02/10/2025
Prüfungsfristen nach neuer Blitzschutznorm
Die neue DIN EN IEC 62305-3 (VDE 0185-305-3:2025-10) legt abhängig von der Blitzschutzklasse (LPS I–IV) verbindliche Intervalle für die Überprüfung von Blitzschutzsystemen fest.
Die neuen Vorgaben sehen folgende Prüfhäufigkeiten vor:
• Sichtprüfung: mindestens einmal jährlich
• Vollständige Prüfung (inkl. elektrischer Prüfung): mindestens alle drei Jahre
Bitte beachten Sie:
Erfolgt keine Sichtprüfung mindestens einmal jährlich, ist eine vollständige Prüfung alle zwei Jahre erforderlich.
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Wichtige Änderungen:
• Verkürzung einzelner Intervalle, besonders bei hohen Schutzklassen (LPS I).
• Sichtprüfungen sind regelmäßiger vorgeschrieben, um Schäden frühzeitig zu erkennen.
• Dokumentationspflicht: jede Prüfung muss schriftlich festgehalten werden (Protokoll, Messwerte, Fotos).
• Bestandsanlagen: auch ältere Blitzschutzsysteme müssen nach den neuen Intervallen geprüft werden – eine Anpassung der Wartungspläne ist erforderlich.
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