ADA in Vivo EU- Zertifizierung

ADA in Vivo EU- Zertifizierung ADA InVivo

ist eine Zertifizierungsstelle für Sachverständige / Gutachter.

Unter dem Leitgedanken Qualität und Wirtschaftlichkeit statt Kontrolle und Bürokratie versteht sich ADA InVivo als Zertifizierungspartner qualitätsbewusster Unternehmen u

17/04/2020

Nutzen Sie die Zeit !

23/03/2020

Das geht raus an die Dümmsten unter den Dummen, denen die Gesundheit anderer Menschen egal zu sein scheint und die die Corona-Krise offenbar für eine große P...

17/03/2020
01/02/2020

Die Gründe zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und Zertifizierung wie Z.B. Din 16775 sind vielfältig.

Hier nur einige Beispiele:

Erhöhung der Marktchancen

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Erhöhung der Kundenzufriedenheit

Steigerung des Gewinns durch Reduzierung der Kosten durch die Optimierung der Abläufe.

Die Erkenungg von Verlusten und Potentialen durch einen Einsatz von Kennzahlen

Ausbau von strategischen Erfolgsfaktoren durch den Imagegewinn einer Zertifizierung nach din 16776

Rechtssicherheit und Risikominimierung im Schadensfall

Steigerung der Prozessleistung und einer erhöhten Produktivität durch Vermeidung von Doppelarbeiten und Versäumnissen

Eine Verringerung der Durchlaufzeiten, zum Beispiel bei Anfragen und Reklamationen


Größte Bedeutung dabei ist, dass das Qualitätsmanagementsystem exakt auf Ihr Unternehmen und die Unternehmensgröße angepasst ist.


Wichtig sind bei unserem Qualitätsmanagement der Ausschluss von Normpunkten bei Nichtzutreffen, zum Beispiel Überwachungs- und Messmittel bei Dienstleistern

Sehr wichtig ist die schmale ,effiziente Umsetzung des Qualitätsmanagements.

28/01/2020

Berufliche Weiterbildung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft. Welche Möglichkeiten gibt es? So nutzt ihr die verschiedenen Angebote für e...

22/01/2020

Gerichte können nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige beauftragen

In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).

Der Antragsteller hatte beantragt, den Sachverständigen abzubestellen und einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, weil der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht öffentlich bestellt und vereidigt war. Nachdem der Antrag vor dem LG Hechingen abgelehnt worden war, legte der Antragsteller beim OLG Stuttgart sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Das OLG Stuttgart verwarf die Beschwerde des Antragstellers mit der Begründung: „Der Antragsteller greift mit seinem Rechtsmittel letztlich die Bestellung des gerichtlich bestellten Sachverständigen an. Dabei handelt es sich indes um eine Entscheidung, die nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht anfechtbar ist, da dies die Beweisanordnung betrifft. Es liegt demgegenüber keine Entscheidung vor, mit der ein dem Antragsteller zustehendes Recht zur Auswahl eines Sachverständigen beeinträchtigt worden wäre. Denn die Person des Sachverständigen wird vom Gericht bestimmt (§§ 492 Abs. 1, 404 ZPO).“ Dabei kann es sich auch um einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen handeln.

Bei der Vorschrift des § 404 Abs. 3 ZPO (Vorrang des öffentlich bestellten Sachverständigen) handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift. Das Gericht, das einen zertifizierten Sachverständigen beauftragt, handelt somit nicht fehlerhaft, so das LG Hechingen mit Bezug auf Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2 und das Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2010, Az. 6 U 213/08. Auch das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11 entsprechend.

Ist ein Sachverständiger zertifiziert, aber nicht öffentlich bestellt, so begründet die fehlende öffentliche Bestellung gemäß dieser Entscheidung keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Vielmehr ergibt sich die Sachkunde aus seiner Zertifizierung.

Zertifizierung DIN 16775EU-Zertifizierung von Sachverständigen – Was ist das?Zertifizierung der Sachverständigenleistung...
21/01/2020

Zertifizierung DIN 16775
EU-Zertifizierung von Sachverständigen – Was ist das?

Zertifizierung der Sachverständigenleistung auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN 16775

Die DIN EN 16775 regelt die Allgemeinen Anforderungen an Sachverständigenleistungen in Deutschland und den anderen EU Ländern.
Diese Dienstleistungsnorm enthält eine vielzahl an Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Sachverständigenwesen. Die erfolgreiche Anwendung der DIN EN 16775 Norm sollte im wesentlichen dazu beitragen, das Hemmnisse bei der Bereitstellung grenzüberschreitender Sachverständigenleistungen abgebaut werden. Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderung für Dienstleistungen im Sachverständigenwesen fest, und werden vom Sachverständigen für seinen Auftraggeber erbracht. Leistungen werden durch gekennzeichnete Prozesse sichergestellt und dokumentiert.

21/01/2020

Zertifizierung DIN 17024
EU-Zertifizierung von Sachverständigen – Was ist das?

Personenzertifizierung auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Innerhalb der Europäischen Union gab es in vielen Bereichen unterschiedliche Qualifizierungsmodelle, -varianten und -nachweise, die im Sinne einer Vergleichbarkeit für die Verbraucher nach einheitlichen Richtlinien riefen.
Die Gleichwertigkeit der Zertifizierungen wird durch dieses pyramidale System garantiert. Eine der internationalen Normen diese Zertifizierungssystems ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt. Diese Stufe ist damit auch im deutschen Sachverständigenwesen ein höchst erstrebenswerter Qualifikationsnachweis.
Zertifizierte Sachverständige unterliegen hinsichtlich Ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Arbeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten).

Die Gültigkeitsdauer des ausgestellten Zertifikats ist auf 3 Jahre begrenzt.
Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut prüfen lassen. Diese Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger ist europa- und weltweit anerkannt. Alle von der EU beschlossenen Richtlinien sind für sämtliche Mitgliedsstaaten verbindlich, das heißt, dass sie diese binnen einer jeweils in der Richtlinie festgesetzten Frist in nationales Recht umzusetzen haben, was wiederum als Folge dann insbesondere öffentliche Stellen zur Anwendung verpflichtet. Bei der EU-weit dann einheitlich geregelten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich erstmals um ein verbindliches Regelwerk bezüglich der Feststellung der Qualifizierung von Sachverständigen. Auch und insbesondere im Sinne des Verbraucherschutzes wird hierdurch die fachliche Kompetenz in bestimmten und von der speziellen Zertifizierung erfassten Bereichen nachgewiesen und anerkannt. Personenzertifizierte Sachverständige sind also mindestens als gleich qualifiziert und auf einer Stufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzusehen und grenzüberschreitend von der Rechtsstellung her gar höher zu bewerten.
Für den Verbraucher und somit für die Kunden ist interessant, dass die Bezeichnung zertifizierter Sachverständiger für (Fachbereich/e) nach DIN EN ISO/IEC 17024 gesetzlich geschützt ist.

Adresse

Am Bahndamm 3
Nettetal
41334

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