_5_S... p. 1) Baumschutzfachliche Stellungnahme, Sachverständigenbüro Fischer, Dr. Scherer und Partner GmbH, Gütersloh (30.11.2025)
• (Anlage_1_G... p. 1) Gutachten zur Bauwerkserkundung: Ufermauer Stadtgraben Herford, G.U.B. Ingenieur AG, Niederlassung Bochum (22.08.2025)
• (Anlage_2_V... p. 1) Statisches Gutachten: Stadtgraben – Ufermauer Nachrechnung/Verstärkung LP 1/2, Tractebel Hydroprojekt GmbH, Weimar (05.09.2025)
• (Vorlage_BA... p. 1) Offizielle Verwaltungsvorlage BA/22/2026 (1. Ergänzung), Hansestadt Herford, Die Bürgermeisterin (29.05.2026)
• (Wehr_Besch... p. 1) Förderrechtliche Machbarkeitsstudie (Nachtrag zu BA 22/2026), TREEWORXS UG, Herford (15.06.2026)
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6. Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer):
Dieses Sachverständigengutachten stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar (rdg).
Die vorgenommenen Bewertungen, technischen Abgleiche und bauverfahrensbezogenen Einordnungen entsprechen der fachlichen Expertise und der Berufspraxis des personenzertifizierten Sachverständigen für Ökologische Umweltbaubegleitung.
Sie sind als rein technische, ingenieurbiologische und verfahrensbezogene Handreichung für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Hansestadt Herford zu verstehen.
Sie dienen der Vorbereitung einer politischen und planerischen Abwägung.
Für eine rechtsverbindliche Beratung in juristischen Einzelfragen ist bei Bedarf die Rechtsabteilung der Kommune oder eine hierfür zugelassene Rechtsanwaltskanzlei zu konsultieren...
Bildquellenverweis:
Baustopp! - Patenbrigade Wolff / Der Generalmajor fährt zur Arbeit!
https://www.youtube.com/watch?v=_2alzqSknTE&list=PLYkqg_39ISOdRGFVWRlThMWZJS184k6sP&index=3