12/06/2026
Ausschreibung
In der „Verbandsgemeinde Goldene Aue“ wird gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBI. LSA S. 214) zuletzt geän-dert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. März 2021 (GVBl. LSA S. 88, 89)
1 Schiedspersongesucht.
Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ umfasst die Gemeinde Berga mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda; die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel mit den Ortsteilen Brücken (Helme) und Hackpfüffel; die Gemeinde Edersleben; die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) mit den Ortsteilen Sittendorf, Thürungen und Tilleda (Kyffhäuser); sowie sie Gemeinde Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen.
Die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird gemäß § 2 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes LSA (SchStG LSA) von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die künftige Schiedsperson ist gemäß § 2 SchStG LSA ehrenamtlich tätig und wird laut § 4 Abs. 1 SchStG LSA eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Voraussetzungen:
- Die Schiedsperson muss gemäß § 3 SchStG LSA nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
- Die Schiedsperson sollte bei Amtsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben und Interesse an juristischen Vorgängen mitbringen, wobei juristische Vorkenntnisse wünschenswert wären.
Als Schiedsperson ist ausgeschlossen:
- wer infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- wer in Vermögensverfall geraten ist.
Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ und die Leitung des Amtsgerichts können zur Prüfung der Eignung gemäß § 3 Abs. 4 SchStG LSA personenbezogene Daten über die zu wählende oder zu betätigende Person erheben.
Aufgaben:
- Der Schiedsstelle obliegt die Durchführung eines Schlichtungserfahrens in folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
1. über vermögensrechtliche Ansprüche
2. über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, sowie
3. in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht.
Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen.
Die künftige Schiedsperson wird durch den Verbandsgemeinderat vorgeschlagen.
Sie bedürfen der Bestätigung durch die Direktion des Amtsgerichtes Sangerhausen.
Sie werden durch diese in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf mit Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 01.08.2026 an die
Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
-Wahl der Schiedsperson-
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
oder als Mail an : [email protected]