MMC - Martin Monz Concepts

MMC - Martin Monz Concepts Mit unserer Expertise in Finanz- und Lohnbuchhaltung unters wir kleine und mittlere Unternehmen und

13/08/2023
27/07/2023

Wir stellen die diesjährigen Teilnehmer von Heimat shoppen vor:
📍 Bella’s Secondhand Boutique, Idar 👗👠👜
📍 Dieses Jahr erstmals mit dabei ist Isabella Diederich mit ihrer "Bella’s Boutique" in Idar, Hauptstraße 76, 55743 Idar-Oberstein, Tel. 06781-5134288, Facebook/bellasboutique.idar.

📍 Bella’s Secondhand Boutique bietet ihren Kundinnen ein außergewöhnliches Einkaufserlebnis mit vielen hochwertigen Markenartikeln. Qualitätsware ist eben langlebig und lässt sich länger tragen als nur eine Saison. Damit lassen sich neue Looks kreieren, die sich oft von den aktuellen Modetrends abheben und die Individualität der Einzelnen betonen.
📍 Isabella Diederich freut sich auf Ihren Besuch und hält viele zukünftige Lieblingsstücke für euch bereit.
📍 Die Aktionstage von Heimat shoppen sind am 8. und 9. September 2023.

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09/04/2023

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// Gegenüber der “Bild am Sonntag” kündigte der Politiker an, dass er mit einer deutlichen Steigerung des Mindestlohns zum nächsten Januar rechne und dazu im Sommer einen Vorschlag der Mindestlohnkommission erwarte. Seine Prognose begründete Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen, die sich bei der Festlegung des Mindestlohns niederschlagen würden. //

08/12/2022

// Die restliche Arbeitszeit nach einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer unangenehm. Unter Umständen kann es daher verlockend sein, sich nach einer Kündigung absichtlich krankschreiben zu lassen, um bis Beschäftigungsende gar nicht mehr erscheinen zu müssen - der Arbeitgeber ist ja schließlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Dieser Handhabung hat das Bundesarbeitsgericht im letzten Jahr zumindest teilweise einen Riegel vorgeschoben. Hintergrund war die Klage einer kaufmännischen Angestellten, die Anfang Februar 2019 bei ihrem Arbeitgeber gekündigt und noch am selben Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hatte, die bis zum Ende ihrer Tätigkeit bestehen sollte. Diese Bescheinigung hatte ihr Arbeitgeber angezweifelt und daraufhin die Gehaltsfortzahlung verweigert. Die Angestellte zog vor Gericht - und bekam in erster Instanz recht. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch entgegen der Vorinstanzen, dass der Arbeitgeber hier durchaus berechtigt war, die Fortzahlung zu verweigern. Weil die Bescheinigung exakt den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist umfasste, sei deren Richtigkeit zweifelhaft gewesen. Weil sie diese Zweifel nicht angemessen habe beseitigen können und nicht beweisen konnte, dass sie tatsächlich arbeitsunfähig war, wurde die Forderung nach Gehaltsfortzahlung abgelehnt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2021, Az.: 5 AZR 149/21 //

03/10/2022

// Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt dient vorrangig zur Feststellung, dass ein Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum voraussichtlich nicht arbeitsfähig ist. Die Dauer dieses Zustands stellt lediglich eine Prognose dar, nicht jedoch eine Verpflichtung, in dieser Zeit zuhause zu bleiben. Eine AU ist also kein Arbeitsverbot. Wenn sich Arbeitnehmer vor Ablauf ihrer Krankschreibung wieder fit fühlen, gibt es kein Gesetz, das ihnen die Rückkehr an den Arbeitsplatz verbietet. Auch der Versicherungsschutz bleibt entgegen vieler Behauptungen weiterhin bestehen. Bei der vorzeitigen Arbeitsaufnahme unterliegt es jedoch der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass sein Mitarbeiter auch wirklich wieder arbeitsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, darf er dem Arbeitnehmer das Arbeiten für den restlichen Zeitraum der Krankschreibung verbieten. Das gilt auch, wenn z.B. eine Ansteckungsgefahr für andere Angestellte besteht. //

14/09/2022

// Laut Experten handelt es sich um eines der wichtigsten Urteile des Jahres. Wie es konkret in die Tat umgesetzt werden soll, ist derzeit noch unklar. Fest steht, dass in Deutschland künftig eine Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit eines Arbeitnehmers gilt - bisher galt die nur für Überstunden und Sonntagsarbeit. Die Entscheidung gilt für alle Unternehmen und wird vermutlich gravierende Auswirkungen auf das aktuell sehr verbreitete Modell der Vertrauensarbeitszeit haben - insbesondere für Beschäftigte im Homeoffice. Dabei entstehen für beide Seiten Vor- und Nachteile. So sehen sich Arbeitnehmer künftig womöglich einer genaueren Kontrolle unterzogen, dafür werden ihre Überstunden aber auch genauer abgerechnet. Unternehmen und Mitarbeiter stehen nun vor der Aufgabe, das Urteil in die Tat umzusetzen. Konkrete Anweisungen dafür oder eine Umsetzungsfrist nannte das Gericht nicht.

Hintergrund der Grundsatzentscheidung war ein Rechtsstreit aus NRW, bei dem ein Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems forderte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) berief sich schließlich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019. Schon damals entschied der EuGH, dass Arbeitgeber ihren Angestellten "ein objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Arbeitszeiterfassung bieten müssen. Das Urteil war seitdem in Deutschland noch nicht hinreichend umgesetzt worden.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.9.2022, Az.: 1 ABR 22/21 //

14/09/2022

BAG-Paukenschlag: Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen - unabhängig davon, ob ein Betriebsrat besteht oder nicht.

24/08/2022

Die Grünen fordern den Wegfall der steuerlichen Begünstigung von Dienstwagen, um damit einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket finanzieren zu können. Sollte der Vorschlag Anklang finden, würde das die deutschen Premiumhersteller wohl stark treffen.

05/08/2022
07/07/2022

Abiturientenschwemme trifft auf Fachkräftemangel. Eine Generation junger, ehrgeiziger Abiturienten gerät unter die Räder. Das Land der Dichter und Denker bildet staatlich erwünscht am Arbeitsmarkt vorbei aus.

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