14/08/2026
⚠️ Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung.
Betroffen ist nicht nur, wer KI entwickelt, sondern jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Was Art. 50 KI-VO verlangt:
➡️ Chatbots: Wer mit KI spricht, muss das erkennen können
➡️ KI-Bilder, -Videos, -Audios: müssen gekennzeichnet sein
➡️ KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: offenlegen
➡️ Emotionserkennung: Betroffene informieren
Typische Lücken im Mittelstand: der Website-Chatbot ohne Hinweis, KI-Bilder in Social Media, automatisierte Antworten im Kundenservice.
Die Kennzeichnung selbst ist schnell gemacht. Schwieriger ist die Frage davor: Wo läuft im Unternehmen überhaupt KI mit? Genau das ist in den wenigsten Fällen dokumentiert.
Mehr Informationen:
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