26/09/2022
Neuausrichtung der Förderung von Elektromobilität
Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektromobilität neu aus: Für Hybridfahrzeuge entfällt ab 1. Januar 2023 der so genannte "Umweltbonus". In der zweiten Hälfte des Jahres wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen beschränkt und im weiteren Verlauf für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis gestrichen.
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Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektromobilität neu aus: Für Hybridfahrzeuge entfällt ab 1. Januar 2023 der so genannte Umweltbonus.