Verbandsgemeinde Goldene Aue

Verbandsgemeinde Goldene Aue Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Verbandsgemeinde Goldene Aue, Dienstleister, Lange Straße 8, Kelbra.

12/06/2026

Ausschreibung

In der „Verbandsgemeinde Goldene Aue“ wird gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBI. LSA S. 214) zuletzt geän-dert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. März 2021 (GVBl. LSA S. 88, 89)

1 Schiedspersongesucht.

Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ umfasst die Gemeinde Berga mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda; die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel mit den Ortsteilen Brücken (Helme) und Hackpfüffel; die Gemeinde Edersleben; die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) mit den Ortsteilen Sittendorf, Thürungen und Tilleda (Kyffhäuser); sowie sie Gemeinde Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen.

Die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird gemäß § 2 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes LSA (SchStG LSA) von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die künftige Schiedsperson ist gemäß § 2 SchStG LSA ehrenamtlich tätig und wird laut § 4 Abs. 1 SchStG LSA eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Voraussetzungen:

- Die Schiedsperson muss gemäß § 3 SchStG LSA nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
- Die Schiedsperson sollte bei Amtsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben und Interesse an juristischen Vorgängen mitbringen, wobei juristische Vorkenntnisse wünschenswert wären.

Als Schiedsperson ist ausgeschlossen:

- wer infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- wer in Vermögensverfall geraten ist.

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ und die Leitung des Amtsgerichts können zur Prüfung der Eignung gemäß § 3 Abs. 4 SchStG LSA personenbezogene Daten über die zu wählende oder zu betätigende Person erheben.

Aufgaben:
- Der Schiedsstelle obliegt die Durchführung eines Schlichtungserfahrens in folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
1. über vermögensrechtliche Ansprüche
2. über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, sowie
3. in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht.

Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen.
Die künftige Schiedsperson wird durch den Verbandsgemeinderat vorgeschlagen.
Sie bedürfen der Bestätigung durch die Direktion des Amtsgerichtes Sangerhausen.
Sie werden durch diese in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf mit Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 01.08.2026 an die

Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
-Wahl der Schiedsperson-
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

oder als Mail an : [email protected]

https://www.vwg-goldene-aue.de/news/1/1248737
11/06/2026

https://www.vwg-goldene-aue.de/news/1/1248737

P r e s s e m i t t e i l u n g Schrott sammeln für den guten Zweck! Große Sammelaktion für Kitas und Grundschulen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ Kelbra Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ startet gemeinsam mit der Firma S1 Recycling GmbH & Co. KG eine Schrott-Sammelaktion zugunste...

28/04/2026

- Ausschreibung -

In der „Verbandsgemeinde Goldene Aue“ wird gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBI. LSA S. 214) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. März 2021 (GVBl. LSA S. 88, 89) eine Schiedsperson gesucht.

Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ umfasst die Gemeinde Berga mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda; die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel mit den Ortsteilen Brücken (Helme) und Hackpfüffel; die Gemeinde Edersleben; die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) mit den Ortsteilen Sittendorf, Thürungen und Tilleda (Kyffhäuser); sowie sie Gemeinde Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen.

Die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird gemäß § 2 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes LSA (SchStG LSA) von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die künftige Schiedsperson ist gemäß § 2 SchStG LSA ehrenamtlich tätig und wird laut § 4 Abs. 1 SchStG LSA eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Voraussetzungen:
Die Schiedsperson muss gemäß § 3 SchStG LSA nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
Die Schiedsperson sollte bei Amtsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben und Interesse an juristischen Vorgängen mitbringen, wobei juristische Vorkenntnisse wünschenswert wären.

Als Schiedsperson ist ausgeschlossen,
- wer infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- wer in Vermögensverfall geraten ist.

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ und die Leitung des Amtsgerichts können zur Prüfung der Eignung gemäß § 3 Abs. 4 SchStG LSA personenbezogene Daten über die zu wählende oder zu betätigende Person erheben.

Aufgaben:
Der Schiedsstelle obliegt die Durchführung eines Schlichtungserfahrens in folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:

1. über vermögensrechtliche Ansprüche
2. über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, sowie
3. in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht.

Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen.
Die künftige Schiedsperson wird durch den Verbandsgemeinderat vorgeschlagen.
Sie bedürfen der Bestätigung durch die Direktion des Amtsgerichtes Sangerhausen.
Sie werden durch diese in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf mit Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 13.05.2026 an die

Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
-Wahl der Schiedsperson-
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

https://www.vwg-goldene-aue.de/jobs/anzeigen.php?id=16796+
15/04/2026

https://www.vwg-goldene-aue.de/jobs/anzeigen.php?id=16796+

Stellenausschreibung Stellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Einwohnermeldeamt/Friedhofswesen/WahlenStellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Einwohnermeldeamt/Friedhofswesen/WahlenStellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Einwohnermeldeamt/Friedhofswesen/Wah...

24/02/2026

Liebe Anwohner von Berga, Bösenrode und Rosperwenda. Bitte beachten Sie diese Meldung vom Wasserverband "Südharz".

17/02/2026
https://www.vwg-goldene-aue.de/jobs/anzeigen.php?id=20015
11/02/2026

https://www.vwg-goldene-aue.de/jobs/anzeigen.php?id=20015

Stellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung Lehrstellenausschreibung

04/02/2026

Hinweis zu geänderten Öffnungszeiten:
Am Donnerstag, den 12.02.2026, sind das Rathaus Kelbra sowie die Außenstelle Wallhausen nur bis 11:00 Uhr geöffnet.
Die Außenstelle Edersleben bleibt an diesem Tag geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Kelbra, den 04.02.2026

Michael Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister

19/11/2025

Verlängerung Vollsperrung „Neuer Weg“ in Richtung Ortsausgang Bösenrode

Wegen den Straßenbauarbeiten für den Ersatzneubau der Thyrabrücke bleibt die Straße „Neuer Weg“ in Richtung Ortsausgang Bösenrode voraussichtlich bis zum 12.12.2025 voll gesperrt. Die Zufahrt zum Ort Bösenrode kann in dieser Zeit nur über die ausgewiesene Umleitungsstrecke jeweils aus einer Richtung bis zum Sperrbereich erfolgen.

Umfahrungswegbeschreibung:

Ab der Vollsperrung am Neuer Weg der L236 in Richtung Stolberger Straße folgen. Dann rechts auf die Nordhäuser Straße abbiegen. Nach der Firma BB Stanz- und Umformtechnik GmbH rechts auf den Multifunktionsweg über den Dienstberg einbiegen und in Richtung dem Ortsteil Bösenrode weiterfahren. Bitte der Beschilderung folgen.

Bauverwaltung

Adresse

Lange Straße 8
Kelbra
06537

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag 09:00 - 11:30

Telefon

+49346513830

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Verbandsgemeinde Goldene Aue erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Verbandsgemeinde Goldene Aue senden:

Teilen

Kategorie