20/04/2026
Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI – Ein wichtiger Service für Pflegegeldempfänger
Das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI stellt einen unverzichtbaren Service für alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 dar. Ziel dieses Gesprächs ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.
Fachkräfte kommen vor Ort, um die individuelle Pflegesituation zu überprüfen und wertvolle Hilfestellungen zu bieten.
Die regelmäßigen Gespräche sind essenziell, um das Wohlergehen des Pflegebedürftigen sicherzustellen und den pflegenden Angehörigen eine Entlastung zu bieten.
Insbesondere für Menschen mit hohem Pflegebedarf ist es wichtig, dass sie in einem vertrauensvollen Umfeld über ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten informiert werden.
Finanziert werden die Beratungen in der Regel durch die Pflegekassen und sind verpflichtend, um den Erhalt des Pflegegeldes zu gewährleisten. Bei Pflegegrad 2-5 muss das Beratungsgespräch §37.3 SGBXI alle sechs Monate stattfinden.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld gekürzt oder im schlimmsten Fall sogar komplett gestrichen werden kann, wenn die Gespräche nicht wahrgenommen werden.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Wir sind jederzeit bereit, Sie umfassend zu beraten und Ihnen bei der Organisation Ihres Beratungsgesprächs zur Seite zu stehen.
Ihre Zufriedenheit und die des Pflegebedürftigen liegen uns am Herzen!
Pflegeberatung Harmony GmbH
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