09/02/2026
Wichtiger Hinweis zum Hecken- und Baumschnitt 🌳✂️
Bitte beachten Sie:
Hecken- und Baumschnitte sind nur noch bis Ende Februar möglich.
Ab dem 1. März tritt das Schnittverbot gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Dieses dient dem Schutz von brütenden Vö**ln und anderen wildlebenden Tieren.
🔹 Bis 28./29. Februar erlaubt:
Starker Rückschnitt von Hecken
Baumrückschnitte und Fällarbeiten (sofern keine weiteren Schutzvorgaben greifen)
🔹 Ab 1. März bis 30. September:
keine starken Rückschnitte oder Rodungen
lediglich schonende Pflege- und Formschnitte sind erlaubt
nur, wenn sich keine Nester oder Tiere in den Gehölzen befinden
👉 Unser Tipp:
Nutzen Sie die verbleibende Zeit und lassen Sie notwendige Arbeiten rechtzeitig fachgerecht durchführen.
Gerne beraten wir Sie persönlich und übernehmen die Arbeiten zuverlässig und gesetzeskonform.