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Abgabefrist Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer beginnt heute.Ab heute, 1.7.2022 können die ca. 26 Millionen...
01/07/2022

Abgabefrist Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer beginnt heute.

Ab heute, 1.7.2022 können die ca. 26 Millionen Immobilienbesitzer Ihre Feststellungserklärung zur Berechnung der reformierten Grundsteuer abgeben.

Die Uhr tickt – Abgabefrist ist der 31.10.2022

Viel Zeit bleib allerdings nicht. Abgabeschluß ist der 31. Oktober 2022, also in 4 Monaten.

Wenn betrifft es:

Betroffen davon sind Eigentümer*Innen von Grundstücken (Grundsteuer b) sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundsteuer A).

Abgabemodalitäten:

Die Feststellungserklärung, welche einer Steuererklärung entspricht kann nur digital abgegeben werden. Eine Möglichkeit ist das Portal MeinElster, oder über Ihren Steuerberater. Nur in besonderen Fällen kann die Erklärung auch schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden.

Unterschiede in den Bundesländern:

Die Grundsteuer ist eine Landessteuer. Somit sind auch die Erfassungsbögen von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Weshalb neue Grundsteuer?

Die bisherige Grundsteuerberechnung basierte auf den Einheitswerten der Gr4undstücke. Gerade in Ballungszentren war der tatsächliche Wert eines Grundstückes aber oft ein vielfaches davon.

2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Art der Besteuerung nicht mehr zeitgemäß ist und auch eine Ungleichbehandlung darstellt.

In der Folge war der Gesetzgeber gezwungen, ein neues Berechnungsverfahren, das den wirklichen Wert des Grundstückes mehr berücksichtigt, zu erarbeiten und zu beschließen.

Allerdings mit der Rahmenbedingung, dass das Gesamtsteueraufkommen nicht höher sein darf, wie nach dem alten Verfahren.

Kann ich die Erklärung selbst machen?

Grundsätzlich ja. Bei vielen Grundstücken dürfte es aber durchaus Sinn machen, sich fachliche Unterstützung zu holen, wie z.B. bei einem Steuerberater. Bei vielen Grundstücken dürfte es einen „gewissen Spielraum“ geben, was zu mehr oder weniger Steuern führen könnte, wie Steuerberater Tobias Meschede in einem Interview der Bauherren-Sprechstunde erklärte.

Falsche Angaben können zur Steuerhinterziehung werden:

Insbesondere ist auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu achten, denn wer falsche oder zu niedrige Angaben macht, kann der Steuerhinterziehung beschuldigt werden. Wer zu hohe Angaben macht, zahlt zuviel Steuern

Das vollständige Interview von Wilfried Wacker mit Tobias Meschede finden sie hier:

https://ich-moechte-ein-haus.de/BHS123

50% Grundsteuererlass bei Mietausfall jetzt beantragenHaben Sie als Vermieter im vergangenen Jahr unverschuldet erheblic...
03/03/2022

50% Grundsteuererlass bei Mietausfall jetzt beantragen

Haben Sie als Vermieter im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle, können Sie auf Basis des ist § 33 Grundsteuergesetz (GrStG) eine Erstattung der Grundsteuer von bis zu 50%, in Sonderfällen bis zu 100% geltend machen.

Was sind unverschuldete Mietausfälle:

Das kann z.B. längerer Leerstand sein, obwohl sie sich nachweislich um eine Nachvermietung gekümmert haben. Oder wegen Naturkatastrophen, Wohnungsbrand, Wasserschäden u.a.

Liegt die Erhaltung Ihres Gebäudes im öffentlichen Interesse, so kann die Grundsteuererstattung / Grundsteuererlass sogar bis zu 100% betragen. Dazu zählen z.B. Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen. Hier gibt es allerdings eine Voraussetzung: Die Erhaltungskosten müssen regelmäßig über den Einnahmen liegen. Bei Selbstnutzung wird der Gegenwert der Nutzung als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Wer ist zuständig:

Da die Grundsteuer eine Gemeindesteuer ist, ist in der Regel das Steueramt bzw. die Kämmerei Ihrer Gemeinde zuständig. Am einfachsten finden sie das heraus, wenn sie ihren letzten Grundsteuerbescheid ansehen.

Fristen:

Für das Jahr 2021 kann der Antrag auf Ermäßigung bis spätestens den 31.3.2022 gestellt werden.

Bemessung für die Höhe der Erstattung:

Haben Sie mehr als 50% Verlust der Mieterträge im vergangenen Jahr verkraften müssen, kann der Erlass 25% betragen. Hat die Immobilie überhaupt keinen Ertrag abgeworfen, kann die Erlass 50% betragen. Grundlage ist der §33 Grunsteuergesetz (GrStG), derzeit gültig bis 2024.

Hier ein Auszug aus den Gesetzen:

§ 33 Grundsteuergesetz (GrStG), Erlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung

(1) Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 Prozent gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten, so wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Beträgt die Minderung des normalen Rohertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent zu erlassen. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken wird der Erlass nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre. Normaler Rohertrag ist

1. ...

2. bei bebauten Grundstücken die nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums geschätzte übliche Jahresrohmiete.
..

§ 34 Grundsteuergesetz (GrStG), Verfahren

(1) Der Erlaß wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres für die Grundsteuer ausgesprochen, die für das Kalenderjahr festgesetzt worden ist (Erlaßzeitraum). Maßgebend für die Entscheidung über den Erlaß sind die Verhältnisse des Erlaßzeitraums.

(2) Der Erlaß wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlaßzeitraum folgenden 31. März zu stellen.
..

Weitere Beiträge in unserem Blog unter:
https://ich-moechte-ein-Haus.de/Blog

Aufzeichnung inkl. Audio (Podcast) jetzt onlinehttps://ich-moechte-ein-Haus.de/BHS115Wilfried Wacker im Gespräch mit Hei...
03/03/2022

Aufzeichnung inkl. Audio (Podcast) jetzt online

https://ich-moechte-ein-Haus.de/BHS115

Wilfried Wacker im Gespräch mit Heinz Beutler, Hundezüchter und HundeCoach zum Thema:
Mein Hund, mein Haus und Ich.

Was sind die optimalen Voraussetzungen in einem Haus für Mensch und Tier? Worauf sollte im Haus oder der Wohnung geachtet werden.

Die neue Grundsteuer 2022 und das FinanzamtInterview mit Tobias MeschedeDer Gesetzgeber hat eine neue Berechnung der Gru...
25/02/2022

Die neue Grundsteuer 2022 und das Finanzamt

Interview mit Tobias Meschede

Der Gesetzgeber hat eine neue Berechnung der Grundsteuer auf den Weg gebracht.

Mittlerweile erhalten auch die ersten Grundstückseigentümer die entsprechenden Fragebögen dazu.

Was ist dabei zu beachten?

Wo sind Fallstricke im unendlichen Dschungel der gesetzlichen Vorgaben und Variationsmöglichkeiten?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Welche Fristen sind zu beachten

Was passiert, wenn die engen Fristen nicht eingehalten werden?

Unser Steuerexperte Tobias Meschede wird Licht in's Dunkel bringen.

Die Aufzeichnung (Video + Audio) finden Sie unter

https://ich-moechte-ein-haus.de/BHS123

oder auf unserem YouTube-Kanal unter

https://ich-moechte-ein-Haus.de/yt

-Sprechstunde

16 Tipps für mehr Erfolg bei der ImmobiliensucheWieso habe ich keinen Erfolg bei der Suche nach meinem Traumhaus oder Tr...
14/02/2022

16 Tipps für mehr Erfolg bei der Immobiliensuche

Wieso habe ich keinen Erfolg bei der Suche nach meinem Traumhaus oder Traumwohnung?

Wie kann ich meine Suche erfolgreicher gestalten?

In dieser Bauherren*Innen-Sprechstunde möchte ich Ihnen Tipps und Anregungen geben, wie Sie Ihre Suche zukünftig optimieren können.

Morgen Abend, Dienstag. 15.2.2022 18:30 Uhr
https://ich-moechte-ein-haus.de/Akademie/Bauherren-Sprechstunde/?Termin=121

Kennen Sie schon Felix Bräuer, Vice President Sales von Solarwatt?Herr Bräuer ist Mitglied unserer Experten-Runde zum Th...
31/01/2022

Kennen Sie schon Felix Bräuer, Vice President Sales von Solarwatt?
Herr Bräuer ist Mitglied unserer Experten-Runde zum Thema Photovoltaik und Erneuerbare Energie.

Übrigens: in der Bauherren*Innen-Sprechstunde spreche ich mit Herrn Bräuer über das Thema PV-Module.
Wann: 1.2.2022 18:30 Uhr
Wo: Live hier auf Facebook, oder auf unserer Webseite unter:

Bauherren-Sprechstunde: PV-Module tausender Hersteller - Wer blickt da noch durch?

Bauherren*Innen-Sprechstunde Aufzeichnung jetzt online: Die Aufgaben des Architekten - Interview mit Andreas SpaettDie A...
23/07/2021

Bauherren*Innen-Sprechstunde Aufzeichnung jetzt online:

Die Aufgaben des Architekten - Interview mit Andreas Spaett

Die Aufzeichnung der Bauherren*Innen-Sprechstunde zum Thema:

Die Aufgaben des Architekten - Interview mit Andreas Spaett

ist ab sofort sowohl als Video, als auch als Audio zum jederzeitigen Ansehen/Anhören online.

https://ich-moechte-ein-haus.de?WC906&Termin=103

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P.S. Die Aufzeichnungen der Bauherren-Sprechstunden finden Sie in unserem Archiv unter: https://ich-moechte-ein-haus.de?WC906

Die Termine der nächsten Bauherren*Innen-Sprechstunden finden Sie unter: https://ich-moechte-ein-haus.de?WC903

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Der Architekt / die Architektin nimmt eine Schlüsselfunktion im Projekt "Bauen" ein.  Den meisten Bauherren/Bauherrinnen ist der Architekt jedoch lediglich als Verfasser des Bauantrages ein Begriff. Die eigentliche Arbeit ist aber meist davor. Oft auch noch danach.

Die Aufzeichnung der Bauherren*Innen-Sprechstunde mit dem Thema: Thema: Was tun, wenn es Probleme gibt? - Interview mit ...
02/07/2021

Die Aufzeichnung der Bauherren*Innen-Sprechstunde mit dem Thema:

Thema: Was tun, wenn es Probleme gibt? - Interview mit Bau-Mediatorin Tanja Hildebrand
ist jetzt als Video und als Audio online.

https://ich-moechte-ein-haus.de?WC906&Termin=94

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