09/03/2024
Künstliche Intelligenz mit Mit Dall-E, ChatGPT, Midjourney und Co. ist im Alltag und Berufsleben angekommen. Millionen von Menschen generieren bereits mithilfe der intelligenten Text- und Bildgeneratoren SEO-Texte, Geschäftsideen oder KI Kunst.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Aktuell gibt es keine verbindlichen Regeln für den Umgang mit KI und den Urheberrechten. Ist das gut oder schlecht?
Die KI selbst kommt als Urheber nicht in Betracht. Gemäß § 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes dessen Urheber (sog. Schöpferprinzip). Das deutsche Urheberrecht verlangt insoweit menschliches Schaffen. Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist noch nicht eindeutig geklärt. Es gibt keine spezifischen Gesetze, die sich explizit mit KI-generierten Werken befassen. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit und rechtlichen Grauzone und kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen.