Schiffner Consult GbR - Gefahrgutschulung und Beratung

Schiffner Consult GbR - Gefahrgutschulung und Beratung Ihr Experte in Sachen Gefahrgutmanagement und Gefahrgutausbildung für Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, Gefahrgutfahrer, Spediteure…

25/09/2021

Hallo an alle.
Die Multilateralen Sondervereinbarungen M333 und M334 laufen zum 1.Oktober 2021 aus und werden nach Mitteilung des BMVI nicht verlängert. Grund: Die IHKn bieten seit geraumer Zeit wieder entsprechende Schulungen an.

Multilaterale Sondervereinbarung M333 „Verlängerung der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigungen der Gefahrgutfahrer, deren Bescheinigung zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 abläuft“

Multilaterale Sondervereinbarung M334 „Verlängerung der Gültigkeit der Schulungsbescheinigungen der Gefahrgutbeauftragten, deren Bescheinigung zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 abläuft“

Allseits gute Fahrt.
Eurer Schiffner Consult GbR Team

07/21
29/07/2021

07/21

07/07/2021

Hallo an alle,
die Frist für die Gültigkeit von Führerscheinen etc. für Lkw-Fahrer noch einmal verlängert.

Bisher galten nach einer EU-Verordnung bestimmte Dokumente/Bescheinigungen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären, als um zehn Monate verlängert. Das BMVI hat den BGL nun informiert, dass dieser Zeitraum nun um drei Monate verlängert wurde.

Das bedeutet:

Ab sofort gelten bestimmte Dokumente/Bescheinigungen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. September 2021 abgelaufen wären oder noch ablaufen würden, als um zehn Monate verlängert.

Diese neue Regelung betrifft folgende Bescheinigungen:

die Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises (Art. 2 Abs. 1 der VO (EU) 2021/267); damit auch die Gültigkeitsdauer der Schlüsselzahl 95 (Art. 2 Abs. 3)
Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen (Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2021/267).

Beispiel:
Ein Führerschein, der normalerweise am 30.09.2021 auslaufen würde, gilt nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2021/267 ab dem auf dem Führerschein angegebenen Ablaufdatum (d.h. ab dem 30.09.2021) als um 10 Monate verlängert.

Allseits gute Fahrt
Euer Schiffner Consult GbR Team

Hallo an alle,ab morgen (1.Juli) bis zum 31. August gilt wieder das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit. Verbotszeiten...
30/06/2021

Hallo an alle,
ab morgen (1.Juli) bis zum 31. August gilt wieder das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit.

Verbotszeiten: Alle Samstage vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr.

Weitere Infos auf der Seite des BMVI:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/lkw-fahrverbot-in-der-ferienreisezeit.html

Allseits gute Fahrt
Euer Schiffner Consult GbR Team

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.

06/21
17/06/2021

06/21

12/05/2021

Hallo an alle,
morgen ist Feiertag!
Laut aktueller Information des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) ist das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in allen deutschen Bundesländern bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt, nur in Bayern ist die Frist kürzer. Dort ist das Fahrverbot nur bis zum 16. Mai 2021 ausgesetzt.
Dies gilt für den Transport aller Güter inkl. Leerfahrten.

Allseits gute Fahrt
Euer Schiffner Consult GbR

29/04/2021

Hallo an alle Lkw Fahrer,
ab Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein! Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen 👉Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der Qualifikation. Das ergibt sich aus dem vor kurzen geändertem BKrFQG. Der Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Selbstverständlich bleiben bereits ausgestellte Führerscheine mit der Schlüsselzahl „95“ bis zu ihrem Ablauf gültig!

Allseits gute Fahrt
Euer Schiffner Consult GbR Team

04/21
06/04/2021

04/21

26/03/2021

Hallo an alle:
Am 1. April 2021 endet die drei-monatige Toleranzperiode für die französische Kennzeichnungspflicht für Lkw mit dem "angles morts"-Zeichen („Toter Winkel“).

Seit 1. Januar 2021 besteht in Frankreich die Pflicht einer Kennzeichnung "angles morts" bei Fahrzeugen bzw. Lkw von mehr als 3,5 t zGM. Diese Verpflichtung gilt auch für Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind. Fahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Kennzeichnung ausgerüstet sind, können mit einem Bußgeld ab 135 Euro belangt werden.
Allseits gute Fahrt
Euer Schiffner Consult GbR Team

15/03/2021

Hallo an alle,
eine gute Nachricht für alle Fahrzeugführer mit ADR-Schulungsbescheinigung (ADR Schein).

Nach der geänderten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (§ 2 Absatz 5 und § 4 Absatz 4) vom 09.12.2020 wird die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR
- der ADR Basiskurs (Grundschulung)
- die ADR Auffrischungsschulung
als Teil der beschleunigten Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung anerkannt.

Gruß
Euer Schiffner-Consult GbR Team

03/21
10/03/2021

03/21

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Landau An Der Isar

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