09/08/2016
Kontaktieren sie uns im Falle eines Verkehrsunfalls und profitieren sie von unserer Kompetenz.
Hierzu ein Auszug zu den Sachverständigenkosten aus dem Verkehrsrecht:
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug beschädigt worden ist, muss der Geschädigte nicht nur seiner Beweislast hinsichtlich der Schadenshöhe nachkommen, sondern er hat darüber hinaus auch ein schützenswertes Interesse daran, sich über die Art und den Umfang der eingetretenen Schäden umfassend zu informieren.
Hieraus folgt das selbstverständliche Recht des Geschädigten, zumindest beim zu erwartenden Überschreiten bestimmten Bagatellschadensgrenze einen für die entsprechende Fahrzeugart geeigneten technischen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen, wobei die dafür entstehenden Kosten als Teil des Fahrzeugschadens vom Schädiger zu tragen sind.
Immer wieder versuchen viele Haftpflichtversicherer, sich mit weitgehend nicht stichhaltigen Einwendungen gegen die Höhe von Sachverständigengebühren zur Wehr zu setzen.
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