Zulassungsdienst München 089 GmbH

Zulassungsdienst München 089 GmbH Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten und Behördengänge und Ihr Fahrzeug ist innerhalb wenig

Warum unser Zulassungsdienst in München? 🚗🔹 Komplettservice: Wir übernehmen alle Ihre Zulassungen🔹 Kein Behördengang: Si...
10/06/2024

Warum unser Zulassungsdienst in München? 🚗

🔹 Komplettservice: Wir übernehmen alle Ihre Zulassungen
🔹 Kein Behördengang: Sie müssen sich um nichts kümmern
🔹 Zeitersparnis: Schneller und effizienter Express-Service
🔹 Komfort: Abhol- und Lieferservice für maximale Bequemlichkeit

Kontaktiere uns jetzt und wir bringen dein Fahrzeug schnell und unkompliziert auf die Straße!

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🌐 https://zulassungsdienst-muenchen.com/
📞+49 (0)89-85607717

Keine Lust auf lange Wartezeiten bei der Kfz-Zulassung?Unser Zulassungsdienst in München übernimmt das für Sie! Schnell,...
21/05/2024

Keine Lust auf lange Wartezeiten bei der Kfz-Zulassung?
Unser Zulassungsdienst in München übernimmt das für Sie!
Schnell, zuverlässig und bequem

Kontaktiere uns jetzt und wir bringen dein Fahrzeug schnell und unkompliziert auf die Straße!

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Zulassung eines Neufahrzeuges ✅  Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ✅  CoC-Papier (Datenblatt des Herst...
30/04/2024

Zulassung eines Neufahrzeuges

✅ Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
✅ CoC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
✅ Gültiger Personalausweis (oder Reisepass inkl. Meldebestätigung) des Halters
✅ Versicherungsbestätigung/EVB-Nummer
✅ Zulassungsvollmacht
✅ SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer

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Du hast gerade dein Traumauto gekauft, aber jetzt fehlt nur noch eins: die Kennzeichen! Keine Sorge, wir übernehmen das ...
24/04/2024

Du hast gerade dein Traumauto gekauft, aber jetzt fehlt nur noch eins: die Kennzeichen! Keine Sorge, wir übernehmen das für dich. Unser Auto-Zulassungsdienst kümmert sich um alle bürokratischen Hürden, damit du dich entspannt zurücklehnen kannst. Kontaktiere uns jetzt und wir bringen dein Fahrzeug schnell und unkompliziert auf die Straße!

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Ihr Zulassungsdienst in München und UmgebungE-Mail : info@zulassungsdienst-muenchen.comTelefon: +49 (0)89-85607717      ...
02/04/2024

Ihr Zulassungsdienst in München und Umgebung

E-Mail : [email protected]

Telefon: +49 (0)89-85607717

17/03/2022

02/04/2020

KFZ Anmeldungen sind oft mit sehr langen Wartezeiten bei den zuständigen Behörden verbunden und nicht immer ein reibungsloser Ablauf. Nehmen Sie unsere jahrelange Erfahrung und Professionalität in Anspruch und Ihr Fahrzeug ist innerhalb weniger Stunden für den Straßenverkehr zugelassen.
Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten und Behördengänge!

26/05/2015

WICHTIGE INFO
NEUREGELUNG - KURZZEITKENNZEICHEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Zulassung auf Kurzzeitkennzeichen ist auch ohne TüV möglich!

Sie erhalten (i.d.R.) bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage der dt. Fahrzeugpapiere, eVB-Versicherung, Ausweis/Pass des Halters eine komplette KFZ-Zulassung:

gesiegelte Nummernschilder
Fahrzeugschein inkl. technischer Fahrzeugdaten mit Eintragung des fälligen TüV (Monat/Jahr)

Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU (§ 29 StVZO) sind zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (auch Werkstatt-TÜV) im Zulassungsbezirk und zurück erlaubt.

Laut Bußgeldkatalog wird bei Verwendung "zu anderer Fahrt als vorgesehen" eine OWi von 50,00€ (keine Punkte) fällig.

Mit freundlichen Grüßen

29/03/2015

Neuregelung zur Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ab 1.4.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30.Oktober 2014
wurden die Regelungen zur Vergabe von Kurzzeitkennzeichen neu gefasst.
Die Änderungen treten zum 1.4.2015 in Kraft.

Hierzu möchten wir Sie sehr gerne vorab informieren.

Der Antrag auf Vergabe von Kurzzeitkennzeichen kann bei uns bearbeitet werden, wenn sich Ihr Wohnsitz, Betriebssitz oder der Standort des Fahrzeuges im Landkreis befindet. Der Standort ist glaubhaft zu machen (Kaufvertrag, alte Fahrzeugpapiere mit Anschrift des Vorhalters).
Kurzzeitkennzeichen werden grundsätzlich nur für den Verkehr innerhalb des Bundesgebietes ausgegeben.

Die Vergabe eines Kurzzeitkennzeichens erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen.

Dabei wird ein Kurzzeitkennzeichen nach der neuen Regelung einem konkreten Fahrzeug zugeteilt, wenn dieses Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und das Fahrzeug versichert ist. Außerdem muss eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bestehen (*).
Der Termin der nächsten Untersuchung/Prüfung muss nach dem Ende der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegen.

Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkungen (**) genutzt werden. Durch den zukünftig vorliegenden Fahrzeugbezug kann das Kurzzeitkennzeichen außerdem nicht mehr an einem anderen Fahrzeug verwendet werden.
Folgende Beschränkungen werden auf dem Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen bei fehlender gültiger Hauptuntersuchung oder fehlender Betriebserlaubnis eingetragen:

(*) Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen
ausgestellt hat. Eine Rückfahrt ist möglich im Rahmen dieser örtlichen Einschränkung.
Darüber hinaus wird es möglich sein, Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer
nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden
Bezirk und zurück durchzuführen. Auf Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden, findet diese Ausnahme jedoch keine
Anwendung.
(**) Entspricht das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ oder hat es keine Einzelgenehmigung, dann dürfen nur Fahrten, die im
Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegen Begutachtungsstelle im Bezirk der
Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk, durchgeführt werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass nun die Fahrzeugdaten in einem amtlichen Dokument
bestätigt werden. Der neue Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen
ab 1.4.2015 ist in dieser Hinsicht nicht mit dem bisherigen Fahrzeugschein
vergleichbar.

Wir hoffen, dass wir evt. bestehende Unklarheiten bzgl. der Neuregelung zur Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ab 1.4.2015 beseitigen konnten und wünschen Ihnen ein schönes
Wochenende und

verbleiben bis dahin
Mit freundlichen Grüßen

Wechselkennzeichen sind beschlossene Sache! Hilfestellung natürlich wie immer bei uns :-)
19/12/2011

Wechselkennzeichen sind beschlossene Sache! Hilfestellung natürlich wie immer bei uns :-)

Ein Nummernschild an zwei Autos, das ist ab Mitte 2012 möglich. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag eine entsprechende Verordnung. Für Fahrzeughalter wird es somit bequemer, sich einen Zweitwagen zuzulegen. Vor allem könnte die Versicherung billiger werden.

Adresse

Bodenseetr. 188
Munich
81243

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 14:00
Samstag 10:00 - 14:00

Telefon

+491728922692

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