19/08/2022
Schon mal einen Parkplatzunfall gehabt?
Von wegen auf Parkplätzen hat immer rechts vor links Vorfahrt. Wohl doch nicht. Auf öffentlichen Parkplätzen und Supermarktparkplätzen gilt zwar die Straßenverkehrsordnung (StVO), doch die Vorfahrtsregel rechts vor links nicht immer.
Diese Regel gilt nur dann, wenn Fahrspuren deutlich als Straßen erkennbar und markiert sind. Sind die Fahrspuren auf den Parkplätzen nur für die Parkplatzsuche und dem Rangieren gedacht, dann gilt rechts vor links nicht mehr. Hier gilt das "Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme".
Quelle: ADAC und OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6767/19