16/04/2026
++ Breaking News: EuGH entscheidet im Sinne der Geschädigten – Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten möglich ++
Der EuGH (Rechtssache C-440/23, Lottoland) hat am 16.04.2026 entschieden. Online-Casino- und Online-Pokeranbieter, die vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag vom 01.07.2021 ohne deutsche Lizenz auf dem deutschen Markt agierten, waren illegal, weswegen sie Einzahlungen von deutschen Spielerinnen und Spielern niemals hätten annehmen dürfen. Das deutsche Verbot des Online-Glücksspiels nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war unionsrechtskonform, daher ordnet der EuGH auch die Rückforderung von Verlusten nicht als rechtsmissbräuchlich ein. Dabei spielt auch der Sitz des Glücksspielanbieters keine Rolle. Wenn das Angebot in Deutschland nutzbar war, galten und gelten für ihn die deutschen Gesetze. Daraus resultiert, dass Geschädigte erlittene Glücksspielverluste von Online-Casino- und Pokeranbietern bis zu 10 Jahre auf Basis deutscher Gesetze zurückfordern können. Damit bestätigt der EuGH voll und ganz die Rechtsauffassung von Zockerhelden.de, die natürlich auch die großen Anbieter wie Bwin, Tipico, Interwetten, Betano, Bet365 betrifft.
Wer also bis dato nicht an den rechtlichen Anspruch geglaubt hat, der sollte spätestens jetzt seine Glücksspielverluste, die er im Zeitraum 2016 bis 2020 bzw. 2021 erlitten hat, mit Unterstützung von Zockerhelden.de zurückfordern.
Zockerhelden hilft Euch ohne Kostenrisiko: Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt auf Wunsch das Prozessrisiko sowie alle Kosten und wird im Erfolgsfall an den zurückgeholten Geldern beteiligt. Worauf wartet Ihr also?
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